Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) 1/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6684
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren und auch liebe Gäste! Herr Kellner, Sie enttäuschen mich hier selten mit Ihren Redebeiträgen, weil sie überraschungsfrei sind. In dem Fall haben Sie mich aber wirklich enttäuscht, weil ich von der CDU nach dem 22. Januar eigentlich in Sachen Transparenz mehr erwartet hatte. Da hat nämlich Ihre Pressestelle, die sich offensichtlich nicht mit Ihnen abgestimmt hat, getwittert, dass die CDU den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Transparenzgesetz kritisiert, und zwar mit den Worten: „Dampfplauderei wird heiße Luft.“ Dann zitierte sie Martin Debes; das ist nicht transparent, das ist zu wenig. Da hatte ich eigentlich gedacht, dass Sie hier ein Feuerwerk für Transparenz im Parlament anzünden. Aber stattdessen haben Sie im Prinzip der alten Verschlossenheit der Verwaltung auch im Umgang mit Informationen gegenüber der Öffentlichkeit das Wort geredet. Das fand ich dann schon überraschend. Vielleicht sollten Sie Ihre Öffentlichkeitsarbeit stringenter auch an Ihren tatsächlichen Positionen ausrichten und nicht populistische Fehdekritik an der Landesregierung aufbringen, egal was der Inhalt ist. Es fällt auf Sie zurück.
Natürlich haben Sie Recht, Herr Kellner, wenn Sie sagen, das Informationsfreiheitsgesetz in Thüringen hat in der Praxis kaum eine Relevanz gehabt. Da will ich Ihnen gar nicht widersprechen. Das zeigt zum Teil auch die Berichterstattung des Informationsfreiheitsbeauftragten. Nun kann man daraus zwei Schlüsse ziehen:
1. Es gibt überhaupt keinen Bedarf an Transparenz und Informationszugang.
2. Zweitens das Informationsfreiheitsgesetz ist überhaupt nicht geeignet, Informationsfreiheit zu schaffen und wird dadurch im Prinzip auch dem Bedarf, der vorhanden ist, nicht gerecht und wird auch durch Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nicht angenommen.
Da kann ich Ihnen aus meiner persönlichen Erfahrung ein Beispiel nennen, wie in der Thüringer Verwaltung auch mit Informationsfreiheit nach dem Informationsfreiheitsgesetz umgegangen wird. Wenn Sie nämlich einen Antrag bei einer Versammlungsbehörde stellen, noch vor einer Versammlung einen Auflagenbescheid einsehen zu können, sagt Ihnen die Versammlungsbehörde, das ist unzulässig. Sie verweist auf das Informationsfreiheitsgesetz, weil im Prinzip mit diesem Auflagenbescheid – wenn er denn bekannt werden würde – die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre. Das muss mir mal einer erklären, dass eine Auflage, von der die Versammlungsbehörde denkt, dass sie Sicherheit schafft und ja gerade darauf ausgerichtet ist, dass die Öffentlichkeit sie praktisch bei der Teilnahme an einer Versammlung befolgt, dass, wenn die Öffentlichkeit Kenntnis von dieser sicherheitsschaffenden Auflage bekommt, die öffentliche Sicherheit gefährdet wäre. Das beim besten Willen nicht, das ist absurd, das kann ich nicht nachvollziehen. Aber das begründen Thüringer Behörden mit dem Hinweis auf das bestehende Informationsfreiheitsgesetz.
