Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses, Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1718
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kießling, der eigentliche Kerngehalt Ihrer Rede war die Aussage im letzten Satz, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist – erst mal ein Eingeständnis. Ich meine, bisher hat die AfD ja immer was anderes behauptet und die Pandemie geleugnet.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetz der Koalition reagieren wir auf die pandemiebedingten Steuermindereinnahmen in den Kommunen. Das ist bereits der zweite Schritt, denn schon im ersten Halbjahr hatten wir einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, mit dem wir unter anderem 200 Millionen Euro für die Gemeinden, Städte und Landkreise bereitgestellt haben. Mit dem haben wir nicht nur Steuermindereinnahmen bei den Kommunen kompensiert, sondern wir haben auch pandemiebedingte Mehraufwendungen ausgeglichen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz steuern wir noch mal nach und reichen entsprechende Bundesmittel weiter – in Höhe von 82,5 Millionen Euro. An dieser Stelle sei auch mal dem Bund dafür gedankt, dass er die Thüringer Kommunen entsprechend unterstützt. Aber wir leiten nicht nur die Bundesmittel einfach weiter, sondern wir legen noch mal 17,5 Millionen Euro eigene Landesmittel obendrauf; das ist auch in den aktuellen Zeiten nicht selbstverständlich.
Die Thüringer Kommunen werden also in diesem Jahr zum Ausgleich ihrer Steuermindereinnahmen 282,5 Millionen Euro erhalten – bei prognostizierten Steuermindereinnahmen von 202 Millionen Euro. Und Rot-Rot-Grün hat für nächstes Jahr eine Garantieerklärung abgegeben, dass die Zuweisungen des Landes mindestens auf dem Niveau von diesem Jahr fortgeführt werden. Ich finde, das ist ein deutlich positives Signal. Mein Appell an die Verwaltungsspitzen ist, noch in diesem Jahr einen Haushaltsentwurf in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen vorzulegen, damit zügig die Haushaltsberatungen und auch die Entscheidungen stattfinden können, weil anderenfalls die Gefahr besteht, in die vorläufige Haushaltsführung abzugleiten, und das wäre gerade in diesen Zeiten kein positives Zeichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle auch die kommunalen Spitzenverbände am Livestream grüßen und auf den Zeitungsbericht von gestern noch mal kurz eingehen. Der Gemeinde- und Städtebund betrachtet das Hilfspaket des Landes als ein vergiftetes Geschenk. Ich wäre erst mal dankbar, wenn die kommunalen Spitzenverbände zur Kenntnis nehmen würden, was ich eben noch mal dargestellt habe, wie umfangreich wir den Kommunen in diesem Jahr schon geholfen haben, und sich auch mal bedanken würden. Mein Dank schließt im Übrigen auch die CDU-Fraktion in diesem Hause mit ein, das war eine sehr konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Tagen und auch Wochen.
Herr Kießling, noch eine Bemerkung zu Ihnen, weil sonst jedes Wort vergossene Milch ist. Ich will nur mal darauf hinweisen: Sie sind Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses. Das haben wir letzte Woche im Unterausschuss KFA diskutiert, da haben Sie noch nicht verstanden, dass wir das Finanzausgleichsgesetz gar nicht dort diskutieren, sondern im Haushalts- und Finanzausschuss.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Da wurde es auch nicht besprochen!)
Das stand ja am nächsten Tag auch auf der Tagesordnung des Ausschusses, insofern war das keine unqualifizierte Zwischenbemerkung, sondern ein Hinweis, dass Sie als Mitglied im HuFA auch mal die Tagesordnung lesen sollten.
(Beifall DIE LINKE)
Und als Mitglied des HuFA haben Sie sicherlich zur Kenntnis genommen, dass wir am Freitag letzter Woche den Wirtschaftsplan des Sondervermögens geändert haben und eine neue Einnahmenposition geschaffen haben, mit der die Kommunen überzählige Gewerbesteuerkompensationen des Landes zurückzahlen können. Das ist also alles bereits gesichert und es bedarf dazu keiner gesetzlichen Änderung, das haben wir also schon vollzogen.
