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Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2064 -


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, werter Herr Fraktionsvorsitzender Mohring, der ja den Wunsch hat, dass ich jetzt berichte. Der jetzt zu beschreibende Zeitraum lässt vermuten, dass diese Berichterstattung etwas länger dauern könnte. Aber ich werde mich bemühen, es kurz zu fassen.


Durch Beschluss des Landtags am 27. Mai 2010 ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 11. Juni 2010 beraten und ist übereingekommen, diesen Gesetzentwurf nach Vorlage eines Gesetzentwurfs der Landesregierung wieder aufzurufen.


Durch Beschluss des Landtags am 26. Januar 2011 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Zu beiden Gesetzentwürfen hat der Ausschuss in seiner 20. Sitzung am 18. Februar 2011, in seiner 21. Sitzung am 24. Februar 2011, in seiner 24. Sitzung am 8. April 2011 und in seiner 25. Sitzung am 13. Mai 2011 beraten. Bereits in seiner 20. Sitzung am 18. Februar 2011 ist der Ausschuss übereingekommen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Gegenstand der Anhörung waren neben Verschärfung der Anrechung von Erwerbseinkommen auf das Ruhegeld auch neue Publizitätsvorschriften und Karenzbestimmungen für Minister und Staatssekretäre. Die Zulässigkeit dieses Antrags war im Ausschuss insofern streitig. Als Anzuhörende wurden festgelegt Herr Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke von der Universität Erfurt, Herr Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Herr Prof. Dr. Gröschner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Herr Prof. Dr. Johannes Hellermann von der Universität Bielefeld, Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Meyer, Frankfurt/Main, Herr Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB, SPD-Bundestagsfraktion Berlin, dann der Bund der Steuerzahler Thüringen e.V. Erfurt, LobbyControl e.V. Köln, Transparency International Deutschland e.V. Berlin, Thüringer Beamtenbund Erfurt. Da im Ausschuss der Wunsch besonders seitens der Kollegen der SPD bestand, alle Stellungnahmen einzubeziehen, und die Stellungnahme des Herrn Dr. Wiefelspütz, MdB, nach mehrfacher Nachfrage erst am 1. August 2011 einging, hat der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten die Tagesordnungspunkte in seiner Sitzung am 8. April und am 13. Mai vertagt sowie in seiner Sitzung am 1. Juli von der Tagesordnung abgesetzt. An dieser Stelle sei mir gestattet, dass ich Teilen des Ausschusses für die scheinbare Geduld, zeitlose Ausdauer und verzweifelte Beharrlichkeit bei der Bearbeitung der beiden Gesetzentwürfe meine Bewunderung ausspreche.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Beratungen wurden gemäß Beschluss des Thüringer Landtags am 7. Juli 2011 - Drucksache 5/3058 - vom Justiz- und Verfassungsausschuss übernommen. Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 5. Oktober abschließend beraten und empfiehlt: a) den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen, b) den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen anzunehmen. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf eine Anpassung an die Möglichkeit einer Verkürzung einer Wahlperiode auf unter fünf Jahre. Ich danke für die Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE)



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