Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/945
Herzlichen Dank. Und Entschuldigung noch mal, dass die gewohnten Abläufe doch immer noch verinnerlicht sind.
Nun haben wir hier einen sehr bemerkenswerten Redebeitrag gehört, der damit begonnen hat, dass ich im Prinzip einen MDR-Beitrag veröffentlich und dort Unwahrheiten verbreitet hätte. Ich glaube, dass ist doch schon mal Ausdruck, dass Sie überhaupt nicht verstehen, wie Medien in diesem Land funktionieren.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf aus dem Hause)
Doch, doch, hören Sie noch mal in die Rede Ihres Parlamentarischen Geschäftsführers hinein – oder ehemaligen Parlamentarischen Geschäftsführers: Wir würden den MDR benutzen, um über Sie herzuziehen, Unwahrheiten zu verbreiten. Sie können einfach nicht akzeptieren, dass sich Menschen mit Ihrer politischen Verortung im politischen System beschäftigen und dabei auf solche Erkenntnisse über Ihre Verstrickungen in rechtsextremistische Strukturen stoßen und darüber auch berichten.
(Beifall DIE LINKE)
Weil das, was wir heute beim MDR gefunden haben, ist ein Beitrag, der auf viele Meinungsäußerungen zurückgeht, auch auf die meiner Fraktion, durch meine Person, unsere Pressesprecherin ist erwähnt. In der gestrigen Fassung ist der Abgeordnete und Kollege Walk erwähnt, der sich ebenso positioniert hat, und auch der derzeitige Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion kam zu Wort. Aber das verschweigen Sie in diesem Zusammenhang.
Und jetzt – und das sage ich nicht Ihnen, sondern das sage ich in der Öffentlichkeit: Glauben Sie denn wirklich, dass Parlamentarier so wie ich oder die Kollegen meiner Fraktion derartige Informationen über die politische Verortung eben dieser drei namentlich benannten Abgeordneten ohne Quelle dem MDR übersenden und der MDR ohne Prüfung dieser Quellen genau diese Informationen verbreitet? Ich glaube nicht. Und deswegen will ich Ihnen auch gleich noch mal die Quellen nennen und dann können Sie gerne dazu Stellung nehmen, das haben Sie nämlich nicht getan. Sie stellen sich einfach nur hier vorne hin und sagen: Es sind Unwahrheiten, die verbreitet werden, die aus einem tiefen politischen Hass Ihnen gegenüber resultieren. Da kann ich Ihnen sagen: Meine Gefühle für die AfD sind gleich Null, aber meine politischen Überzeugungen bringen mich dazu, mit all meinen Möglichkeiten politisch gegen das weitere Erstarken der AfD zu kämpfen.
(Beifall DIE LINKE)
Und das heißt auch, tatsächlich offenzulegen, was quellenmäßig belegbar ist und darüber zu reden.
Deswegen sage ich auch, das, was wir über Herrn Mühlmann in seiner Verantwortung für die AfD und in seiner Verantwortung als innenpolitischer Sprecher der Fraktion der AfD dargestellt haben, wo er wirklich Straftatenstatistiken verfälscht, um öffentlich ein Meinungsbild zu verändern, ist nachlesbar und zwar beim Facebook-Eintrag der AfD Thüringen. Das ist der von ihm verantwortete Facebook-Eintrag, wo genau die Informationen, die wir weitergeben, herstammen. Wir haben uns im Prinzip nur zum Transmitter zwischen Ihrer Veröffentlichung und dem MDR gemacht. Sie können die Quelle leicht prüfen, denn Sie sind die Quelle selbst.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Disziplinarverfahren von Herrn Czuppon sind namentlich doch schon längst im MDR und in vielen Zeitungen auch veröffentlicht worden. Sie wurden doch geführt und sind doch auch tatsächlich schön öffentlich dokumentiert. Herr Czuppon hatte sogar die Gelegenheit, in dem von Ihnen zitierten MDR-Beitrag einen dieser Sachverhalte zu widerlegen, ist auch zu Wort gekommen und hat gesagt, das würde nicht stimmen, dass er mit einem T-Shirt der rechtsextremen Modemarke Thor Steinar an der Gedenkstätte gewesen wäre. Dieses Bild von Ihnen in der Gedenkstätte wurde sogar auch in der Polizeizeitschrift in Thüringen veröffentlicht – darüber kann man streiten. Aber es stimmt eben auch nicht, Herr Möller, wenn Sie sagen, die AfD könne nicht mal das Wort dazu ergreifen und es richtigstellen, sondern die Gelegenheit gab es sogar im Artikel. Aber es gibt eben auch sehr viele Quellen dazu.