Und nun können Sie ja sagen, das sind alles Geschichten, die der Dittes hier erzählt, der erzählt uns ja ohnehin immer irgendwas vom Mond, deswegen will ich mich vielleicht auf einen anderen Verein stützen, der sehr viel fundierter auch das Informationsfreiheitsgesetz in Thüringen unter die Lupe genommen hat, nämlich der Verein Mehr Demokratie, der im März 2017 ein Transparenzranking der Bundesländer erstellt hat. Herr Kellner, hören Sie zu! Thüringen war auf dem letzten Platz. Ich will ihnen die Gründe kurz nennen, die sind schnell zusammengefasst: unzureichende Informationsrechte, mangelhafte Veröffentlichungspflichten, fehlendes zentrales Portal, fehlende kommunale Anbindung, keine einfachen Beantragungswege, hohe Gebühren, schlechte Kontrollrechte des Informationsfreiheitsbeauftragten. Und genau diese qualitative Bewertung war es, die SPD, Grüne und Linke veranlasst hat, 2014 im Koalitionsvertrag das Transparenzgesetz als Zielstellung zu verankern, und es ist ein guter Tag, dass wir heute über den Gesetzentwurf reden. Das ist auch kein schlechter Gesetzentwurf, sondern eine gute Grundlage. Dem vorausgegangen ist ja auch eine lange Diskussion. Sie haben es auch angesprochen, Frau Marx ist darauf eingegangen: Wir haben im Jahr 2015, glaube ich, die ersten Beratungen geführt, 2016 hier auch im Landtag die Landesregierung aufgefordert, einen Entwurf einzubringen und dem Landtag bis März – Moment, ich muss nachgucken; ich glaube es war 2017 – vorzulegen. Herr Krumpe, wir hatten uns Mühe gegeben, das ungefähr zu Ihrem Geburtstag zu synchronisieren, weil Ihnen das ja auch wichtig ist. Das ist nicht ganz gelungen, wir waren dann praktisch gezwungen, auf den nächsten Geburtstag und dann auf den nächsten Geburtstag zu warten, und dieses Jahr ist es gelungen. Ich denke, dass Sie das auch in Ihrem Beitrag honorieren können,
(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
aber das begründet möglicherweise eben auch nur einen Aspekt.
Also wir haben lange Zeit diskutiert und der Staatssekretär hat es in seiner Rede angesprochen, es gibt einen Abstimmungsbedarf.
(Beifall DIE LINKE)
Ich glaube, Herr Götze, das ist ein bisschen untertrieben. Als Koalitionsabgeordneter – und das wissen Sie, Herr Kellner – ist man ja nah dran auch an den Diskussionsprozessen innerhalb der Regierung, auch zwischen den Ministerien. Es war nämlich ein Kampf auch zwischen Verwaltungsebene, politischen Hausführungen, den politischen Akteuren, in den Fraktionen, in der Koalition, in welche Richtung, mit welchen großen Schritten, mit welcher Schrittgeschwindigkeit nähern wir uns denn der Transparenz? Denn es ist eben nicht so, wie sie versucht haben hier den Eindruck zu erwecken, das ist ein Gesetz zur Korruptionsbegrenzung, zur stärkeren Kontrolle. Nein. Das steht auch im Übrigen nicht im Gesetzentwurf als Gesetzeszweck drin. Da steht nämlich was ganz anderes drin und das will ich ihnen mal vorlesen, aus § 1 zur Begründung zum Gesetzeszweck: „Mit dem Thüringer Transparenzgesetz wird Transparenz und Offenheit zu einer Leitlinie der Verwaltung bestimmt. Im Interesse einer lebendigen Demokratie, die geprägt ist von einer aktiven Teilhabe der Bürger am öffentlichen Leben, ist mit der Einführung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes ein Paradigmenwechsel erfolgt.“ – der jetzt im Prinzip tatsächlich aber inhaltlich erst zu Ende geführt wird, darum geht es.
(Beifall SPD)
Das ist eben auch ein Streitpunkt natürlich zwischen der Verwaltung, die bislang nach anderen Paradigmen gearbeitet hat, nach dem Über-/Unterordnungsverhältnis, der Bürger als Antragsteller gegenüber der Verwaltung, und das diskutieren wir auf der politischen wie auf der Verwaltungsebene und das hat dazu geführt, dass es eben auch so lange dauert. Das ist nichts, worauf man stolz sein kann, Frau Marx, weder die Landesregierung noch die Koalition, aber es ist zumindest erklärbar und zeigt, dass es doch etwas mehr ist als nur ein technischer Vorgang, sondern dass es da wirklich auch um Transparenz geht.
