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Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/37


Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen natürlich der Überweisung dieses Gesetzesentwurfs, dieses Gesetzesantrags an den Ausschuss zu. Wir werden auch dem Ansinnen, nämlich das die Überprüfung fortgesetzt wird, zustimmen. Wir verstehen das als einen Beitrag zu der Aufarbeitung, die wir ehrlich und kritisch, auch selbstkritisch betreiben wollen, so wie es bereits im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün vereinbart wurde. Wir stellen uns ehrlich dieser Aufarbeitung, sind aber der Meinung, dass zumindest einige Punkte inhaltlich überarbeitet werden müssen. Ich möchte an der Stelle nur auf das Stasi-Unterlagen-Gesetz verweisen, in dem es unter anderem in § 21 heißt, dass nach dem 31. Dezember 2019 die Unterlagen nicht mehr zur Verfügung stehen. Insofern sehen wir weitaus mehr Änderungsbedarf hier im Thüringer Gesetz als nur den Ersatz „6.“ durch „7. Legislatur“ und möchten das gern gemeinsam konstruktiv im Ausschuss tun und schließen uns dem Antrag und dem Ansinnen, dem Anliegen ansonsten an. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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