Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz zur Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten des Landtags)
Zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Adams, Dr. Augsten, Barth, Bergner, Blechschmidt, Hellmann, Hitzing, Kemmerich, Dr. Klaubert, Koppe, Kubitzki, Kummer, Kuschel, Leukefeld, Dr. Lukin, Möller, Ramelow, Rothe-Beinlich, Schubert, Siegesmund, Skibbe, Untermann – Drucksache 5/6206
Frau Präsidentin, ich rede in meinem eigenen Namen und nicht im Namen der Fraktion. Ja, es ist das Recht der Mehrheit und das haben wir gerade wieder erlebt, darüber zu entscheiden, welche Inhalte in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt in der gesellschaftlichen bzw. öffentlichen oder parlamentarischen Diskussion und Debatte besprochen oder gar zur Grundlage unseres Lebens gemacht werden. Das ist Demokratie. Bei der Umsetzung solcher Entscheidungen ist es gerade in der Politik - in der parlamentarischen Debatte und der damit verbundenen Ausschussarbeit - ein entscheidender Schwerpunkt und Bestandteil gelebter Demokratie, Argumente, Vorstellungen und damit verbundene Konsequenzen darzustellen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Besonders wichtig erscheint mir dieser Umgang bei der grundlegenden, gar existentiellen Fragestellungen unseres Lebens. Bekanntermaßen gelten auch der Tod und die Problematik, was danach geschieht, zu den existentiellen Fragen der Menschheit. Daher bedauere ich es ausdrücklich, dass keine dieser Frage gerecht werdende, durchaus umfassende, parlamentarische Bearbeitung von der Mehrheit zugelassen wurde,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
ich gestehe, zumal ich dies auf der Grundlage der wochen- bzw. jahrelang geführten, zum Teil öffentlichen Diskussion erwartet hätte. So möchte ich noch einmal drei Gedanken - auch so kurz und knapp, wie es Kollege Gentzel getan hat - in Erwiderung auf Argumente aus der ersten Lesung und mit Blick auf den Entschließungsantrag der Koalition vornehmen. Erstens: Unabhängig von der Beantwortung der Frage, was geschieht mit uns nach dem Tod, ist der Wunsch, welche Form des Übergangs und welche Form der „ewigen Ruhe“ man anstrebt, eine höchst individuelle. Auch habe ich in der ersten Lesung betont, dass diese historisch äußerst unterschiedlich beantwortet und gehandhabt wurde und wird. Aber immer sollte diese Vorstellung der Menschen im Rahmen der Würde des Todes größte Beachtung erfahren. Das heißt, auch der Wunsch nach Bestattungswäldern ist legitim. Kollege Gentzel, es stimmt, dass das aktuelle Gesetz Bestattungswälder zulässt. Aber hier geht es nicht um die Bestattungswälder innerhalb von Friedhofsmauern, sondern um Bestattungswälder außerhalb der Friedhofsmauern und dies lässt unser Gesetz momentan eben nicht eineindeutig zu. Niemand hat geleugnet, dass man nach dem Thüringer Bestattungsgesetz Waldbestattungen vornehmen kann. Nur die Intensionen für Bestattungswälder und die entsprechenden Projekte, zum Beispiel in Bad Berka gehen eben über den klassischen Friedhof, über die klassische Friedhofsmauer hinaus. Darum gibt unser aktuelles Gesetz darauf keine Antwort. Daher wiederhole ich meine Forderung und die Forderung aus dem Gesetzentwurf, die ich bei der Einbringung hier kundgetan habe: Das Thüringer Bestattungsgesetz muss auch die Friedwälder außerhalb von Friedhöfen eindeutig regeln.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Somit, meine Damen und Herren der Koalition, ist drittens Ihr Entschließungsantrag zwar nicht verkehrt,
(Beifall SPD)
geht aber auf diese entscheidende Frage der Initiative, wo und wie Bestattungswälder unter Wahrung der Würde der Entscheidung des Verstorbenen und dessen Beisetzung sowie der Würde der letzten Ruhestätte auch in Thüringen möglich zu machen, nicht ein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich bedanke mich nochmals für die Arbeit der Bürgerinitiative und bei den Kolleginnen und Kollegen, die dank ihrer Unterstützung des Gesetzentwurfes eine öffentliche Diskussion und Debatte vorangebracht haben und ich hoffe auf die Zukunft. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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