Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Daniel Reinhardt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6576

 

Es war seit 2014 einer der wichtigsten Punkte der rot-rot-grünen Koalition, die Jugendhilfelandschaft zu sichern und zu stärken. Notwendig geworden ist dies im Übrigen aufgrund der Kürzungsorgien der CDU in den Jahren zuvor, die Träger erinnern sich noch. Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir haben dieses Gesetz für uns kurz benannt

 

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Du lebst auch noch in der Vergangenheit!)

 

als Infrastruktursicherungsgesetz, und ich möchte ihnen auch kurz erklären, warum ich diesen kurzen, wenn auch anspruchsvollen, Titel gut finde: Jugendhilfelandschaft, 17,9 Millionen Euro; Landesjugendförderplan, 5,7 Millionen Euro; Schulsozialarbeit, 26,1 Millionen Euro; Landesfamilienprogramm 2,35 Millionen Euro; LSZ, 15,92 Millionen Euro. Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hier atmet Thüringen, hier lebt Thüringen, und das haben wir mit unserer Mindestsicherung im Gesetz festgeschrieben, darauf können wir stolz sein.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und sie haben es gerade gehört: Bei der Rede, die Sie schon sehr oft so gehalten haben, Herr Thrum, waren ja nicht viele Inhalte dabei. Das machen Sie offensichtlich immer, dieselben Inhalte, das Narrativ vorzubringen, dass Sie als AfD und Sie als Redner dafür stehen, dieses Thüringen, wie es gerade lebt, abschaffen zu wollen. Es sind Deportationsfantasien dabei, Kastrationsfantasien und weitere wirklich menschenverachtende, sozialchauvinistische Fantasien, die ich in Ihre Rede

 

(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Sie müssen mal zum Arzt!)

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

zumindest hineininterpretiere.

 

Wir haben regelmäßig die Landesförderung, die zumeist kommunale Aufgabe in diesem Bereich ist, verstärkt und alles getan, dass zumindest der Übergang in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse in dem Bereich passieren kann. Wir haben versucht, dass es qualifizierte Zugänge in diesem Bereich zu dem Beruf gibt. Dies betrifft im Wesentlichen drei Bereiche: Das sind die örtliche Jugendförderung, bei der das Land die Kreise in ihren Aufgaben mittlerweile unterstützt, der Landesjugendförderplan, der eine eigene Aufgabe des Landes im Jugendhilfebereich beschreibt, und die Schulsozialarbeit, die eine wichtige, weitere Säule der Jugendhilfe bei uns in Thüringen ist. Die Schulsozialarbeit ist nicht nur für die innerschulischen und sozialraumorientierten Prozesse wichtig, für die Vernetzung, sondern eben auch für die Rechte der Kinder und Jugendlichen in ihrem ganz konkreten Lebensmilieu. Im November 2022 haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, um den es jetzt hier geht, der die Entwicklung der letzten Jahre im Kostenniveau wahrnimmt und der Landesförderung für die drei eben genannten Jugendhilfebereiche, zusätzlich noch für die Familienförderung, mit einer verhältnismäßigen Rechnung tragend zumindest gerecht wird, die höhere Mindestsumme im Gesetz sichert, und das ist – wie gesagt – ein Erfolg. Lange kam, sehr zu unserem Bedauern, der Entwurf nicht vom Fleck. Mittlerweile, nach mehr als 1,5 Jahren, sind die Uhren etwas weiter gerückt und ich bin zumindest dankbar, dass die Einigung, die wir jetzt mit der CDU hier gemeinsam vorlegen können, zumindest in zwei zentralen Jugendhilfebereichen einem geringen weiteren Aufwuchs Rechnung legt. – Herr Montag, wenn Sie eine Zwischenfrage stellen, gern am Ende. – Leider waren die CDU und andere national-konservative sowie liberale Parteien nicht bereit, den Schritt auch in der Sozialarbeit mitzugehen, sodass die Summe hier eben nicht vollständig angepasst worden ist.

 

(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Ihr wisst schon, dass wir zustimmen!)

 

Dies wird zur Mittelverknappung in diesem Bereich führen, dies betrifft insbesondere auch den Jugendhilfebereich. Die Zahlen sind im Übrigen von uns nicht einfach nur geschossen, sondern sie entsprechen der aktuellen Aufrechterhaltung der heute bereits bestehenden Angebote der von mir eben beschriebenen Felder. Also hier geht es nicht darum, dass wir mehr Menschen einstellen oder die Stunden erhöhen, sondern wir wollen das Mindestmaß von dem, was wir gerade haben und was so erhaltenswert ist, sichern. Es ist also nicht mehr Geld, was der Freistaat zur Verfügung stellt, um qualitativ mehr auszubauen für Stunden, sondern unter anderem nur, um den gerechtfertigten Tarifsteigerungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung zu tragen und anderen Mehrkosten, sodass das Niveau eben gehalten wird. Das wird im Übrigen dankbar im gesamten Land angenommen. Ich weiß das aus Gera, wo ich Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses bin, ich weiß es aus Suhl, wo der Kollege Weltzien im Vorsitz des Jugendhilfeausschusses ist, bei der Katharina König in Jena weiß ich es, ich weiß es bei der Anja, die im Wartburgkreis im Jugendhilfeausschuss ist, dass diese mehr Gelder, insbesondere im Jugendhilfebereich, gerade dankbar angenommen werden, um die Tarifsteigerungen tatsächlich auch umzusetzen,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

