Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes / Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/61 - Zweite Beratung und zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/331 - Zweite Beratung

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Fiedler, Sie sollen nicht immer solche Freudenausbrüche bekommen, wenn ich an das Rednerpult trete, Sie wissen, ich bin ja Marxist und für mich ist Widerspruch Triebkraft der Entwicklung. Das heißt, wenn Sie mir gegenüberstehen, setzt das bei mir Potenziale frei ...

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie sind der Widerspruch in sich.)

Sie müssen überlegen. Das sind wir alle, Herr Höhn, aber nur das bringt uns voran.

(Unruhe SPD)

Ein Hohlkörper, der an einer Stelle verharrt, ist eben in der Politik auch nicht gerade sehr hilfreich.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ach nein.)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Mit der Triebkraft ist es nicht so weit her.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es tritt jetzt wieder so eine Phase der völligen Ernüchterung ein.

(Heiterkeit im Hause)

Ich kann mich daran erinnern, der SPD-Partei-, damals noch Fraktionsvorsitzende hat im Zusammenhang mit dem Abschluss des Koalitionsvertrags einige wenige Punkte thematisiert, wo die SPD sich angeblich gegen die CDU durchgesetzt hat. Da wurde auch die Stichwahl genannt und alle sind davon ausgegangen, das erfolgt natürlich mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen im Jahr 2010. Das ist auch verständlich, weil da über 700 Bürgermeister gewählt werden, die übergroße Mehrheit. Jetzt müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die CDU ganz geschickt ihren Koalitionspartner ausgebremst hat, indem man es zeitlich verzögert hat. Die jetzige Auseinandersetzung zwischen Herrn Matschie und Herrn Höhn auf der einen Seite und dem Innenminister auf der anderen Seite ist ein Beleg dafür, dass offenbar zumindest die SPD im Zusammenhang mit dem Abschluss des Koalitionsvertrags davon ausgegangen ist, dass die Regelung so frühzeitig kommt, dass sie auch 2010 noch flächendeckend Anwendung finden kann, sonst würde sich diese Aufregung nicht erklären. Ich meine, Herr Gentzel hat im Innenausschuss immer wieder darauf verwiesen, im Koalitionsvertrag steht Abschaffung und da hätte man ja schließlich fünf Jahre Zeit. Aber sein Fraktionsvorsitzender und sein Parteivorsitzender oder Vizeministerpräsident sieht das offenbar anders. Herr Fiedler, Sie haben darauf verwiesen, Nordrhein-Westfalen hat gute Erfahrungen mit der Abschaffung der Stichwahl.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, das ist nachzulesen.)

Ja. Erstaunlicherweise kam ja diese Zuschrift erst während der Ausschuss-Sitzung und trotzdem kennen wir diese Stellungnahmen. Nur, Sie haben einen Punkt verschwiegen. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Nordrhein-Westfalen und Thüringen, dass nämlich in Nordrhein-Westfalen die Stichwahl zwar auch abgeschafft wurde, aber dort gibt es ein Mindestzustimmungsquorum, und zwar von 30 Prozent. Da müssen also mindestens 30 Prozent zur Wahl gehen. Das haben Sie aber in Thüringen nicht geregelt. In Thüringen wäre selbst eine Wahl ohne Stichwahl gültig, wir werden das ja auch dieses Jahr erleben, wo viel weniger als 30 Prozent hingehen. Insofern muss man natürlich sagen, sind Nordrhein- Westfalen und Thüringen nicht ganz 1 : 1 vergleichbar.

Herr Bergner von der FDP, klar, wir haben auch die kleineren Parteien im Visier, also deren Interessen. Aber wir sagen natürlich ganz deutlich, auch wenn wir nicht mehr dazugehören, aber wir haben ja eine Geschichte, wir haben ja einmal klein angefangen, bei Ihnen geht es genau anders herum.

