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Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Lena Saniye Güngör

Lena Saniye Güngör, Die Linke:

Ja, die Bundesverantwortung gibt nun mal den Finanzierungsrahmen vor. Auch das ist nichts Neues, auch das diskutieren wir seit Langem. Wir als Linke sagen, auch auf Bundesebene, dass wir vom DRG-Fallpauschalensystem weg zu einer bedarfsgerechten Finanzierung kommen müssen, und vor allem, dass wir endlich eine Lösung für eine solide Betriebskostenfinanzierung brauchen. Wir wissen, dass die Betriebskosten gerade auch für unsere Thüringer Krankenhäuser eines der zentralen Themen sind. Außerdem braucht es Vorhaltepauschalen, die kostendeckend sind, also nicht nur auf dem Papier Sinn machen.

Der Versuch, diese Verantwortung vom Bund jetzt abzuwälzen, ist rechtlich fragwürdig, es ist finanziell nicht tragbar und man muss da schon sagen, es ist auch einfach nicht besonders kreativ, was hier erneut seitens der AfD versucht wird. Und ich möchte schon noch mal deutlich machen – und das sage ich jetzt auch klar in Richtung der SPD –: Das ist eine Schwierigkeit, die da im letzten Bundesrat erfolgt ist, dadurch dass die Thüringer Stimme durch das Stimmverhalten des ehemaligen Ministers Tiefensee für ungültig erklärt worden ist,

(Beifall Die Linke)

dass zum ersten Mal eben nicht auf das Votum unserer damaligen Fachministerin Heike Werner gehört wurde, sondern eben dafür gesorgt wurde, dass Thüringens Stimme gar nicht gewertet wird. So ehrlich muss man sich machen, dass das, ich glaube, nur weil bei Brandenburg im Bundesrat gegenüber noch krassere Sachen abgelaufen sind, nicht viel höher gekocht ist, als es eigentlich hätte kochen sollen.

Und ich sage auch: Wir hatten am 21.11. das 10. Thüringer Krankenhausforum. Ich habe da für unsere Fraktion Die Linke sehr gern als gesundheitspolitische Sprecherin teilgenommen und ich war ganz irritiert, dass ich da als einzige gesundheitspolitische Sprecherin, als einzige Abgeordnete aus dem Thüringer Landtag vertreten war. Denn da sind ja unsere ganzen Thüringer Krankenhäuser, die ja durchaus divers aufgestellt sind – von den kleineren Versorgern bis hin zum Universitätskrankenhaus in Jena. Und da waren natürlich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Kassen und es gab, wie ich finde, eine durchaus intensive Diskussion darüber, wie auch die Reformansätze, die auf Bundesebene diskutiert wurden, für Thüringen zu bewerten sind, und es gab ein klares Votum dieser Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis dafür, dass der Vermittlungsausschuss einberufen und eben dem Fachvotum der Ministerin Werner gefolgt werden sollte. Das alles ist dann eben am nächsten Tag nicht passiert, weil es der SPD scheinbar wichtiger war, ihren Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu schützen als die Thüringer Krankenhauslandschaft.

(Beifall Die Linke)

Deswegen ist für uns und bleibt für uns als Linke zentral, sich bei all den Reformen, bei all den Ansätzen, die im Raum stehen, immer zu fragen: Sind das denn Lösungsvorschläge, die Gesundheit wirklich weg von der Ware hin zum Grundrecht orientieren? Und ja, dafür braucht es eine solidarische Lösung eben auch der Finanzen auf Bundesebene.

Deswegen noch mal zusammenfassend: Der AfD-Vorschlag bietet wie immer einfache Antworten auf komplexe Probleme und hilft denjenigen, die sich solche Anträge, ich glaube, sehr genau anschauen, gar nicht, und zwar den Krankenhäusern, den Beschäftigten in den Krankenhäusern und vor allem den Patientinnen und Patienten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Die Linke)

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