Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6684
Herr Krumpe, ich habe zu meinem Redebeitrag aus meiner Fraktion die Rückmeldung bekommen, der wäre für die Öffentlichkeit etwas zu nerdig gewesen. Ich weiß jetzt nicht, was meine Fraktionskollegen zu Ihrem Redebeitrag gesagt hätten, aber Transformation interner Datenstrukturen, sematische Datenmodellierung sind auf alle Fälle Themen, wo ich Ihnen zusage – auch als Mitglied des Innenausschusses –, wir werden die Möglichkeit eröffnen, das mit Ihnen im Innenausschuss als fraktionsloser Abgeordneter zu diskutieren. Das ist mir wichtig, Ihnen das zu sagen. Aber das war nicht der Grund, weswegen ich hier noch mal nach vorn kommen wollte. Nun ist die Jugendgruppe gegangen, aber ich will zumindest noch mal etwas auf den Redebeitrag der AfD erwidern. Weil es ist doch auch schon in umgekehrter Form – zur CDU – etwas verfroren, wie die AfD hier auftritt und scheinbar der Transparenz das Wort redet. Da will ich nur mal zwei Sachen erwähnen: Ich habe hier das Abstimmungsprotokoll vom 23. Juni 2016 in diesem Landtag zur Grundlage, nämlich dieses Transparenzgesetzes. Da haben ausnahmslos alle AfD-Abgeordnete gegen diesen Antrag gestimmt. Und ich sage in Richtung AfD noch etwas Zweites zur Transparenz: Wer bei AfD-Parteitagen Journalisten ausschließt und damit die öffentliche Begleitung ihrer politischen Diskussion ausschließt, braucht sich hier nicht hinzustellen und von Transparenz zu reden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber es ist auch nicht nur diese Verlogenheit in Sachen Transparenz und politischer Positionierung. Es ist auch noch die Unfähigkeit, Gesetze zu lesen. Deswegen will ich auch in zwei Punkten noch mal darauf eingehen, weil das in der öffentlichen Wahrnehmung eben auch wichtig ist. Die AfD suggeriert: Finanzbehörden werden grundsätzlich ausgenommen. Da muss man das Gesetz eben noch mal richtig lesen. Da steht nämlich in § 2 Abs. 7: „Dieses Gesetz gilt für Finanzbehörden“. Ich weiß nicht, woher Sie dann das „nicht“ nehmen. Es gibt allerdings alte Einschränkungen, nämlich soweit Verfahrensakten aus Steuerfällen, aus Steuersachen darin enthalten sind. Aber das ist doch selbstverständlich: Kein Mensch in diesem Land kann wollen, dass durch einen Informationsfreiheitsantrag in die persönlichen Steuerangelegenheiten von anderen Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen oder Einsicht genommen wird.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist doch eine selbstverständliche Schutzpflicht, weil gegenüber der Informationsfreiheit steht auch immer der Datenschutz, auch der persönlichen Daten.
Ich weiß, Herr Hasse, wir hatten da immer eine Diskussion, ob es wirklich geeignet ist, wenn ein Beauftragter praktisch beide Seiten der Medaille begleitet. Wir haben bis jetzt – zumindest das will ich sagen – noch keine wirklichen Sachargumente aus Ihrer Arbeit entdeckt, die uns das noch mal bestätigen lassen. Der Grundzweifel bleibt aber bestehen. Aber wir haben keinen Grund, das jetzt zu ändern, weil wir durchaus gute Erfahrungen gemacht haben.
Ich will auch noch etwas zum Thema „Verfassungsschutz“ sagen, weil das auch in der „Thüringer Allgemeinen“ benannt worden ist. Ich finde es ja witzig, wie er uns das jetzt alles vorhält, dass es dort Ausnahmen gibt. Der Verfassungsschutz – erst einmal grundsätzlich – ist als Bereichsausnahme, wie es noch im alten IFG formuliert worden ist, praktisch aus dem Gesetz herausgenommen worden. Es gibt jetzt nur noch die Grenzen in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung der §§ 3 bis 5. Ich möchte auch mal die Journalisten fragen, was Sie denn geschrieben hätten, wenn wir als Linke ein Gesetz auf den Weg gebracht hätten – ich könnte ja damit leben –, wo man im einfachen Informationsfreiheitsantrag beispielsweise die Struktur der V-Leute beim Verfassungsschutz ergründen könnte. Ich denke, auch hier muss man wirklich konsistent diskutieren.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine berechtigte Frage!)
Ich glaube,
Vizepräsidentin Jung:
Herr Abgeordneter!
Abgeordneter Dittes, DIE LINKE:
das wollen wir im Innenausschuss. Dazu lade ich ihn ein. Aber wir sollten das auf der Grundlage eben dieses Gesetzentwurfes und nicht irgendwelcher politischen Erwartungshaltungen tun. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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