Ich will auch sagen, warum ist uns das so wichtig und warum dieser Paradigmenwechsel – Frau Marx, Sie hatten es kurz angesprochen. Bürgerinnen und Bürger werden durch den Gesetzgeber verpflichtet, Steuern zu zahlen in der Erwartung, dass Parlamente wie wir mit den Steuergeldern vernünftig umgehen und eine Struktur aufbauen, die Leistungen für den Bürger anbieten. Dann ist es natürlich auch selbstverständlich, dass diejenigen, die die Verwaltung finanzieren, auch gegenüber der Verwaltung ein Stück weit Offenheit und Transparenz verlangen können und eben nicht als Bittsteller gegenüber der Verwaltung auftreten und um Informationen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
was die Verwaltung mit ihren Geldern tatsächlich macht, auch in Umsetzung der Gesetze macht, zu bitten oder diese zu beantragen, und dann die Verwaltung aus sich heraus entscheidet und prüft, ob der Bürger hierfür überhaupt ein Anrecht hat. Ich glaube, das ist wirklich im Mittelpunkt unserer Argumentation. Wir sagen, diese Partizipationsmöglichkeiten, die sich dann in der Folge eröffnen, schaffen natürlich auch mehr Vertrauen in politische Entscheidungen, in Verwaltungsentscheidungen und schaffen damit auch die Möglichkeit zur Teilhabe, weil Menschen durch Informationen befähigt werden, an Diskussionen oft teilzunehmen und ihre Position mit hineinzubringen.
Nun will ich auch einen Satz in Richtung des Redebeitrags des Staatsekretärs sagen. Ich halte es natürlich für notwendig, in der Debatte auch Probleme anzusprechen, die mit Transparenz verbunden sind, aber wir dürfen diese Probleme natürlich auch nicht überbetonen und wir müssen, wenn Probleme bestehen, sie auch im Abwägungsprozess genau gegenüber diesem Transparenzanspruch der Bürger bewerten und sagen, ja, diese Probleme sind vorhanden, auch in der Verwaltungspraxis, keine Frage, aber der Anspruch an Transparenz ist so gewichtig, dass wir Wege und Lösungen finden, diese Probleme zu lösen. Wenn wir dafür noch ein Jahr mehr Zeit brauchen, dann ist das halt so, aber wir müssen sie angehen. Diese Probleme stehen tatsächlich nicht als Hinderungsgrund im Weg.
Was ist am Gesetzentwurf gut? Ich habe gesagt, es ist kein schlechter Gesetzentwurf und natürlich werden wir sehr umfangreich im Plenum darüber diskutieren. Wir schaffen in Thüringen endgültig die Zweistufigkeit des Informationszugangs. Einmal durch das Antragsverfahren des alten Informationsfreiheitsgesetzes, das wir weiter erleichtern, und andererseits aber auch durch die proaktive Veröffentlichung von Information, wodurch der Bürger ohne Antragsstellung zukünftig zu einer Reihe von Informationen, beispielsweise Zuwendungen, Pläne, Vertragsinhalte, Beschlüsse des Regierungskabinetts, Protokolle, Aktenpläne, Sponsoringleistungen usw., Zugang erhält. Wir hoffen, durch eine Regelung, die wir im Transparenzgesetz vorgenommen haben, dass dann, wenn der Bürger überdurchschnittlich Informationen im Antragsverfahren begehrt, die Verwaltungen dann im Ergebnis entscheiden müssen, diese Informationen sind von so großem Interesse, dass sie dann eben auch proaktiv für alle zur Verfügung gestellt werden. Das ist der richtige Ansatz, die Zweistufigkeit mit dem Ziel die Antragsverfahren aber so weit zu minimieren, dass wenn ein wirklich öffentliches Interesse vorliegt, man die Informationen vom Antragsverfahren hin in die proaktive Veröffentlichungspflicht holt. Das ist Transparenz, wie wir sie uns vorstellen.
