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Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/2285

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir im Wesentlichen zwei Tatbestände, zwei größere Komplexe: neben dem, was den Wissenschafts- und Hochschulbereich angeht, eben auch kommunalrelevante Bestandteile. Ich will vorausschicken, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir – davon gehe ich aus – heute auch beschließen, auch in schwierigen Zeiten ein deutliches Signal setzen, dass die Landespolitik, dass der Landtag handlungsfähig ist. Das ist ein wichtiges Zeichen gerade für die Kommunen in unserem Land.

 

Wichtig ist, dass wir zusätzlich zu den Regelungen, die wir mit dem Finanzausgleichsgesetz und anderen Bestimmungen schon getroffen haben, den Gemeinden und Städten nochmals 80 Millionen Euro für wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen in der Pandemie zur Verfügung stellen wollen. Damit löst Rot-Rot-Grün ein Versprechen ein, was wir gegeben haben, als der Ministerpräsident im Oktober letzten Jahres zum Kommunalgipfel eingeladen hatte, nämlich, dass wir den Gemeinden und Städten eine Finanzgarantie für das Jahr 2021 aussprechen und dass die Kommunen in diesem Jahr nicht weniger Geld als im letzten Jahr zur Verfügung haben werden.

 

Dieses Versprechen lösen wir heute mit einem weiteren Schritt mit dem Mantelgesetz ein. Mit der Änderung klären wir aber auch noch einen Punkt, den wir letztes Jahr schon einmal zur Diskussion gestellt hatten und zwar die Pflicht der Kommunen zur Befreiung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, wenn sie aufgrund der Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Das hatten wir im letzten Jahr schon einmal vorgeschlagen und auch zur Diskussion gestellt. Aber es waren insbesondere die Kommunalen Spitzenverbände, die für diesen Vorschlag wenig Sympathie gezeigt haben und wir deswegen im Ergebnis der durchgeführten Anhörung diesen Vorschlag auch wieder gestrichen haben.

 

Umso mehr freut es mich, dass wir das jetzt wieder im Gesetzentwurf enthalten haben und sicherlich auch heute beschließen werden. Ich gehe davon aus, dass die praktischen Erfahrungen insbesondere mit Blick auf Jena dazu beigetragen haben, hier den Blick zu schärfen und die Erforderlichkeit einer entsprechenden Regelung auch noch einmal zur Diskussion zu stellen und jetzt zu beschließen. Wir werden mit dem Gesetz, das wir heute verabschieden, die Ausnahmetatbestände insbesondere im kommunalen Haushaltswirtschaftsbereich aus dem letzten Jahr noch einmal verlängern.

 

Damit ist eines klar, mit dem, was wir verlängern und auch mit der Befreiung zur Pflicht eines Haushaltssicherungskonzeptes, schaffen wir für die kommunale Ebene Rechtsklarheit und schaffen auch Planungssicherheit insbesondere für die Vereine und Verbände vor Ort und damit sichern wir die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Keine Kommune, kein Bürgermeister, kein Landrat ist jetzt in der Situation, irgendwie Abstriche bei freiwilligen Leistungen zu machen, die Zuschüsse, Zuwendungen insbesondere für Vereine im Sportbereich, im Sozialbereich und im kulturellen Bereich können ungehindert fließen. Damit sichern wir tatsächlich die kommunalen Angebote vor Ort, die gerade in Krisenzeiten für viele Vereine, für viele Sportvereine, für viele Kulturvereine, aber auch für viele Familien vor Ort, die Beratungsangebote brauchen, dass diese Angebote weiterhin durchgeführt werden können. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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