(Beifall DIE LINKE)

Die 8,9 Prozent, die die PDS damals 1990 bekommen hat, die Zielmarke haben Sie fest im Blick, im freien Fall. Ich meine, das ist eben Geschichte. Aber wir können eine Selbsthilfegruppe gründen, da kann ich ein paar Erfahrungen vermitteln, wie das damals war. Wir haben auch die kleinen Parteien durchaus im Blick. Aber uns geht es in der Frage gar nicht so sehr um das Interesse der Parteien und Wählergruppen, uns geht es um das Interesse des Bürgers und des Wählers. Wir wollen eben nicht, dass der Wähler bereits im ersten Wahlgang bei den Bürgermeister- und Landratswahlen zum Taktieren gezwungen wird. Das würde er nämlich, wenn es keine Stichwahlen gibt. Wir wollen, dass er zumindest im ersten Wahlgang ganz frei seine Meinungsäußerung in der Wahlkabine zum Ausdruck bringen kann. Deshalb wollen wir …

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Früher wurden die Wahlen gefälscht.)

Ja, auch aufgrund dieser Erfahrung, Herr Fiedler. Ich weiß nicht, wer alles daran beteiligt war. Ich konnte ja Gnade meiner späten Geburt so viel da nicht anstellen. Sie sind ja älter, ich weiß nicht, was Sie gemacht haben.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Aber als IM hatte er Gelegenheit.)

Von daher, wir wollen also nicht, dass der Bürger taktieren muss im ersten Wahlgang, deshalb sind wir für die Abschaffung.

Eine letzte Anmerkung: Wir verweisen noch einmal darauf, wir haben im November ein Angebot unterbreitet. Hätte man es angenommen und die wenigen Dinge

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ein unbrauchbares Angebot.)

- nein, nein -, die erkennbar abweichend sind, auf die z.B. auch Herr Adams von den GRÜNEN hingewiesen hat, dass wir geschrieben haben, Stichwahl innerhalb von 14 Tagen, während im Regierungsentwurf steht, Stichwahl nach 14 Tagen, das sind Dinge, das weiß der Herr Fiedler, wir haben ganz andere Sachen im Gesetzgebungsverfahren schon verändert. Ich hatte das, meine ich, von dieser Stelle aus schon einmal gesagt, wir haben beim Brand- und Katastrophenschutzgesetz einen völligen Paradigmenwechsel begangen. Sie wollten Ihren Innenminister derart vorführen, dass Sie bereit waren, diese Frage aus dem eigenen in den übertragenen Wirkungskreis zu bringen und haben es ja wirklich geschafft, einen hochintelligenten Mann wie Herrn Gasser zu entfernen. Das haben Sie geschafft damit. Also insofern haben Sie doch Erfahrung, was im parlamentarischen Geschäftsgang noch alles zu ändern ist. Der November hätte uns in die Lage versetzt, rechtzeitig die Stichwahlen wieder einzuführen. Klar, einige Landräte, das hat der Innenminister ja gesagt, die sind unbelehrbar, die haben schon sehr frühzeitig die Termine festgesetzt, im Übrigen Landräte mit CDU-Parteibuch. Da müssen Sie sich ja fragen, wie ist denn so das Vertrauensverhältnis zwischen CDU-Landrätinnen, Frau Schweinsburg aus Greiz und ihre Landesregierung. Da scheint es auch Verwerfungen zu geben. Jetzt sind wir in der Situation, wir werden heute hier eine Entscheidung treffen, bedauerlicherweise nicht für die Mehrzahl der Wahlen in diesem Jahr. Da werden wir den Bürgern das auch noch einmal erklären müssen, warum wir das beschließen und es kommt nicht zur Wirkung. Es wird zu Enttäuschungen führen, aber diese Verantwortung trägt diese Koalition. Die SPD muss sich langsam fragen, was ist übrig geblieben von den angeblichen Dingen, die sie in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben hat. Wir haben heute mehrfach erlebt, so viel ist das nicht. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

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