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Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1718

 

Herr Präsident. Sehr verehrte Damen und Herren, ich will zunächst vorausschicken, dass dieser Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ein Beleg dafür ist, dass die Koalition vollumfänglich handlungsfähig ist. Es wurde nämlich schon von Frau Merz vorhin darauf hingewiesen, dass am 17. September der Bundestag und einen Tag später der Bundesrat das entsprechende Gesetz auf den Weg gebracht haben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Es hat nicht einmal zwei Werktage gedauert, bis die Koalition in der Lage gewesen ist, die Vorgaben des Gesetzes mit einem Vorschlag für ein Landesgesetz entsprechend umzusetzen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Herr Bergner, es ist jetzt schwierig, aber ich muss es trotzdem erwähnen: Sie haben ja den Investitionsstau auf kommunaler Ebene angesprochen. Der ist unbestritten da und nach wie vor auch noch sehr hoch. Ich warne aber davor, ständig neues Geld auch für Investitionsausgaben zu fordern. Aus einer Anfrage, die ich jetzt gemacht habe – die Antwort ist letzte Woche gekommen –, geht hervor, dass aus dem letzten Investitionsprogramm des Landes die 2 x 50 Millionen Euro aus den letzten zwei Jahren noch immer 30,6 Millionen Euro nicht abgeflossen sind. Da müssen wir doch eher die Frage stellen, woran das liegt, dass von den 100 Millionen Euro fast ein Drittel noch nicht bei kommunaler Investition umgesetzt werden konnten, bevor wir weitere Mittel fordern.

Es ist darauf hingewiesen worden, dass das Land mit dem ersten Corona-Hilfspaket schon Geld für die kommunale Ebene bereitgestellt hat. Da dürfen wir auch einmal ehrlich miteinander umgehen. In dem Hilfspaket sind 200 Millionen Euro an die kommunale Ebene bereits ausgeschüttet worden. Es ist immer von 100 Millionen Euro für die Gewerbesteuermindereinnahmen die Rede gewesen. Wir dürfen ja aber nicht vergessen: Zu den 100 Millionen Euro Gewerbesteuer kommen 85 Millionen Euro hinzu, mit denen wir über die Schlüsselzuweisung pauschal Mehrausgaben bei den Gemeinden, Städten und auch bei den Landkreisen finanziert haben und 15 Millionen Euro für die Kurorte, Erholungsorte bzw. die Bäder. Das sind in der Summe also 200 Millionen Euro. Jetzt kommen noch einmal 82,5 Millionen Euro dazu.

 

Was noch gar keine Rolle gespielt hat: In dem bundesgesetzlichen Paket werden die Kommunen auch bei den KdU-Kosten entlastet. Das macht für Thüringen noch mal rund 50 Millionen Euro aus. Wenn ich das alles zusammenziehe, sind wir bei rund 330 Millionen Euro an Hilfsgeldern von Bund und Ländern zusammen für die kommunalen Ebene allein in diesem Jahr, bei geschätzten Steuermindereinnahmen von rund 200 Millionen Euro. Da ist eine erhebliche Lücke. Wir haben klar gesagt: Ja, wir gleichen die Steuermindereinnahmen aus, aber wir geben den Kommunen auch noch zusätzliches Geld für die Mehraufwendungen, die sie haben.

 

Herr Urbach, wenn Sie die Kreisumlage vorhin thematisiert haben, da haben Sie einen Vorschlag zumindest angedeutet. Ich will darauf hinweisen, dass die Landkreise mit der aktuellen Situation der gemeindlichen Ebene bei den Steuermindereinnahmen überhaupt kein Problem haben. Erstens haben sie aus dem 185-Millionen-Euro-Paket – das haben Sie selbst erwähnt – auch Geld bekommen. Zweitens haben wir sichergestellt, dass mit den Hilfsmitteln, die wir den Gemeinden und Städten geben, dass die bei der Kreisumlage auch mit berechnet werden. Das heißt: Damit sichern wir nicht nur die Finanzierungsfähigkeit der gemeindlichen Ebene, sondern auch, dass die Landkreise ihren Aufgaben gerecht werden können, weil nämlich davon über das Umlagesystem auch die Landkreise entsprechend profitieren. Von daher sehe ich da auch gar keinen Widerspruch.

 

Herr Urbach, auch Herr Kießling, Sie haben eben die Evaluierungsklausel angesprochen. Ich will nur, Herr Urbach, zu Ihnen sagen: Die haben Sie damals in dem Mantelgesetz mit beschlossen, in dem Sondervermögen, was wir gemacht haben. Das war aus meiner Sicht auch völlig berechtigt, weil wir nicht zulassen können, dass wir in einer Krisensituation durch Hilfsmaßnahmen im Sofortpaket Steuermindereinnahmen überkompensieren. Die Lage vor Ort, das wissen Sie als Kommunalpolitiker auch, ist von Ort zu Ort höchst unterschiedlich. Wir haben im Einzelfall Kommunen, die von dem ersten Hilfspaket, was wir gemacht haben, unzureichend profitieren. Deswegen ist folgerichtig, dass wir jetzt auch noch einmal nachsteuern, weil wir eben über ein bestimmtes Verrechnungsmodell die Mittel auch pauschal ausgezahlt haben. Es gibt Kommunen, bei denen gehen die Hilfszahlungen in etwa so auf, wie das, was man prognostiziert, was die Mindereinnahmen sind. Es gibt aber auch Kommunen, die bekommen höhere Hilfsleistungen als das, was ihre Steuerausfälle tatsächlich sind.

 

Ich verweise an den Oberbürgermeister von Nordhausen, der erklärt hat, er überweist das Geld zurück, weil er davon ausgeht, dass die Steuerausfälle nicht so hoch sind und er muss es nächstes Jahr zurückzahlen. Ich verweise an die Gemeinde Wutha-Farnroda im Wartburgkreis, wo der Beigeordnete – also der Amtierende, weil der Bürgermeister nicht im Dienst ist – erklärt hat, die Steuermindereinnahmen belaufen sich de facto gegen null und er geht davon aus, dass er das Geld nächstes Jahr zurückzahlen muss. Das ist auch sachgerecht, denn das Geld fließt in den Landesausgleichsstock und damit wollen wir sicherstellen, dass die Kommunen, die dieses Jahr zu wenig bekommen haben, zumindest nächstes Jahr noch den Nachschlag erhalten, um das Defizit, das Delta, das in diesem Jahr nicht ausgeglichen werden konnte, auch auszugleichen. Wenn wir das nämlich nicht machen würden, dann würden insbesondere diejenigen Kommunen darunter leiden, die dieses Jahr nicht entsprechend ihre Hilfe erhalten haben, die ihnen auch zusteht. Von daher warne ich vor einer solchen Debatte und davor, den Menschen und Bürgermeistern draußen zu versprechen, dass wir an dieser Evaluierungsklausel etwas abändern.

Insgesamt freue ich mich auf die Debatte, die wir sicherlich in den Ausschüssen intensiver weiter diskutieren können. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE)

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