Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7233
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einen wunderschönen guten Morgen, auch dem Direktor der Landesmedienanstalt, Herrn Fasco, liebe Zuhörerinnen und Zuseher am Livestream! Ja, zur besten Sendezeit und ein Landesmediengesetz auf dem Tisch - Herz, was willst du mehr!
(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Maschinenraum der Landesregierung arbeitet noch, vielen Dank, Herr Minister, vielen Dank auch an die Vorgängerin und natürlich vielen Dank an die Mitarbeiter, dass dieser Gesetzentwurf jetzt noch auf den Tisch kommt, quasi auf den letzten Metern der Legislaturperiode. Im Interesse des weiteren Verlaufs der Tagesordnung und meiner zu hörenden angegriffenen Stimme - was mit dem gestrigen Tag ausdrücklich nichts zu tun hat - möchte ich drei Punkte kurz hier zur Diskussion stellen bzw. einbringen.
Dabei will ich erstens erklären, was wir beim vorgelegten Text für gut finden, zweitens eine deutliche Kritik äußern und schließlich zum Dritten auf eine Frage zu sprechen kommen, über die wir sicherlich im Rahmen einer mündlichen Anhörung, die wir noch zu beschließen haben, diskutieren können.
Zunächst also das Positive, meine Damen und Herren: Was wir ausdrücklich begrüßen, ist die Entwicklung der Bürgerradios in Kooperation mit der Landesmedienanstalt. Hier wird endlich ein Schritt getan, der einerseits die Angebote in den verschiedenen Thüringer Städten harmonisiert und andererseits den Realitäten im Bürgerradio gerecht wird. Zugleich wird mit der Einrichtung des Medienbildungszentrums der Medienkompetenzentwicklung mehr Aufmerksamkeit gewidmet, was insbesondere unsere Fraktion hier in diesem Haus immer wieder eingefordert hat. Beispielsweise bei der Diskussion um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, bei dem wir ja nun bald einen neuen Entwurf zu diskutieren haben, was die Mäuse in der Staatskanzlei uns zugetragen, haben wir immer wieder auf den zentralen Punkt hingewiesen, junge Menschen werden am besten vor ungeeigneten Medieninhalten geschützt, wenn sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien lernen, nicht indem ihnen etwas verboten wird, was nicht zu verbieten ist. Für die Medienkompetenzentwicklung wird mit dem Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt gemacht. Es ist gut, dass die TLM in diesem Bereich weiter gestärkt wurde und gemeinsam mit den Bürgerradios hier ihre gute landesweite Arbeit ausbauen kann.
Ein Punkt in diesem Zusammenhang - den hat auch der Herr Minister angesprochen - sehen wir etwas kritisch, der steckt in § 34 des Gesetzentwurfs. Da geht es um den publizistischen Auftrag von Bürgerradios und Bürgerfernsehen. Die Zulassung für die Sender soll Vorgaben für zugangsoffene Sendezeiten enthalten, was soweit in Ordnung und richtig ist. Aber dann heißt es einen Satz später: „Diese Vorgaben haben zugangsoffene Sendezeiten von mindestens 32 Stunden pro Woche vorzusehen.“ Diese starre Regelung halten wir für falsch. 32 Stunden pro Woche heißt im Schnitt viereinhalb Stunden am Tag. Hier müsste ein flexibleres Modell her, indem wir etwa deutlich weniger Pflichtstunden festschreiben oder diese Frage ganz und gar in die Verantwortung der Landesmedienanstalt gelegt wird.
(Beifall DIE LINKE)
Die Verfasser des Gesetzes scheinen hier zu sehr an Erfurt und vielleicht auch an Weimar gedacht zu haben, wo der Bedarf eines offenen Zuganges womöglich in diesem Umfang gerechtfertigt wäre. Das Gesetz muss aber auch auf Bürgerradios in den kleinen Städten Rücksicht nehmen, wo die Radiomacher und auch ‑macherinnen einfach froh sind über jeden, der ehrenamtlich mitwirken will. In diesen Fällen ist jedoch davon auszugehen, dass der Großteil der Personen, die Radio machen wollen, in den Redaktionen der Bürgerradios schon mitarbeiten und nur einzelne die offenen Angebote nutzen und unabhängig von einer Redaktion selbständig, regelmäßig eine Sendung produzieren wollen. Wenn hier dann tagtäglich über vier Stunden freigehalten werden müssen für einen Bedarf, der faktisch gar nicht vorhanden ist, hat das einfach Konsequenzen. Es entsteht Leerlauf, zusätzliche Wiederholung und die Sendezeit bleibt womöglich ungenutzt, während die Redaktionen der Bürgerradios vielleicht ein gutes Angebot für diese Sendezeit haben.
Meine Damen und Herren, wir fordern hinsichtlich der Garantie für einen offenen Zugang, den wir grundsätzlich unterstützen, dass bezüglich dieses Umgangs eine Regelung mit Augenmaß gefunden wird. Dies hier in unseren Augen bedeutet, grundsätzlichen Wunsch des Gesetzes - ja, Verankerung des offenen Prinzips und die Ausgestaltung in die Hände der TLM.
