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Vielfalt ermöglichen und nicht verhindern: Mit Urheberrecht die digitale Gesellschaft auch in Thüringen stärken

Katharina König-Preuss

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 6/6862

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht vorab, weil ich es gerade auch in meiner Fraktion gehört habe, dass gar nicht so richtig klar ist, worum es überhaupt geht, bzw. nicht wirklich verständlich war, was hier vorne zum Teil gesagt wurde – ich rede jetzt nicht über die Rede des letzten Redners hier vorne, ich glaube, der weiß zum Teil selbst nicht, worum es geht –: Was auf europäischer Ebene gerade verhandelt wird, im Rechtsausschuss bereits durchgewunken wurde und vom 25. bis 28. März abgestimmt werden soll, ist ein neues Gesetz zum Thema „Urheberrecht“. Das Anliegen, was dahinter steckt, ist vollkommen in Ordnung, nämlich dass Künstler, Videomacher, Musikmacher, Filmkomponisten usw. usf. ein Anrecht darauf haben, dass das, was sie sozusagen herstellen, was sie erzeugen mit ihrer Kreativität, nicht einfach so an unterschiedlichsten Stellen verwendet werden kann, sondern sie dann auch ähnlich der VG WORT – das wurde ja vorhin auch schon als Beispiel gebracht – eine Möglichkeit haben, dafür zumindest anteilig Geld zu erhalten.

 

Jetzt gibt es ein Problem an dieser Richtlinie, an diesem Urheberrecht, und zwar geht es ganz konkret um die Artikel 11 und 13 – das vielleicht noch mal mit dazu genannt. Der Artikel 13 – das erkläre ich jetzt sozusagen auch freundlich für meine Fraktionskollegen und  kolleginnen, die gerade meinten, sie würden das nicht nachvollziehen können, was da nun das konkrete Problem ist – sagt eben, dass kommerzielle Plattformen vorab klären müssen, ob das, was bei ihnen hochgeladen wird, dem Urheberrechtsschutz unterliegt – ja oder nein –, und dass diese Plattformen die Inhalte, die von Nutzern hochgeladen werden, vorab prüfen müssen. Diese Prüfung – da hat Dorothea Marx vollkommen zu Recht darauf hingewiesen – ist in der Praxis nicht wirklich möglich ohne entsprechenden Einsatz von Software. Das heißt, wenn bei Youtube innerhalb einer Minute 400 Minuten Videos hochgeladen werden, dann kann das kein Mensch mehr auf Urheberrecht überprüfen, darauf, wer da der eigentliche Rechteinhaber ist, sondern das geht dann nur noch mit sogenannter Software, sei es in Form von künstlicher Intelligenz oder Ähnlichem mehr. Das ist das erste Problem.

 

Das zweite Problem: Wenn man diese Software dann einsetzt – und das sind dann in der Praxis eben diese sogenannten Uploadfilter, auch wenn es im Gesetz, wie schon erwähnt, überhaupt nicht auftaucht –, dann führt das dazu, dass nicht nur gegebenenfalls Sachen, die überhaupt keinem Urheberrecht unterliegen, nicht freigegeben werden, sondern dass Satire zum Beispiel überhaupt nicht mehr veröffentlicht werden kann. Es fällt diversen Personen schon schwer, Satire überhaupt zu erkennen. Wie soll das dann einer Software möglich sein, wenn beispielsweise entsprechende Videos veröffentlicht werden, in denen sich kritisch auseinandergesetzt wird mit aktuellen politischen Ereignissen in der Bundesregierung? Ich weise nur darauf hin, dass es von Pro Asyl beispielsweise ein Video gab zum Thema „Geflüchtete“ und dann das Bundesministerium für Heimat usw. usf. mehrfach versucht hat, dieses Video zu löschen. Auch da war für das Ministerium abseits einer politischen Einordnung nicht erkennbar, dass es sich am Ende um eine besondere Form der politischen Satire handelte.

 

Das geht aber noch weiter. Ich glaube, Sie alle kennen noch den Hype rund um Pokémon, Pokémon Go. Dazu gibt es dann auch diverse Videokanäle bei Youtube und darunter sind richtig bekannte – wie nennt man das – Menschen, die berühmt sind auf Youtube, weil sie eben ihre Pokémon-Go-Videos dort veröffentlichen. Die veröffentlichen das zum Teil mit dem Kürzel CP, wie so eine Art Hashtag. Das steht für „Combat Points“, also die Kampfpunkte, die man innerhalb eines solchen Spiels erlangt. Von Youtube – also von der Software, die das Ganze überprüft und einer Analyse unterzogen hat, dem Algorithmus am Ende – wurde „CP“ zugeordnet als „Child porn“, also Kinderpornografie, und die kompletten Kanäle wurden gelöscht.

 

All das ist sozusagen mit diesem Artikel 13, der jetzt im März auf europäischer Ebene verabschiedet werden soll, problematisch und führt dazu, dass zurzeit Tausende in Deutschland auf die Straße gehen. Und diejenigen, die dagegen auf die Straße gehen, sind insbesondere Jugendliche und junge Menschen. Und ich finde es gut, wenn Sie, Herr Wucherpfennig, hier für die CDU erklären, dass Sie den Artikel ablehnen. Das finde ich wirklich gut. Jetzt würde ich mir noch eins wünschen, nämlich dass Sie Kontakt zu Ihren Europaabgeordneten aufnehmen und denen sagen und die auffordern, eben diesem Artikel nicht zuzustimmen. Und das deswegen, weil es nur jetzt im März die Möglichkeit geben wird, das noch zu verhindern, dass zumindest versucht wird, Artikel 13 rauszunehmen und dass, wenn das nicht möglich ist, es komplett abgelehnt wird; eben weil es um mehr geht, weil es am Ende auch darum geht, ein gutes Urheberrecht für diejenigen zu erreichen, die den Anspruch darauf haben, aber eben nicht, wenn es zulasten von Menschen geht, die das Internet für ihre Meinungen nutzen wollen, die sie veröffentlichen wollen, für Satire, für Ähnliches mehr. Ich danke Ihnen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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