Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Aufbaubankgesetzes 1/2

Andreas Schubert

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9865

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Am 17. April 2024 hat die Koalition, haben Linke, SPD und Grüne mit der Drucksache 7/9865 den heute in zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf eingebracht, der in der 134. Sitzung des Thüringer Landtags am 25. April dieses Jahres in erster Lesung im Plenum beraten und in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wurde. Das Gesetz, das heute hier zur Abstimmung vorliegt, ist die konsequente Umsetzung einer mehrfach dokumentierten Willensbekundung einer Mehrheit hier im Thüringer Landtag – des Gesetzgebers des Freistaats.

 

Schon mit dem Beschluss des Antrags der Koalitionsfraktionen in der 109. Plenarsitzung am 28. April 2023 „Nachhaltigkeitsinvestitionen in Thüringen beschleunigen“ in der Drucksache 7/7916 wurde durch den Gesetzgeber unter III. formuliert: „In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Maßnahmen auf den Weg zu bringen: […] Die Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank mit 50 Millionen Euro. In Folge einer Aufstockung dieses […]Eigenkapitals könnte ein vervielfachtes zweckgebundenes Kreditvolumen für Transformationsinvestitionen ermöglicht werden.“

 

Danach erfolgte ein zweiter Beschluss, und zwar im Haushaltsplenum der 125. Plenarsitzung am 20. Dezember vergangenen Jahres. In einem Entschließungsantrag, der hier Mehrheiten fand, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Haushaltsgesetz steht unter der Überschrift „Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank“ – ich zitiere: „Deshalb spricht sich der Landtag dafür aus, bei der Thüringer Aufbaubank durch Zuführung von bankenaufsichtlich anerkannten Eigenmitteln die Möglichkeit auszuweiten, verstärkt mit Mitteln des Kreditmarkts die Energiewende, kommunalnahe Unternehmen sowie den Eigenheimbau von Familien zu unterstützen.“

 

Der aus diesen Vorgaben konsequenterweise erarbeitete Gesetzentwurf wurde wie beschrieben in erster Lesung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dort gab es dann am 31. Mai in der 84. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6668 vom Vortag, vom 30. Mai. Dieser ergänzt den vorliegenden Gesetzentwurf mit der Vorgabe eines erweiterten Reportings des Vorstands zu den zusätzlichen Investitionen, die mit der Eigenkapitalaufstockung ermöglicht wurden, und wie sich diese aufteilen. Im Ergebnis der Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss zum Gesetzentwurf gab es eine klare Empfehlung, dieses Gesetz inklusive des Änderungsantrags der CDU zu beschließen.

Zum Abschluss möchte ich noch festhalten: Andere als die genannten Anträge oder gar Gesetzentwürfe gab es zu diesem Thema in der parlamentarischen Beratung im Umfeld dieses Gesetzes nicht, ich komme darauf noch einmal zurück. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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