Zum Hauptinhalt springen

Verschlüsselte Kommunikation ermöglichen und befördern

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7279


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, fließender Übergang vom Biosphärenreservat zur verschlüsselten Kommunikation. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Verschlüsselte Kommunikation ermöglichen und befördern“ - Drucksache 5/7279 - fordert die Landesregierung auf, möglichst zeitnah und flächendeckend verschlüsselte Kommunikation, Verfahren end to end zwischen öffentlichen Stellen, insbesondere Ministerien und Nutzern, zu ermöglichen und auszubauen. Um eine zügige Umsetzung der verschlüsselten Kommunikation in allen Teilen der Verwaltung sicherzustellen, sieht der Antrag vor, dass die Ministerien gegenüber den ihnen nachgeordneten Behörden ihre Aufsichtsfunktion und -instrumente nutzen sollten zum Beispiel in Form verbindlicher Anweisungen. Im Antrag sind auch konkrete Bereiche und Angebote, wie zum Beispiel die Seiten von thueringen.de genannt, die an die Nutzung mit verschlüsselter Kommunikation angepasst werden sollen. Darüber hinaus wird im Antrag auch eine aktive, umfassende Informationspolitik, vor allem der Landesregierung, gefordert, um der Thüringer Bevölkerung die Möglichkeit zur verschlüsselten Kommunikation zu geben und möglichst vielen Menschen die Nutzung auch nahezubringen.

Der Antrag zur verschlüsselten Kommunikation wurde in der 149. Plenarsitzung des Landtags am 21. März 2014 in Erster Lesung beraten und mit den Stimmen aller Fraktionen an den Justiz- und Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses am 2. April 2014 beraten. Zu Beginn der Beratung des Tagesordnungspunktes sagten die Koalitionsfraktionen CDU und SPD, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE angesichts der Bedeutung seiner Thematik ein wichtiger und guter Antrag sei und legte einen Alternativantrag, überschrieben „eigener Antrag zu diesem überwiesenen Antrag der LINKEN“ vor. In dem Antrag der CDU-SPD-Fraktion wird die Landesregierung gebeten, die verschlüsselte Kommunikation umzusetzen. Anders als im Antrag der LINKEN wird im Antrag der Koalition die Umsetzung nicht an konkrete Eckpunkte gebunden und auch nicht die Nutzung von aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten durch die Landesregierung, wie zum Beispiel Anweisungen, gefordert. Der Antrag der Koalition stellt den konkreten Umfang und die Wahl der Umsetzungswege für verschlüsselte Kommunikation in den allgemeinen Gestaltungsbefugnissen und im Rahmen der Landesregierung. Von der Landtagsverwaltung erging der Hinweis, dass die Stellung eines Alternativantrags im Ausschuss mit Blick auf die Geschäftsordnung nicht möglich ist und dies nur in einer Plenarsitzung geschehen kann. Daraufhin erklärte der Einreicher seinen Alternativantrag zum Änderungsantrag. DIE LINKE Fraktion im Ausschuss äußerte Kritik an diesem Vorgehen. Eine Zulassung des Änderungsantrags führt dazu, dass unter dem Etikett der LINKEN Fraktion ein Inhalt gesetzt werde, der nicht der Intention des Einreichers zum Ausgangsantrag entspricht bzw. entsprechen könnte. Denn faktisch bewirkt der Änderungsantrag der Koalition, dass mit Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses der ursprüngliche Text des LINKEN-Antrags durch Text der SPD und CDU ersetzt wird.

Der Vorschlag der FDP-Fraktion im Ausschuss, die unterschiedlichen Inhalte von Ausgangsantrag und Änderungsantrag in einer Anhörung von Fachleuten noch eingehender zu diskutieren, fand im Ausschuss keinen Widerhall. Im weiteren Verlauf der Sitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses entstand eine kontroverse Diskussion, ob und in welcher Form der § 64 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags auch in der Ausschussberatung Anwendung finden muss. Die Fraktionen der LINKEN bejahte die Anwendungspflicht, denn nur so kann ihrer Ansicht nach, das Initiativrecht des Antragstellers auch in seiner inhaltlichen Reichweite und konkreten Ausgestaltung bis zur endgültigen Abstimmung im Plenum geschützt werden. Die Koalitionsfraktionen gingen auf die Argumente nicht weiter ein. Nach einer von der LINKEN Fraktion beantragten Auszeit wurde der Änderungsantrag von CDU und SPD zur Abstimmung gestellt und wurde mehrheitlich zur Beschlussempfehlung erhoben. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien

Zurück zum Kopf der Seite