Wir finden es im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kellner, auch richtig, dass Behörden durch das Gesetz aktiv aufgefordert werden, Informationsfreiheit transparent zu befördern, indem beispielsweise Internetzugänge in Behörden zur Verfügung gestellt werden. Wir finden es auch richtig, dass wir einen Beirat schaffen, in dem Vereine, Initiativen, die sich genau dieser Fragestellung zuwenden, mitarbeiten sollen. Wir finden es richtig und wichtig und auch einmalig, dass wir in diesem Gesetz eine Evaluierungspflicht haben – wie wir sie auch in vielen anderen Gesetzen haben –, aber diese darum erweitert haben, wenn Sie die Begründung lesen, dass die Zivilgesellschaft, die Öffentlichkeit an dieser Evaluierung teilhat und nicht nur wir selbst und nicht nur die Verwaltung die Wirksamkeit dieses Gesetzes nach einigem Zeitraum überprüfen, sondern Bürgerinnen und Bürger selbst an dieser Überprüfung aktiv teilhaben können. Wir finden es auch richtig, Herr Kellner – und da will ich Sie in einem Teil Ihrer Ausführung gleich mal korrigieren –, dass wir zwar zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Kommunen nicht gesetzlich verpflichten, in das Transparenzportal integriert zu werden – und dadurch entstehen in diesem Fall überhaupt keine Kosten –, sondern das Modellprojekt eröffnen, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, sich zu integrieren, weil damit auch positive Signale in die kommunale Ebene ausgesendet werden. Ich will mal sagen – da muss man auch ehrlich sein, Herr Harzer, vielleicht kennen Sie das auch aus Ihrer Arbeit –, die Kommunen sind doch zu großen Teilen, zumindest die großen, bei Transparenz schon viel weiter als das Land. Schauen Sie sich mal die Informationsportale, die Ratsinformationssysteme einige Städte wie beispielsweise der Stadt Erfurt an, das ist doch bürgernahe Transparenz, das ist doch Information. Ich glaube, die Abwehrhaltung auf kommunaler Ebene wird wesentlich geringer sein als das, was Sie hier suggerieren wollen.
Aber es gibt natürlich auch Sachen, über die wir diskutieren wollen, die wir für diskussions- und verbesserungswürdig halten. Ich glaube, wir müssen uns die Liste der proaktiv veröffentlichten Sachverhalte und Informationen noch mal genauer anschauen. Ich glaube, wir müssen über die Bereiche der erstellten Studien und Gutachten reden, die ja auch mit öffentlichen Geldern finanziert worden sind. Wir müssen über Dienstvorschriften reden, weil damit erst transparent wird, nach welchen Kriterien die Verwaltung entscheidet. Wir müssen uns natürlich auch in einigen Fällen mal mit Ausschlussgründen beschäftigen, ob die richtig abgewogen sind, und wir müssen uns natürlich auch noch mal mit der Frage der Verwaltungskosten beschäftigen. Dort sind viele Regelungen enthalten, die ich erst mal richtig finde, nämlich bei unerheblichen Aufwendungen, dass diese bei einfachen Verwaltungsauskünften erst mal kostenfrei sind. Ich finde den gesetzgeberischen Leitsatz, der darin steht, auch richtig: Eine Kostenfestsetzung darf den Informationszugang nicht behindern. Das ist der gesetzgeberische Leitsatz. Die Frage: „Wie sieht es denn im konkreten Fall aus?“ wird jeder Bürger, jede Bürgerin unterschiedlich beantworten. Ich finde solche Regelungen, wie sie dann zur Untersetzung, zur Begründung des Gesetzentwurfs enthalten sind, durchaus noch einmal diskussionsfähig – ob diese Obergrenze tatsächlich zur Vermeidung von überdurchschnittlichen Arbeitsanfällen notwendig ist, ob sie im Gesetz verankert werden muss, ob Regelungen zur Kostenrechtsvorschrift auch im Gesetz verankert werden sollen. Das müssen wir uns anschauen. Aber ich finde es erst einmal richtig und dabei bleibt es: Eine eventuelle Kostenregelung im Gesetz darf den Informationszugang nicht beeinträchtigen. Das ist die richtige Aussage, die hier vorgenommen werden muss.
