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Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Lena Saniye Güngör

Lena Saniye Güngör, Die Linke:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Thüringen braucht ein modernes Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Daran gibt es aus unserer Sicht keinen Zweifel. Der ÖGD ist, wie gerade auch beschrieben, neben dem ambulanten und dem stationären Bereich die dritte tragende Säule unseres Gesundheitssystems. Er ist die Struktur, die die Rahmenbedingungen für Bevölkerungsgesundheit im Blick hat. Das heißt, der ÖGD schaut nicht nur auf einzelne Erkrankungen, sondern auf die Bedingungen, unter denen Menschen gesund leben können – oder etwas realistischer formuliert, unter denen Menschen auch krank gemacht werden.

Ich dachte natürlich, es gibt eine gewisse Einigkeit, dass die alte Verordnung nicht mehr ausreicht, da sie schlicht aus einem anderen Zeitalter stammt, aus einer Zeit vor digitalen Plattformen, vor einer modernen Datenschutzarchitektur, vor einer systematischen Klimagesundheit, vor den Erfahrungen der Corona-Pandemie. Aber die AfD hat ihre Rückwärtsgewandtheit hier auch erneut unter Beweis gestellt. Für uns hingegen ist es wichtig, dass die soziale Lage, dass der Wohnort eben auch in Debatten über Gesundheit einfließt, weil es realistisch ist dafür, wer aktuell in Thüringen wie gesund ist. Das Gesetz ist damit überfällig.

(Beifall Die Linke)

Es ist Ihnen nicht zu peinlich, dass Sie jetzt glauben, hier über das Impfen irgendetwas Positives beitragen zu können. Ich freue mich, gerade mit Blick auf die verschiedenen Impfstatistiken, die zeigen, dass wir in Thüringen durchaus Luft nach oben haben, allein schon bei so etwas wie einer Grippeschutzimpfung, wenn natürlich auch ein ÖGD dazu beitragen kann, Menschen die nötigen Informationen und auch die nötige Erreichbarkeit zu liefern. Ich finde es bemerkenswert, dass wir immer wieder über solche Basics hier diskutieren müssen. Aber wenn es ernst gemeint ist, dann braucht es eben auch verlässliche kommunale Strukturen. Und dann darf es nicht davon abhängen, ob eine Kommune gerade Personal, Geld oder Zeit hat. Denn dann würde die Gesundheitsgerechtigkeit ja doch vom Wohnort abhängen. Genau das darf ein modernes ÖGD-Gesetz nicht zulassen. Hier sehen wir Nachschärfungsbedarf. Ich habe aber in der Rede des Kollegen Wogawa gehört, dass es auch ein relevanter Aspekt seitens der BSW-Fraktion ist und dann wird hier sicherlich auch noch eine Anpassung geplant sein.

Die alte Verordnung erhielt ausdrücklich auch eine Beratung für Schwangere und Mütter sowie Beratung in Ernährungsfragen. Auch der frühere, rot-rot-grüne Entwurf hatte diese Aufgaben noch ausdrücklich im Blick. Im aktuellen Entwurf sind sie nicht mehr als eigene Gesundheitshilfen enthalten und im Vorblatt zum Referentenentwurf wurde dieser Wegfall sogar als mögliche Entlastung beschrieben. Wir sagen: Eine Beratungsaufgabe wird ja nicht dadurch obsolet, dass man sie aus dem Gesetz streicht. Hier entsteht also eine Lücke, von der ich glaube, dass der Staat nicht so tun darf, als sei die Aufgabe erledigt, nur weil sie nicht mehr im Aufgabenkatalog steht. Aber darüber können wir sicherlich auch noch im Fachausschuss diskutieren.

Der Entwurf spricht des Weiteren viel über Personalkonzepte. Aber ein Personalkonzept ist dann eben noch kein Personal. Und deswegen ist es für uns wichtig, uns hier weiter zu dem etwas stärkeren Referentenentwurf auszutauschen, denn der enthielt ja auch Voraussetzungen für eine verbindliche Regelung zu Stellenprofilen, zur Personalausstattung und auch zur Personalstärke. Er enthielt außerdem auch stärkere Ansätze für Standardprozesse und Mindeststandard. Der jetzige Entwurf geht ja doch an ein paar Stellen davon aus, dass die bestehende Praxis nur gesetzlich normiert werden müsse und deswegen keine wesentlichen Mehrkosten entstehen. Das, sage ich jetzt höflich, ist für mich eine mutige Hypothese und da müssen wir noch weiter über die Belege sprechen. Der Referentenentwurf war an einer weiteren Stelle ein Stück weit ehrlicher, denn er hat ausdrücklich berücksichtigt, dass Kosten aus der Pandemieversorgung und auch der Wegfall von Bundesmitteln aus dem ÖGD-Pakt nicht einfach ignoriert werden können. Da gab es ja noch die Sicherungslogik über den Kommunalen Finanzausgleich. Eine solche Absicherung ist im aktuellen Entwurf für mich nicht gleichwertig sichtbar.

Für uns als Linke ist klar: Wenn wir unseren ÖGD wirklich stärken wollen, dann brauchen dauerhafte Aufgaben auch eine dauerhafte Finanzierung, denn ansonsten ist es wieder nur ein Überdecken von kommunalen Unterschieden. Und wir wollen doch dem Anspruch gerecht werden, dass die Gesundheitsversorgung wirklich überall im Land gleichwertig möglich ist.

Außerdem gab es bei unserem damaligen rot-rot-grünen Entwurf eine starke Rückbindung der Jahresberichterstattung an den Landtag. Es ist ja auch irgendwie klar, dass das Parlament hier eingebunden sein sollte. Das Ministerium hat jetzt dagegen verfassungsrechtliche und fachaufsichtliche Einwände formuliert. Vielleicht liegt ja auch nur ein Missverständnis vor. Der Landtag muss natürlich nicht jede Einzelakte zu sehen bekommen, von personenbezogenen Daten ganz zu schweigen. Aber der Landtag soll schon wissen, ob die öffentliche Gesundheitsinfrastruktur so funktioniert, wie sie angedacht ist. Und wir sollten es auch politisch auswerten können. Aus unserer Perspektive ist auch ein jährlicher ÖGD-Lagebericht an den zuständigen Ausschuss vorstellbar, wo wir Daten zu Personal, zur Aufgabenlast, zu regionalen Unterschieden, zur Prävention und auch zur Digitalisierung besprechen können.

Letzter Satz: Die Evaluation nach fünf Jahren braucht natürlich klare Indikationen. Sonst evaluieren wir am Ende nicht die Wirksamkeit des Gesetzes, sondern die Fähigkeit, im Nachtrag gute Sätze zur Umsetzung aufzuschreiben – eine Fähigkeit, die ich uns natürlich allen gegenseitig immer zutrauen würde. Ich freue mich auf die weitere Beratung. Vielen Dank.

(Beifall Die Linke)

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