Wenn jetzt der Gemeinde- und Städtebund beklagt, dass aufgrund der Hilfeleistung des Landes plötzlich die Kommunen in die Situation geraten, dass sie so viel Geld haben, dass sie Strafzinsen bezahlen müssen, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Das ist ein Eingeständnis der kommunalen Ebene, dass offensichtlich gegenwärtig zu viel Geld bei den Kommunen unterwegs ist, zumindest in konkreten Einzelfällen. Ursache dafür ist unter anderem, dass in den letzten Jahren mit den Haushalten Investitionen beschlossen wurden, die aber nicht umgesetzt wurden – aus unterschiedlichen Gründen. Die nicht umgesetzten Investitionen stehen im Haushalt und werden dann über sogenannte Haushaltsausgabereste in die nächsten Jahre fortgeschrieben und gleichzeitig werden in den aktuellen Haushaltsjahren weitere Investitionsmaßnahmen beschlossen, die werden dann wieder fortgeschrieben. Das heißt, es wird eine Bugwelle vor sich hergetragen, was am Ende dazu führt, dass diese liquiden Mittel, die ja vorhanden sein müssen, bei den Banken und Sparkassen liegen und gegebenenfalls die Gefahr besteht, dann Strafzinsen zahlen zu müssen. Das ist aber nicht die Ursache, dass das Land jetzt den Kommunen in dieser Notlage hilft, sondern das sind Fehlentwicklungen in den letzten Jahren, weil offensichtlich die Kontrolle nicht funktioniert hat.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Welche Kontrolle?)
Selbst das Land hat ja keinen Überblick über die Haushaltsausgabereste der Gemeinden, Städte und Landkreise. Ich habe das mit einer Anfrage im Frühjahr versucht. Da hat die Landesregierung mitgeteilt – insbesondere das zuständige Innenministerium –, dass sie keinen Überblick darüber hat. Ich habe noch mal eine Nachfrage gestellt und dann immerhin für drei Landkreise exemplarisch Angaben bekommen. Der Landkreis Gotha hatte 2018 Ausgabereste in Höhe von 10,7 Millionen Euro, das sind für den Kreis rund drei Viertel aller geplanten Investitionsmaßnahmen im gleichen Haushaltsjahr. Der Landkreis Sömmerda hatte immerhin 4,5 Millionen Euro Ausgabereste, das ist fast die Hälfte. Den Vogel abgeschossen hat dann der Landkreis Sonneberg mit 6,5 Millionen Euro, das sind 121 Prozent der damals geplanten Investitionsmaßnahmen. Also mehr als ein Vermögenshaushalt wurde nochmal in einer Nebenrechnung über Haushaltsausgabereste …
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der hat keine Ahnung, der Mann!)
Frau Tasch, Sie haben es offensichtlich nicht verstanden. Wir reden über eine Finanznot und mit Hilfsprogrammen darüber, dass die Kommunen Geld brauchen für Investitionen
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie verstehen die ganze Kommunalpolitik nicht!)
und offensichtlich nicht in der Lage sind, aus unterschiedlichen Gründen bereits geplante Investitionen abzuarbeiten. Wenn dann der Gemeinde- und Städtebund sich hinstellt und sich darüber beschwert, dass wir ein vergiftetes Geschenk auf den Weg bringen, dann muss ich sagen, verstehe ich die Welt nicht mehr. Darauf habe ich hingewiesen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU)
Aber Frau Tasch, wenn Sie mir nicht glauben, dann glauben Sie vielleicht dem Landesamt für Statistik. Die haben in den jüngsten Veröffentlichungen dargelegt, dass die Kommunen im ersten Halbjahr Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 331 Millionen hatten. Wenn wir das mal auf das Jahresende hochrechnen, es steht ja kurz bevor, sind das also 662 Millionen Euro. Ich hatte darauf hingewiesen, mit den Hilfsprogrammen von Bund und Land stellen wir den Kommunen bereits 182,5 Millionen Euro direkt zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen zur Verfügung. Wenn ich jetzt die eigenen Einnahmen prognostiziert hochgerechnet und das, was wir jetzt beschließen und schon beschlossen haben, zusammennehme, sind das also rund 845 Millionen Euro. Das verglichen mit dem Ist vom letzten Jahr sind 743 Millionen Euro. Das sind rund 100 Millionen Euro mehr, die die Kommunen dieses Jahr bei der Gewerbesteuer zur Verfügung haben. Rund 100 Millionen Euro mehr! Ich glaube das ist auch mal ein Beleg dafür, dass man zur Kenntnis nehmen sollte, dass wir die Kommunen in den Krisenzeiten nicht sträflich behandeln.
Am Ende komme ich zu der Einschätzung, dass Rot-Rot-Grün die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in Krisenzeiten sichert. Ich sage an dieser Stelle auch deutlich, selbstverständlich kann es Verwerfungen im Einzelfall geben. Aber deswegen haben wir schon im ersten Mantelgesetz gesichert und dargestellt, dass wir nächstes Jahr eine Spitzabrechnung machen, dass diejenigen, die dieses Jahr zu viel Hilfeleistungen erhalten haben, das auch zurückzahlen müssen. Es kann nicht zu einer Überkompensation kommen und das Versprechen unsererseits ist, wir werden uns das sehr genau anschauen. Diejenigen, die dieses Jahr zu wenig bekommen haben, können dann gegebenenfalls mit weiteren Hilfen als Nachschlag rechnen. Herzlichen Dank!
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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