Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Ulrike Grosse-Röthig, Die Linke:
Diese Entwicklung kommt aber nicht überraschend. Seit vielen Jahren haben Fachleute auf die anstehende Pensionierungswelle hingewiesen. Dennoch wurden notwendige personalpolitische Weichenstellungen in der 4. und 5. Wahlperiode versäumt. Dazu gehört auch die Verantwortung der CDU, die in früheren Regierungszeiten keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hat, um diese Entwicklung abzufedern. Hinzu kommt, dass die CDU in der 7. Wahlperiode der von der rot-rot-grünen Minderheitsregierung vorgeschlagenen Einstellungsreserve für Richterinnen und Richter ein Nein erklärt hat. Auch in der aktuellen Wahlperiode wurden Chancen vertan. Der Landtag hat im Haushalt zusätzliche Mittel für Personal in der Justiz in einer sogenannten Globalen Mehrausgabe vorgesehen. Tatsächlich wurden diese Mittel jedoch nicht für die personelle Stärkung der Gerichte eingesetzt, sondern nach der Auffassung meiner Fraktion für einen überdimensionierten Abschiebeknast in Arnstadt.
Die nun vorgeschlagene Möglichkeit, Richterinnen und Richtern auf deren Antrag hin die gesetzliche Altersgrenze bis zum 70. Lebensjahr hinauszuschieben, ist angesichts der aktuellen Situation vertretbar. Sie ist eine befristete Notlösung, der wir uns nicht verschließen. Aus unserer Sicht greift der Gesetzentwurf dafür allerdings zu kurz. Wir halten es für sinnvoll, zusätzlich auch bereits im Ruhestand befindliche Richterinnen und Richter auf freiwilliger Basis wieder für den richterlichen Dienst zu gewinnen. Diese stehen als Richter auf Lebenszeit weiterhin in einem Dienstverhältnis. Deshalb sehen wir auch rechtlich die Möglichkeit, mit ihrem Einverständnis eine Rückkehr in den aktiven Dienst zu ermöglichen. Bereits in der ersten Lesung habe ich diese Möglichkeit angesprochen. Eine solche Änderung des Antrags wäre sinnvoll und angezeigt. Ich sehe allerdings nach Gesprächen hier im Parlament dafür keine Mehrheiten, denn Mehrheiten sucht man vor Anträgen.
Eines ist für uns klar: Eine generelle Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenzen für Beschäftigte in der Justiz lehnen wir ausdrücklich ab. Fest steht auch, hätte die CDU in den Jahren bis 2014 bei der Personalentwicklung in der Justiz vorausschauender gehandelt, müssten wir heute weder über dieses Gesetz beraten noch zu einer Sondersitzung zusammensitzen.
Abschließend habe ich zwei Fragen, die sich mir auch nach den Redebeiträgen hier noch nicht erschließen. Zum einen: In welchem Umfang nutzt das Justizministerium bereits die Möglichkeit von Abordnungen – vielleicht kann Frau Ministerin dazu dann noch etwas sagen –, um personelle Engpässe an besonders belasteten Gerichten abzufedern? Und zweitens: Hat das Justizministerium bereits geprüft, Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung zum Richteramt aus anderen Bereichen der Landesverwaltung als Richterinnen und Richter kraft Auftrags einzusetzen? Das alles hätte man in einem Ausschuss besprechen können, all die Fragen hätte man besprechen können, aber für Ausschusssitzungen ist ja nicht mehr so wahnsinnig viel Wille da.
Für langfristige Lösungen bestehen inzwischen bessere Voraussetzungen. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vom 25. Juni sehen zusätzliche Mittel für die Justiz der Bundesländer vor. Insgesamt sollen 450 Millionen Euro bereitgestellt werden, 250 Millionen Euro für zusätzliches Personal. Diese Mittel müssen nun konsequent genutzt werden, denn nachhaltige Personalentwicklung ersetzt keine Notlösung, sie verhindert sie. Und sie verhindert auch, dass Notlösungen überhaupt notwendig werden, so wie wir sie heute hier haben. Danke.
(Beifall Die Linke)
