Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1555 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Antrag zur Gesetzesinitiative der FDP haben wir uns schon in der ersten Lesung geäußert. Das Ziel ist wohl richtig, aber die Methode ist verkehrt. Daher gibt es unsererseits an dieser Stelle nur eine Enthaltung. Wir haben oft schon über die Frage der Indexierung gesprochen. Sicher, hier gibt es grundlegend unterschiedliche Auffassung. Wie gut, wie schlecht die Indexierung ist, mag dahingestellt sein. Wir halten es nicht nur nach dem Motto, die Abgeordneten können sich mit dieser Frage befassen, wir sind der Auffassung, wir müssten uns jedes Jahr damit befassen, weil jedes Jahr eine neue gesellschaftspolitische Situation ist, in der wir uns über unsere Diäten unterhalten könnten und müssten.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie haben aber den Index abgebildet.)
Nicht ganz, eben nicht ganz, weil schon allein der Unterschied, wenn wir 3 Prozent mehr bekommen, bekommt dann der Hartz-IV-Empfänger noch lange keine 3 Prozent. Ich habe das letzte Mal erläutert, 5 €, bei uns sind 3 Prozent ein bisschen mehr als 5 €.
(Beifall DIE LINKE)
Wie gesagt, da sind wir unterschiedlicher Auffassung, das können wir auch debattieren.
(Unruhe SPD)
Jetzt noch ein paar Bemerkungen zum Entschließungsantrag der GRÜNEN. Da er relativ kurzfristig gewesen ist, ich hatte im ersten Moment äußerst verfassungsrechtliche Probleme mit dem Antrag. Aber da ich es nicht genau prüfen kann, begebe ich mich auf einen anderen Terminus. Verfassungspolitisch halte ich ihn für verkehrt. Der Adressat und der hier für uns Tätige ist nicht die Landesregierung, das sind wir selber. Und demzufolge werden wir den Entschließungsantrag ablehnen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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