Verfassungsgemäße Verwendung der Fraktionsmittel in Thüringen sicherstellen
Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2735 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Link, so ändern sich die Zeiten, jetzt wird hier schon im Landtag über die Fraktionsmittel und deren verfassungsgemäßen Umgang gesprochen. Ich weiß nicht, ob das früher so gewesen wäre.
Aber jetzt einmal unabhängig von dieser Aktuellen Stunde, natürlich - und das ist ja so ein Prinzip - mit Recht wird immer wieder das verfassungsmäßige Recht der konkreten Verwendung der Fraktionsmittel, der Finanzmittel angemahnt, die die Fraktionen aus dem Landeshaushalt und somit aus Steuergeldern zugewiesen bekommen, um ihre gesellschaftspolitische Aufgabe und ihre parlamentarische Arbeit machen zu können - überhaupt keine Frage. Es ist schon im Beitrag der Kollegin Schubert angedeutet worden, es sind sicherlich verschiedene Aspekte, die dabei eine Rolle spielen: Die allgemeinen Ausgaben und dann - ich nenne sie einmal so - gegebenenfalls Zahlungen an Funktionszuschläge. Wie gesagt, das sind aber alles Ausgaben aus dem Fraktionshaushalt. Diese finanzielle Ausstattung - und da möchte ich meinen Ansatz finden - der Fraktionen sollen Sie in die Lage versetzen, einerseits ihre politische Arbeit und somit eben am politischen Meinungsbildungsprozess in diesem Land, und das an einer nicht unwesentlichen Stelle, mitwirken zu können und anderseits politisch sowie sachthematisch eine Auseinandersetzung mit der Regierung, mit der Exekutive möglichst auf gleicher Augenhöhe zu führen. Es gilt das Prinzip der Chancengleichheit.
Dabei sehen wir zwei Aspekte: Die Fraktionen müssen in die Lage versetzt werden, das Gewicht und Übergewicht der ministerialen Bürokratie oder des ministerialen Apparats personell und logistisch ausgleichen zu können. Hinzu kommt - das ist die andere Seite -, dass die Finanzausstattung der Fraktionen der besonderen Rolle, also der besonderen Aufgabe, auch Opposition gegenüber der Regierung zu sein, gerecht zu werden. Und das leitet sich alles aus der entsprechenden Gesetzlichkeit aus der Thüringer Verfassung Artikel 59 ab. Unter diesem Blickwinkel ist die Finanzausstattung der Fraktionen des Thüringer Landtages als solche nicht zu bemängeln, sind die Entscheidungen, welche wir gemeinsam zu Beginn der Legislaturperiode zur finanziellen Ausstattung in diesem Zusammenhang im Haushalt 2010 getroffen haben, verfassungsgerecht, richtig und notwendig gewesen - zumal mit dem Blick zurück. Ich erinnere an den Zeitraum, in dem keine Erhöhung mit Blick auf die Personal- und Sachkosten stattgefunden haben. Dies schließt ausdrücklich - verständlicherweise - den Oppositionszuschlag, der gezahlt wird, mit ein. Auch er begründet sich im Artikel 59.
Ausdrücklich sind wir als Fraktionen unabhängig von diesem verfassungsrechtlichen Vorgang der Finanzausstattung gezwungen, immer wieder unsere Fraktionsausgaben auf Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf den Prüfstand zu stellen - keine Frage. Meine Damen und Herren, allerdings sollen die Finanzmittel in den Fraktionen so wirksam wie möglich für die politische und parlamentarische Arbeit, für die Sacharbeit, eingesetzt werden. Diese Fraktionsmittel aus Steuergeldern sind nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE nicht dazu da, Abgeordneten ein Zubrot zu ihren gesetzlich festgelegten Diäten zu geben. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE und auch früher schon die PDS-Fraktion nie Zulagen zu den Diäten aus der Fraktionskasse gezahlt.
(Beifall DIE LINKE)
Diese Position der Fraktion deckt sich mit der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte. Ich möchte, und das hat auch die Kollegin Schubert schon getan, an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2000 erinnern. Das Gericht betont im Urteil, dass die Verfassung von der Gleichheit aller Mandate der Abgeordneten ausgeht und sich dieses Prinzip deshalb auch in der Gleichheit der Abgeordnetendiäten widerspiegeln muss.
Die CDU-Fraktion hat nach dem Urteil versucht, diese Funktionszulage über die Diäten wieder einzuführen. Dagegen hat die Fraktion DIE LINKE, damals die PDS-Fraktion, vor dem Verfassungsgericht in Weimar geklagt und zu großen Teilen Recht bekommen, auch auf der Grundlage einer umfangreichen Beweisaufnahme durch das Gericht unter Hinzuziehung des Thüringer Rechnungshofs.
Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat schon vor einigen Wochen beim Thüringer Rechnungshof ganz offiziell mit einem Schreiben mit Blick auf eine Prüfung den Umgang zu den Fraktionsmitteln angemahnt und meines Wissens müssten die Fraktionen in jüngster Zeit Post bekommen haben, aktuell heute, die Prüfung steht vor der Tür. Weil, da gebe ich der Kollegin Schubert recht, alles was an Gerüchten im Raum stehen bleibt, fällt unabhängig davon, wer es tut, auf uns alle hier im Haus zurück. Demzufolge lassen Sie uns gemeinsam - ich knüpfe beim Kollegen Emde an - hier Positionen erarbeiten und auch gemeinsam entsprechend an die Öffentlichkeit gehen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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