Zum Hauptinhalt springen

Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6196


Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, in der Drucksache 5/6196 liegt Ihnen ein Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vor. Es ist ein meiner Meinung nach überschaubarer, inhaltlich geprägter Antrag. Demzufolge lassen Sie mich hier nur noch kurz auf zwei, drei Gedanken eingehen, bevor wir in die Debatte einsteigen.


Bekanntermaßen ist in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht, was Bund, Land und Kommune angeht, nur für deutsche Staatsbürger möglich mit Ausnahme der Kommunen. Dort wird entsprechend des EU-Rechts auch EU-Bürgern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben zu können. Wir müssen über die Statistik hinaus, die auch in diesem Antrag in der Begründung kundgetan wird, mit Datum vom 31. Dezember 2011 zur Kenntnis nehmen, dass ca. 7 Mio. Nichtdeutsche in der Bundesrepublik durchschnittlich 19 Jahre leben, also mit dem im Parlamentsrecht durchaus gängigen Begriff ihren Lebensmittelpunkt hier in diesem Land haben, dass sie nicht nur über ihre Sprache, über ihr Leben, gegebenenfalls auch über ihre kulturelle Identität hier in diesem Land integriert sind und demzufolge in den meisten Fällen auch Steuern zahlen. Warum sollen wir ihnen nicht auch die Möglichkeiten einräumen, über das Wahlrecht, das aktive und passive Wahlrecht, die Möglichkeit einer demokratischen Beteiligung und Mitwirkung teilhaben zu können.


(Beifall DIE LINKE)


Wir gehen davon aus, dass es nicht nur eine Frage von Integration ist in diesem Moment, sondern auch ein demokratietheoretisches Prinzip, die wir hier zu beantworten haben. Lassen Sie mich abschließend mit Blick auf die Integration den letzten Satz der Begründung vortragen, weil ich glaube, er zeigt deutlich, was das Ziel dieses Antrags ist. Ich zitiere: „Die vielfach diskutierte Herausforderung zur Integration von Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund entscheidet sich letztlich am Zugang zu gleichen politischen wie auch sozialen Rechten. Das aktive und passive Wahlrecht ist daher“ - Einfügung von mir, zeitgemäß - „notwendige Grundvoraussetzung.“ Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien

Zurück zum Kopf der Seite