Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2988 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Ausgangspunkt der Behandlung von Rundfunkstaatsverträgen und im Besonderen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind wir uns, glaube ich, alle einig. Es geht um die Finanzierung, um die entsprechenden technischen und finanziellen Voraussetzungen und Gleichbehandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir behandeln ja nicht das erste Mal dieses Thema und da will ich mich durchaus den positiven Bewertungen der bisherigen Informationspolitik seitens der Landesregierung anschließen. Dennoch hat es seit der letzten Information und seit der letzten Diskussion im Ausschuss zu diesem Rundfunkstaatsvertrag nur kleine, geringfügige Veränderungen gegeben. Die grundsätzlichen Bedenken, die wir damals aufgeführt haben, sind in keiner Weise berücksichtigt worden.
Während der Inhalt kaum verbessert wurde, haben sich aber die Rahmenbedingungen verändert. Im Dezember vergangenen Jahres wurde zum ersten Mal - Kollege Zeh hat es angesprochen - ein Staatsvertrag, der Jugendmedienschutzstaatsvertrag, nicht von allen Landesparlamenten abgenickt. In Nordrhein-Westfalen kam bekanntermaßen die erforderliche Mehrheit nicht zustande. Der Vertragstext ist nicht zeitgemäß und deshalb hat DIE LINKE auch bereits im September vergangenen Jahres als einzige Fraktion im Thüringer Landtag diesen Staatsvertrag abgelehnt. Durch das Scheitern des Jugendschutzmedienstaatsvertrags ist aber mehr passiert als nur, dass der Inhalt nicht in Kraft getreten ist. Es wurde endlich deutlich, dass das Verfahren der Aushandlung von Staatsverträgen überholt ist. Die Landtage müssen an diesen Prozessen beteiligt werden ganz im Sinne - ich habe das heute Morgen schon einmal gesagt - der Lübecker Erklärung.
Kollege Zeh, Sie haben nach Möglichkeiten gefragt. Ich werde die letztendliche Möglichkeit Ihnen hier auch nicht anbieten können. Aber bisher ist es ja so, dass über die entsprechende Rundfunkkommission Vorschläge und Diskussionen auf der Ebene der Exekutive stattfinden. Ich könnte mir vorstellen - und dieser 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ja seit längerem in der Diskussion -, dass wir hier im Vorfeld im Parlament über den Ausschuss und über die Debatte im Thüringer Landtag auch Vorschläge der Landesregierung in diese Diskussion mit auf den Weg geben können. Das wäre schon ein erster Schritt, die Landtage bei ihrem originären Interesse, Medienpolitik zu betreiben, zu beteiligen.
Was heißt das nun für den vorliegenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag? Als LINKE sehen wir darin, ohne alle Argumente noch mal auf den Tisch legen zu wollen oder wiederholen zu wollen, einen positiven Aspekt, aber auch drei negative Aspekte, die für uns letztendlich überwiegen. Ich will diese Punkte gern erläutern, weil ich es eben für wichtig empfinde, dass wir uns darüber austauschen und nicht nur hier vorn stehen und abnicken. Die Formen - und das ist auch schon gesagt worden - möglicher Empfangsgeräte sind über die Zeit, über die Jahre hinweg Fernsehen, Radio und weiter enorm gestiegen; Computer, Laptops, Smartphones etc. pp. In diesem Zusammenhang gerätebezogen zu bleiben, ist natürlich völlig unangemessen und stellt eine riesige Sammlung von Daten dar, wenn wir keinen Paradigmenwechsel vorgenommen hätten.
Neben dem technischen Wandel ist der Schritt zur Haushaltsabgabe auch deshalb richtig, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant der wirtschaftlichen unabhängigen Meinungsvielfalt eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfüllt. Insofern ist es nur konsequent, dass alle Bürgerinnen und Bürger den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitfinanzieren, unabhängig davon, ob sie ihn auch nutzen. Dabei gibt es Ungerechtigkeiten. Die Schwarzseher sind genannt worden. Da hält sich mein Bedauern in Grenzen, dass die jetzt im Grunde genommen Gebühren bezahlen werden müssen. Aber es gibt eine weitere Gruppe, die sogenannten bekennenden Überhauptnichtseher oder -hörer, die weder Computer noch Fernsehen, noch Radio, und die soll es auch noch geben, die nicht mal ein Handy haben. Die soll es ja sogar noch geben. Ja, das ist deren Problem, das mag ja sein. Aber dennoch hat Politik auch das zu berücksichtigen. Und in diesem Fall, und da muss man dann die Frage nach Gerechtigkeit stellen, diese doch nicht ganz unbedeutende Zahl, die im Umlauf ist - über 100.000 Leute soll das durchaus betreffen -, werden jetzt in die Gebührenbezahlung mit einbezogen. Unsere Forderung gegenüber dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist in Punkt 1 eine soziale Staffelung von Gebühren. Leider wurden im Zuge der Umstellung auf die Geräteabhängigkeit, die die große Reform der Rundfunkfinanzierung in den letzten Jahrzehnten ist, zahlreiche weitere Reformchancen in dem Zusammenhang verpasst. Aus unserer Sicht muss der Rundfunkgebührenbetrag sozial gerecht erhoben werden. Das heißt, wir brauchen eine soziale Staffelung.
