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Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes 2/2

André Blechschmidt

Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2671

 

Danke, Herr Präsident. In Ergänzung der Ausführungen vom Kollegen Braga, was das Urteil von Weimar anbetrifft, noch einmal deutlich: Wir Abgeordneten sind in unserem Stimmverhalten auf der Grundlage von sachlich begründeten Informationen und Tatbeständen frei. Frei in unserer Abstimmung! Das wird auch in Zukunft so bleiben.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich möchte zum zweiten Vorschlag, dem Abgeordneten Frosch, zu meinen gestrigen Ausführungen nichts weiter hinzufügen. Das muss man wirklich nicht noch mal wiederholen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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