Dann kommen wir zu dem Sachverhalt, der Ihre Person betrifft, Herr Möller, weil wir Ihnen da unterstellt haben – so wie Sie meinen, wir haben im Prinzip nur erklärt, was öffentlich auch nachlesbar ist –, dass Sie sich im Wahlkampf durch Neonazis in Erfurt haben unterstützen lassen. Das ist der Fall und das können Sie auch nachlesen. Auch dazu gibt es eine Quelle: „Thüringen rechtsaußen“. Wir können auch die Veranstaltung nennen, wo Sie sich vom Neonazi Marko M. haben unterstützen lassen.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Eine Seite ohne Impressum!)
Sie haben praktisch bei der Demonstration der AfD am 1. Mai 2019, beim Familienfest am 12. Oktober 2019 genau mit diesen Neonazis gemeinsam in der Öffentlichkeit einen Wahlkampf für die AfD durchgeführt. Das müssen Sie sich vorwerfen lassen. Dazu können Sie sich politisch verhalten. Dazu können Sie sagen, es war ein Fehler. Dazu können Sie sagen, ich wollte das in dieser Form nicht. Aber widerlegen können Sie es nicht, weil es öffentlich dokumentiert ist, nachlesbar ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es war ja auch bereits Gegenstand der Drucksache 6/6872 und ist sozusagen damit auch parlamentsöffentlich hier schon debattiert worden. Nun können wir das weiter fortführen und können uns dazu weiter politisch austauschen, aber ich will zu einem Sachverhalt natürlich noch etwas sagen: zur Parlamentarischen Kontrollkommission und zur G 10 und zum Wahlverfahren hier.
Die AfD hat natürlich auf Grundlage der Geschäftsordnung und der gesetzlichen Grundlagen aufgrund des Wahlergebnisses ein Anrecht in diesen Gremien vertreten zu sein. Das missachten der Thüringer Landtag und die Mehrheit des Thüringer Landtags auch überhaupt nicht, denn der Thüringer Landtag hat diese Stellen, die der AfD rechnerisch zustehen, nicht durch Abgeordnete anderer Fraktionen besetzt. Sie sind derzeit nicht besetzt. Es gibt auch keine andere Fraktion, die für diese nicht besetzten Plätze etwa einen Wahlvorschlag zum heutigen Tagesordnungspunkt eingereicht hat, sondern es ist ausschließlich Ihre Fraktion, die einen Wahlvorschlag für diese nicht besetzten Positionen eingereicht hat. Nun müssen Sie aber auch eines akzeptieren, dass jeder einzelne Abgeordnete bei der Wahl, die gleich stattfinden wird, in diese Wahlkabine gehen wird und in einer geheimen Wahl seinem Gewissen folgend seine Stimme abgibt und darüber abstimmt, ob die von Ihnen vorgeschlagenen Kandidaten namentlich in der Parlamentarischen Kontrollkommission oder in der G 10-Kommission vertreten sein sollen. Dazu gibt es die Möglichkeit mit Ja oder Nein zu stimmen oder sich zu enthalten. Was Sie akzeptieren müssen, ist, dass es keine Mehrheit in diesem Landtag gab. Dann ist es nämlich kein Problem der Linken-Fraktion, der Grünen-Fraktion oder der SPD-Fraktion, sondern Sie haben keine Mehrheit in diesem Landtag erreicht mit Ihren Vorschlägen und das ist das Ergebnis einer demokratischen, geheimen Wahl, bei der die Abgeordneten dieses Thüringer Landtags ihrem Gewissen folgen. Ob es Ihnen nun passt oder nicht, die Vorschläge der Linken haben diese Mehrheit erhalten. Dafür möchte ich mich nochmal bedanken, ebenso für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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