Wahl eines Mitglieds des Richterwahlausschusses und dessen Vertreters gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Thüringer Richtergesetzes
Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 6/1229
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Richterwahlausschuss, wir haben es gerade noch einmal vernommen, ist eines der wichtigen Gremien in der Rechtsordnung im Allgemeinen, aber im Freistaat auch im Besonderen. Der Ausdruck liegt darin, dass jede Fraktion das Vertretungsrecht in diesem Richterwahlausschuss hat und gleichzeitig wird dieser Ausdruck auch noch durch das Wahlverfahren deutlich. Abgeordnete, Fraktionen als Ganzes haben die Verantwortung, diese Wahl zu ermöglichen. Dies heißt dann, entsprechende Wahlvorschläge zu machen und auch die Stimmen der eigenen Fraktion zur Wahl zu bringen. Beide Fakten wurden durch die AfD in den zurückliegenden Wochen bewusst nicht erfüllt. Aktuelles Beispiel, ich brauche bloß in die Reihen der AfD zu gucken und wir haben es heute morgen gehört, der Fraktionsvorsitzende und die zu wählende Stellvertreterin sind nicht anwesend. Auch habe ich in den zurückliegenden Wochen aus allen anderen Fraktionen zur Kenntnis genommen, dass durch die Auftritte besonders des Fraktionsvorsitzenden und des Kollegen Brandner die Wahl dieser Personen zunehmend schwerer fällt und ihnen die Fähigkeit in diesem Ausschuss zu arbeiten, nicht zugeordnet wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nicht nur ein Verdacht legt nahe, die AfD benutzt den Richterwahlausschuss zu ihrem politischen Klamauk.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren der AfD, dies wird Ihnen nicht gelingen. Die Demokraten in diesem Haus werden Ihr Ansinnen durchkreuzen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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