ohne dabei die Mittel und Öffnungszeiten unserer Jugendarbeit zu kürzen. Und noch mal ein Ausruf in die Bedarfe der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Frau König-Preuss hat es ja vorhin noch mal betont, deswegen gehe ich hier auch gern noch mal im Schwerpunkt darauf ein. Wir wissen, dass die Aufgaben in den Kommunen dem Grunde nach erfüllt werden müssen. Allerdings beschreibt im Grunde genommen eben nicht die Qualität, wie die Arbeit in den Kommunen erfolgen muss. Es gilt leider Gottes weit als freiwillige Leistung, die in den Kommunen erbracht wird. Und das als freiwillige Leistung, obwohl der Freistaat mittlerweile 60 Prozent dieser gesamten Leistung finanziert, insofern die Kommune bereit ist, 40 Prozent kozufinanzieren. Wir haben also den riesen Brocken von 60 Prozent im Freistaat Thüringen, wenn die Kommune 40 Prozent kofinanziert. Und genau hier liegt aber auch der Hase im Pfeffer. Die Bedarfe sind oftmals wesentlich höher als die 60/40-Finanzierung, was man sich irgendwie leisten kann. Das macht sich insbesondere bemerkbar bei der aufsuchenden Sozialarbeit, im Bereich der Prävention, aber auch im Bereich der Aufrechterhaltung von Stundenzeiten in den Jugendclubs. All das kann die Gemeinde selbst machen und es tut auch bitter Not, aber sie kann es sich oftmals leider nicht leisten und würde aber so viel Gutes bringen.

 

Mal drei exemplarische Beispiele aus meiner Stadt Gera, wo ich herkomme. Sehr beliebt bei uns sind in den Jugendclubs Sportangebote, bei uns ist der Skatepark der beliebteste Jugendclub schlechthin. Wenn wir dort die Öffnungszeiten verkürzen, weil wir das Mindestmaß an zur Verfügung zu stellendem Geld nicht bereithalten, würde das für die jungen Leute heißen, sie können nicht mehr in ihren geliebten Skatepark gehen und – sage ich mal – drei bis vier Stunden dort Sport machen. Das würde heißen, zum Beispiel im Schalom, die wirklich ein außerordentliches Angebot bereiten, was Elternhäuser allein gar nicht stemmen könnten, dass eben genau diese Angebote dort im Schalom nicht mehr wahrgenommen werden können, von Graffitikursen, Reisefahrten, Kochkursen und, und, und. Und es geht noch weiter bis zu den modernen Bereichen des E-Sports, auch hier haben wir einen Jugendhilfeträger, der genau in diesem neuen Sektor Bereiche der Jugendhilfearbeit anbietet. All das würde stark und massiv eingekürzt werden, wenn wir es nicht geschaffen hätten, diese Mindestförderung als Mindestgesetzvoraussetzung in unseren Gesetzen eben jetzt hier festzuschreiben.

 

Was aber nicht auf der Strecke bleiben darf, ist die Stärkung der Kinder und Jugendlichen im gesamten präventiven Bereich. Durch die angestrebten Änderungen im Thüringer Familien- und Grundsicherungsgesetz stellen wir die Weichen für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der örtlichen und überörtlichen Familienförderung in Thüringen, indem wir den finanziellen Rahmen, der im Gesetz niedergeschrieben ist, auf die aktuellen und tatsächlichen Bedarfe anheben. Schaffen wir gemeinsam die Sicherheit für die Familienförderungsstrukturen, für den Familienförderplan – ich sagte es vorhin –, stehen dann 2,35 Millionen Euro zur Verfügung. Weiterhin statten wir mit der Anpassung der Fördergelder das Vorzeigeprogramm Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ – ja, richtig gehört, Vorzeigeprogramm, kurz ist es das LSZ – mit 15,92 Millionen Euro aus. In den letzten Jahren hat sich das Landesprogramm wirklich hervorragend entwickelt. Bis auf den Landkreis Greiz wird das Programm in allen Thüringer kreisfreien Städten und Landkreisen umgesetzt und trifft wirklich auf breite Zustimmung. Eine finanzielle Verstetigung des Landesprogramms ist dringend geboten und die im Gesetzentwurf angestrebten Änderungen sind deshalb auch ein klares Zeichen an die Akteurinnen und Akteure vor Ort aus dem Bereich der Familienarbeit und der Familienförderung.

 

Im Ganzen wird durch unseren Änderungsantrag die wesentliche Absicht des in 2022 vorgelegten Infrastruktursicherungsgesetzes erfüllt. Dafür bedanken wir uns auch im Namen derer, die mit ihrer täglichen Arbeit unser Thüringen so liebens- und lebenswert machen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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