Der dritte Punkt, über den ich sprechen will, ist, dass wir mit diesem Gesetz auch die zukünftige Gestaltung des Angebotes privater Radiosender in Thüringen gestalten wollen. Hier gab es viele Debatten. Wir wurden in den letzten Jahren und Monaten auch zu einem parlamentarischen Abend dazu eingeladen. Jetzt muss entschieden werden. Im Kern geht es um die Frage, ob Antenne Thüringen und Landeswelle zusammengehen dürfen in einem sogenannten Funkhausmodell oder ob sie getrennte Partner nur in einer Bürogemeinschaft bleiben und zusammenarbeiten dürfen, die Besitzverhältnisse sozusagen getrennt bleiben. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form sieht die zweite Variante vor und sagt unter § 10 zur Vielfaltsicherung, dass Zusammenarbeit von Rundfunkveranstaltern bei Gebäuden und Veranstaltungsmanagement sowie Technikdienstleitung möglich ist. Eine stärkere Verbindung wird verhindert durch die Bestimmung, dass ein Anbieter nicht zwei Zulassungen für Sender in der gleichen Programmkategorie bekommt.
Meine Damen und Herren, wir würden sicherlich alle hier im Haus unterschreiben, dass wir für die Sicherung der Meinungsvielfalt eintreten. Im Konkreten kann die Vielfalt aber in verschiedener Form auftreten und wir müssen uns entscheiden, welchen Weg wir gehen wollen. Nach dem bis jetzt vorgeschlagenen Modell haben wir eine kleine Vielfalt von Anbietern, nämlich zwei. Was wir aber nicht haben, ist eine Vielfalt der inhaltlichen Programmangebote. Beide privaten Radiosender richten sich momentan an die sogenannte werberelevante Zielgruppe von 19 bis 49. Die Unterschiede im Programm, die Verantwortlichen mögen es mir verzeihen, sind überschaubar. Nun haben die Sender den Vorschlag gemacht zusammenzugehen, um dann Programmangebote verschiedenen Altersgruppe gegenüber zu machen, ähnlich wie es der MDR macht mit Sputnik, Jump und MDR 1 Radio Thüringen. Aber das wäre ein Beitrag zur Vielfaltsicherung, ein Anbieter mit zwei unterschiedlichen Programmen.
Ich, meine Fraktion, erwartet im Rahmen der Anhörung noch einmal eine intensive Diskussion und dabei den Austausch von medienpolitischen aber auch betriebswirtschaftlichen Argumenten, um letztendlich nicht nur eine Entscheidung über die Meinungsvielfalt an sich bei privaten Radioanbietern in Thüringen, sondern auch über die Fortexistenz der bisherigen Radioangebote zu treffen.
Meine Damen und Herren, auf eine Sache möchte ich am Schluss noch eingehen. Die Thematik Internet und Netzgesellschaft bleibt bei der Novelle des Gesetzes komplett außen vor. Das Mediengesetz bleibt leider ein reines Rundfunkgesetz, dass sich um klare Grenzziehung in einem Bereich bemüht, in dem es immer mehr Konvergenz gibt. Die Landesregierung hätte die Grenzen durchbrechen können, in dem sie zumindest die Netzneutralität als grundsätzliches Prinzip im Mediengesetz festhält.
(Beifall DIE LINKE)
Das wäre neu gewesen, das wäre mutig gewesen und das wäre ein wichtiges Signal gewesen, welche Position Thüringen in der Netzpolitik vertritt. Natürlich wäre der Wirkungsbereich für eine solche Festlegung sehr klein gewesen, aber vielleicht hätte es andere Länder ermutigt und ermuntert, ähnlich zu handeln. Wenn wir sagen, wir kümmern uns nicht um das Internet, weil das sowieso außerhalb von Thüringen gemacht wird, dann haben wir die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
(Beifall DIE LINKE)
Beim Internet geht es um Vernetzung und natürlich ist Thüringen ein Teil der Vernetzung. Also können wir auch hier anfangen, die Netzneutralität gesetzlich zu garantieren.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf die Diskussion des Gesetzentwurfes im Ausschuss und ich möchte schon ankündigen, dass wir, wie gesagt, eine mündliche Anhörung fordern bzw. dafür plädieren. Es gibt viele betroffene Medienmacher, mit denen wir diese Vorhaben offen und ehrlich diskutieren wollen. Außerdem stellt dies ja, was den Thüringer Landtag anbetrifft, auch eine gewisse Tradition dar.
Letzter Gedanke: Wir wollen gern daran mitwirken, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Bei einigen Punkten, so wie ich sie betont habe, sehen wir Beratungs- und Korrekturbedarf. Im Interesse der Medienlandschaft und der Medienmacher in Thüringen, insbesondere der Ehrenamtlichen, wollen wir dazu beitragen, dass die Novelle in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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