Zum Hauptinhalt springen

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Lena Saniye Güngör

Lena Saniye Güngör, Die Linke:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, liebe Zuschauende, wenn die AfD hier in ihrer Einführung über Gewalttaten und Staatsschutz spricht, genau dann sind wir beim TOP „Thüringer Krankenhausgesetz“. Das war jetzt erst mal gar nicht erkennbar, ich hatte Sorge, dass vielleicht der Referent den falschen Zettel zugeschoben hat, aber Sie haben dann ja doch noch ein bisschen die Kurve bekommen und irgendwann auch über Krankenhäuser geredet, deswegen dafür natürlich alles Gute, das ist schön, dass der richtige Zettel noch gefunden wurde.

(Beifall Die Linke)

Deswegen nutze ich lieber die Gelegenheit, um noch mal auf den Alternativantrag einzugehen. Ich gebe zu, ich war auch überrascht ob der Kürze, mit der die Brombeere uns hier einen Alternativantrag vorgelegt hat, ich weiß nicht, inwiefern das im direkten Zusammenhang mit dem 100-Tage-Programm steht, ob die zuständige Ministerin jetzt einfach noch mal was im Rücken brauchte. Das würde ich jetzt eigentlich gar nicht erwarten, weil auch so schon offensichtlich ist, welche systemischen Probleme vorhanden sind. Ich teile da sehr viel in der Analyse, weil wir auch unter Rot-Rot-Grün schon über die geringe Auslastung von 67,5 Prozent und eben der problematischen Verknüpfung mit dem DRG-System gesprochen haben. Auch da war das Thema „Fachkräftemangel“ immer oben auf der Tagesordnung mit den Schwierigkeiten, wenn das Personal als Karussell zwischen den Kliniken agiert. Auch da haben wir schon über die besonderen Herausforderungen im ländlichen Raum aufgrund der demografischen Entwicklung gesprochen. Deswegen begrüßen wir es, dass diese Punkte auch im Antrag benannt werden, einfach weil sie eine zentrale Steuerungs- und Hebelfunktion für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung haben.

Wir finden auch den sektorenübergreifenden Versorgeransatz relevant, um in Richtung einer Lösung zu kommen. Ich glaube, alles, was „Poliklinik“ oder „Poliklinik 2.0“ angeht, wird schon lange mit der Linken assoziiert. Wir denken auch, dass eine stärkere Verzahnung zwischen einem ambulanten und einem stationären Versorgersystem geeignet ist, um Schritte in die richtige Richtung zu gehen. Wir glauben, dass, insbesondere wenn es dann um die Rationalisierung oder Bündelung planbarer Leistungen geht – Sie haben es gerade auch noch mal ausgeführt, Herr Zippel, das liest sich total gut. Es kann allerdings auch bedeuten, dass Leistungsangebote dann eben in größere Kliniken verlagert werden und wir bei den kleineren Standorten noch mehr Ausdünnung haben. Deswegen bin ich dafür, das einfach noch mal genauer zu diskutieren, was damit wirklich gemeint ist und welche Konsequenzen daraus auch folgen können.

Für uns ist auch wichtig, das ist für mich als Jenaer Abgeordnete natürlich zentral, dass die Rolle des Universitätsklinikums noch mal geschärft wird. Es wird hier im Antrag eine Stärkung des UKJ in seiner Netzwerkrolle gefordert. Ich glaube, das ist für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort schon wichtig zu wissen, was meint das jetzt, denn auch jetzt hat das UKJ natürlich schon eine ganz wichtige Netzwerkrolle inne, und auch da geht es natürlich um eine passende Bezugslage dann wieder zu kleineren Häusern im Gegensatz zum überregionalen Zentralversorger.

(Beifall Die Linke)

Zurück zum Kopf der Seite