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Verwaltung von „Fremdwohnungsbestand“ durch kommunale Wohnungsunternehmen in Thüringen

Andreas Schubert

Andreas Schubert, Die Linke:

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ist die Antwort auf Frage 4 so zu interpretieren, dass eine Verwaltung eines externen Wohnungsbestands durch ein kommunales Wohnungsbauunternehmen in einer anderen Gemeinde nicht mehr aus der von Ihnen vorgetragenen Rechtsprechung gedeckt wäre, oder habe ich das falsch verstanden?

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