Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes 1/3
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses, Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP, Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/3348
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben beide Gesetzentwürfe im Innen- und Kommunalausschuss stets gemeinsam und intensiv beraten. Wir haben unter anderem eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis dessen hat der Gemeinde- und Städtebund mitgeteilt, dass er Änderungen bei den vorgeschlagenen Wählbarkeitsaltern für nicht zielführend hält. Der Landkreistag steht einer Änderung dieses Komplexes allerdings durchaus offen gegenüber, und der Vorschlag, dass die Wahl, also die Adressen, die Anschriften der zu Wählenden nicht mehr auf den Wahlscheinen abgedruckt werden, wird ebenfalls als unterstützenswert gesehen. Der Ausschuss hat auch die Möglichkeit gegeben, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes im Online-Diskussionsforum Hinweise geben können. Zu keinem der beiden Gesetzentwürfe sind entsprechende Hinweise eingegangen. Im Ergebnis dessen und unter Abwägung aller vorgetragenen Argumente empfiehlt der Innen- und Kommunalausschuss die Ablehnung beider Gesetzentwürfe.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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