Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6313
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus sowie auf der Tribüne sowie am Livestream! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/6313 „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder“ wurde durch Beschluss des Landtags vom 8. November 2018 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 9. November 2018 sowie in seiner 55. Sitzung am 6. Dezember 2018 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf gemäß § 79 der Geschäftsordnung durchgeführt.
Die Stellungnahmen in den Anhörungsverfahren wurden an die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, die Fraktionen sowie die fraktionslosen Abgeordneten und die Landesregierung verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen sind auch nachzulesen in der Abgeordneteninformation für alle Abgeordneten. Der heute noch zur Rede stehende Änderungsantrag der CDU-Fraktion ist heute Morgen erst allen Abgeordneten zur Kenntnis gekommen und konnte somit weder in eine Ausschussberatung inhaltlich eingebracht werden noch konnte er bei der Beschlussempfehlung berücksichtigt werden.
Der Ausschuss hat empfohlen, dem Antrag oder vielmehr dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen an Kindern zuzustimmen. Ich bitte Sie, dies dann auch so zu tun. Danke schön.
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- re613406.pdf
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