Ich will stichpunktartig noch weitere Punkte benennen, die wir als Fraktion Die Linke in der weiteren Beratung noch mal thematisieren. Der Frage der Begriffsbestimmung, die natürlich dann, wenn es um Auslegung geht, auch eine große Rolle spielt, sollten wir uns zuwenden. Auch die Unterscheidung von Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten, Fristen zum Antragsverfahren, auch Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, also des Verfahrensablaufs. Natürlich müssen wir auch noch einmal einige Regelungen – Herr Staatssekretär – überprüfen, ob sie denn tatsächlich anwenderfreundlich sind.
Das Gesetz hat zwei Adressaten. Einmal die Verwaltung, die im Prinzip rechtssicher jeden Vorgang, jeden Antrag, aber auch jede Information prüfen muss, wie mit ihr umgegangen werden muss. Andererseits hat so ein Transparenzgesetz natürlich auch den Adressaten des Bürgers, der wissen muss, wo sind seine – sage ich einmal – äußersten Grenzen des Informationszugangs und wo sind eigentlich auch seine Rechte gegenüber der Verwaltung.
Das heißt, das Gesetz muss in zwei Richtungen anwendungsfreundlich sein. Ob das an allen Stellen gelungen ist, wollen wir jedenfalls noch einmal thematisiert wissen.
Damit komme ich zum Ende. Und zur Transparenz – Frau Marx hatte es angesprochen – gehört natürlich auch, transparent zu machen, wie der weitere Verfahrensablauf ist. Es ist selbstverständlich – und uns als Parlament hindert die verspätete Einreichung in den Thüringer Landtag nicht daran, dass wir den auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung intensiv diskutieren, hier gemeinsam mit Vereinen, Verbänden, Juristen, aber natürlich auch mit Verwaltungsvertretern. Ich kann mir vorstellen, dass wir uns im Landtag – ich hoffe, die Landtagsverwaltung hört zu –, auch dazu entscheiden, diese Anhörung per Livestream zu übertragen.
Weil – und Herr Kellner, Sie haben das angesprochen – Thüringen wäre das vierte Land in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Transparenzgesetz. Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen. In vielen anderen Bundesländern findet so eine Diskussion statt. Natürlich können wir aus den Erfahrungen von Hamburg und Bremen unmittelbar gar nicht so viel entnehmen, weil sie als Stadtstaaten im Prinzip die kommunale Ebene mit integrieren und dadurch ganz andere Voraussetzungen haben. Mit diesem Gesetz hat Thüringen eine bundesrepublikweite Ausstrahlung und einen Diskussionsbeitrag geliefert, und dieser Verantwortung sollten wir auch gerecht werden.
Ich glaube, dass wir als Parlament in der Lage sein sollten, den Gesetzentwurf bis zur Sommerpause hier abschließend zu beraten und zu beschließen. Dann müssten in der Folge die Umsetzungsentscheidungen getroffen werden. Ich sage einmal, auch mit Blick auf das, was wir 2014 im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Wir haben uns das Ziel gesetzt, das Transparenzgesetz innerhalb dieses Koalitionszeitraumes, in dieser Legislatur umzusetzen. Das wird uns gelingen, davon bin ich fest überzeugt. Politisch und auch gedacht vom Paradigmenwechsel hin zu mehr Transparenz ist es auch ein großer Schritt für Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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