Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Ulrike Grosse-Röthig, Die Linke:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, zum einen ist ja sicherlich inzwischen den meisten aufgefallen, ich bin bekennende Christin. Deswegen ist die Hoffnung meinem Wesen immanent und ich werde die Hoffnung auch nach den vielen Monaten nicht aufgeben, dass den Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis Sahra Wagenknecht auch noch die parlamentarischen Abläufe klar werden, dass innerkoalitionär manchmal etwas anders läuft als im gesamten Parlament. Dieses Gesetz wurde am 17. Juni eingereicht. Das heißt, wir kennen es eine satte Woche. Wenn Sie das schon Wochen vorher kannten, dann ist das eigentlich einmal noch mehr Grund, warum Sie jetzt vielleicht ganz gut zuhören sollten: 1.200 offene Verfahren im Familienrecht in Weimar am Amtsgericht, Verfahrenslaufzeiten am Sozialgericht in Gotha von 24 Monaten und mehr, im Schnitt 60 Absolvent/‑innen in Thüringen nach dem zweiten Staatsexamen. Wir wissen um die Realität im Land, um die Realität im Rechtssystem und auch um die Notwendigkeiten, die kleine Veränderungen bringen können. Aber auch diese Realität darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass geordnete parlamentarische Verfahren die Grundlage der Demokratie sind. Nicht umsonst gibt es Regeln für Gesetzgebung. Nicht umsonst braucht es eine Mehrheit im vom Volk gewählten Parlament. Es heißt nicht umsonst, kein Gesetz geht in diesen Landtag hinein, wie es herauskommt. Das hätte auch diesem Gesetz gutgetan.
Unserer Ansicht nach gehört in dieses Gesetz die Regelung, dass auch diese Regelung für Richter/‑innen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen gelten soll, die sich bereits im Ruhestand befinden, jedoch das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – auf Antrag selbstverständlich und befristet bis zum 30. Juni 2032.
Wir müssen außerdem die Freiwilligkeit sicherstellen, denn eine Öffnung hin zur Regelaltersgrenze von 70 Jahren, zur Regelrente mit 70 Jahren wird es mit uns nicht geben. Eine Erhöhung des Rentenalters darf es nicht geben, deshalb eine klare Freiwilligkeitsregelung.
(Beifall Die Linke)
Und eines dürfen Sie uns glauben: Wir machen keine halben Sachen im Schnelldurchlauf. Gesetze sind, auch wenn sie klein sind, für die Langstrecke und nicht für den Sprint. Und ich gehe davon aus, dass auch dieses Gesetz noch ein bisschen für die Langstrecke vorbereitet wird und wir alle daran arbeiten können. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