Mit dem Vertragstext ist der Übergang von der Kopfpauschale zur Haushaltspauschale - so möchte ich es nennen - geplant. Das Problem dabei ist, dass es eine Pauschale bleibt, die die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen oder auch der Hausgemeinschaft völlig ignoriert. Aber nach wie vor keine Akzeptanz dahin gehend, es wird natürlich das Problem geben: Jedem, der deutlich unter 1.000 € im Monat verdient, wird gleichermaßen 18 € abgezogen, wie dem, der mehr als 1.000 € jeden Monat bekommt. Dass Menschen mit niedrigem Einkommen überproportional an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt werden, können wir so nicht mittragen.
(Beifall DIE LINKE)
Eine zweite Forderung: Die Befreiungstatbestände müssen ausgeweitet werden.
Ein zweiter Punkt, den wir nicht unterstützen können, ist die Einbeziehung von Hör- und Sehbehinderten in den Kreis der Gebührenzahler. Wir sehen die Bemühungen, diesen Punkt zu entschärfen, insbesondere; Thüringen hat sich hier eingesetzt, aber die Bemühungen sind letztendlich unter dem Strich genommen nicht gefruchtet. Dass die Rundfunkgebühren von Hör- und Sehbehinderten für den Aufbau von barrierefreien Programmangeboten genutzt werden sollen, stellt dabei keine Verbesserung dar. Dass die Barrierefreiheit ausgebaut wird, ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, die aus der Gesamtheit der Gebühren finanziert werden sollte. Alles andere ist in hohem Maße unsolidarisch und das lehnen auch wir wiederum ab.
Eine dritte Forderung: Bürokratie - es ist schon genannt - und Einschränkung der Datensammelwut. Unsere dritte Forderung steht im Zusammenhang mit bisher unerfüllten Hoffnungen bei diesem Gebührenmodell. Als die Diskussion über einen Umstieg zum Haushaltsmodell begann, haben wir gehofft, dass damit deutlich weniger Daten als bisher gesammelt werden müssen und die GEZ umgestaltet werden kann. Nach allem, was wir inzwischen wissen - und es ist auch hier am Pult gesagt worden -, wird nicht nur die Anfangszeit, sondern auch darüber hinaus die Datensammelwut mit dem vorgeschlagenen Weg keinesfalls eingeschränkt. Einige Datenschützer sind sogar der Auffassung, dass noch mehr Daten notwendig sein werden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine hohes Gut, das auch bei der gewichtigen Gewährleistung unabhängiger öffentlich-rechtlicher Medien nicht auf der Strecke bleiben sollte. Es muss beides möglich sein, eine sichere Finanzierungsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine Ermittlung der Gebührenzahler, die mit minimaler Datenerfassung einhergeht. Nach unserer Auffassung sollte das gesamte Gebührenerhebungs- und -befreiungsverfahren entsprechend den Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten verändert werden. Die Sicherheit der eigenen Daten wird mit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft immer wichtiger. Daten sind eine Ware und der beste Schutz vor Missbrauch ist, so wenig wie möglich Daten zu erfassen.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn die Rundfunkgebühr zukunftsfest gemacht werden soll, hätte der Datenschutz dabei ein zentraler Punkt für uns sein müssen. Auch diese Chance ist nicht richtig genutzt worden.
Fazit: Zum Schluss will ich noch einmal auf meinen Ausgangspunkt zurückkommen. Spätestens seit Dezember 2010 wissen wir, dass Staatsverträge für die Landtage nicht mehr unantastbar sind. Wir sind nicht zum Abnicken gewählt, sondern zum Politik gestalten. Deswegen habe ich für unsere Fraktion drei Punkte genannt, die für uns bei einer Neuregelung der Rundfunkgebühren wichtig sind:
- eine soziale Stafflung, die Geringverdiener nicht mehr überproportional belastet;
- eine Erweiterung der Befreiungstatbestände, die die Menschen nicht nur ungerecht für Angebote belastet, die sie nur sehr eingeschränkt wahrnehmen und können;
- und schließlich eine Umsetzung des neuen Modells, die den modernen Ansprüchen an Datenschutz gerecht wird.
(Beifall DIE LINKE )
Wir werden dem Staatsvertrag nicht zustimmen, weil die Nachteile des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrags die Vorteile deutlich überwiegen. Einer Diskussion im Ausschuss und damit einer Überweisung werden wir zustimmen. Den Entschließungsantrag der FDP können wir im Ausschuss vielleicht qualifizieren, darüber lässt sich diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Recht herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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