Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6825
Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, seien Sie herzlich willkommen zu der heute hoch interessanten Diskussion für ein neues Gesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen! Ich möchte mich zuerst recht herzlich bedanken bei den Gebärdendolmetscherinnen, die im Livestream mitarbeiten, für uns mitarbeiten,
(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
damit über die Grenzen von Thüringen hinaus die Diskussion erlebbar wird. Gleichzeitig möchte ich mich bei den Sprachdolmetscherinnen und
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Schrift!)
Schriftdolmetscherinnen bedanken, die Ähnliches tun. Recht herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Herold, schauen Sie doch einfach mal in das Schulgesetz! Da ist alles formuliert, was Mitsprache anbelangt. § 7 sollten Sie nachlesen. Somit können Sie Ihre Falschbehauptungen und Fake News einfach ad acta legen und die Menschen nicht noch weiter verunsichern. Das wäre wichtig. Wichtig wäre auch, einfach mitzuteilen, dass es gar keine Sonderschulen in Thüringen gibt. Ich weiß gar nicht, woher Sie das haben. Es gibt Förderschulen und weitere Schuleinrichtungen, wie TGS, Gemeinschaftsschulen, Regelschulen, Gymnasien etc. Das ist Nummer eins.
Nummer zwei: Frau Meißner, mangelnde Wertschätzung haben Sie hier der Landesregierung vorgeworfen, mangelnde Wertschätzung habe sie an das Tageslicht gelegt. Ich sage an der Stelle: Nein, es ist nicht mangelnde Wertschätzung, sondern es ist Wertschätzung. Denn in den zurückliegenden Jahren – und meine Vorrednerinnen haben es bereits genannt – ist ein intensiver Diskussionsprozess durch die Landesregierung mit den Vertreterinnen und Vertretern der unterschiedlichsten Verbände zu diesem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden. Da kann man nur danke sagen an die Landesregierung für diesen wirklich intensiven Diskussionsprozess.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Danke, dass Sie ihn so lange durchgehalten haben, und danke, dass wir heute ein ein Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt bekommen haben, welcher wirklich das Wort „Inklusion“ in den Mittelpunkt gestellt hat. An der Stelle sage ich auch für die Linke: Wir schauen noch mal gemeinsam in die Thüringer Verfassung, denn da ist bereits von Anfang an beschrieben worden, dass in Artikel 2 Abs. 2 der Verfassung ein umfangreiches Nachteilsgebot für Menschen mit Behinderungen in Thüringen existiert. Es wird jetzt mit diesem Gesetzentwurf weiter umgesetzt. Das ist gut, und wir kommen mit diesem Gesetzentwurf dem Thema der Inklusion viel näher, als wir es je waren.
Ich sage auch – und das sage ich auch noch mal mit Blick auf die CDU Fraktion, auch wenn Sie es nicht mehr gern hören wollen – es ist aber so, denn nur durch den steigenden Druck – auch der Verbände, auch des Thüringer Gleichstellungsbündnisses – in den zurückliegenden Jahrzehnten haben Sie damals als CDU Fraktion ein Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht, wo das Thema Inklusion nicht zu hören und zu lesen war. Es war immer von Integration die Rede, Nachteilsausgleiche oder ähnliches suchte Mensch vergeblich.
Das hat sich jetzt mit diesem Gesetzentwurf geändert, welches 16 Jahre später auf den Weg gebracht wird mit der Handschrift einer linken Ministerin, und das ist genau die Handschrift, die wir als Koalition von Rot-Rot-Grün auch hier gern sehen wollen und sehen werden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetzentwurf – ich hatte es bereits erwähnt – liegen das Inklusionskonzept und der Inklusionsgedanke sehr nahe. Das sagt natürlich auch – und das haben wir auch bereits gehört – die UN Behindertenrechtskonvention, denn diese ist für alle Vertragsstaaten, die es unterschrieben haben, gültig. In circa vier Wochen werden wir die zehnjährige Ratifizierung dieser UN Behindertenrechtskonvention hier begehen und der Gesetzentwurf passt sehr gut dazu. Er ist ein Paradigmenwechsel hin von dem jetzt gültigen Gesetz zu dem neuen. Das muss man einfach auch immer wieder formulieren.
Ich will es noch mal sichtbar machen, weil, ganz oft wird das Thema Integration oder Inklusion total in einen Topf geschmissen und gerührt. Aber es gibt einen großen Unterschied, denn Integration bedeutet, man schließt konzeptionell oder tatsächlich erst einmal Menschen aus, um sie dann mehr oder weniger großzügig wieder in die normale Gesellschaft hineinzunehmen. Ich sage immer: Wer heute von Integration spricht, der sagt eigentlich, es ist ein „Gnadenrecht der Mehrheitsgesellschaft“. Das bedeutet, man kommt von oben nach unten wieder in die Gesellschaft rein, das wollen wir nicht.
(Beifall DIE LINKE)
Wir wollen Inklusion, werte Kolleginnen und Kollegen. Und Inklusion, das heißt auch, alle Menschen gehören von Anfang an zur Gesellschaft, sind ein Teil der Gesellschaft, denn es wird die Tatsache akzeptiert, alle Menschen sind unterschiedlich, sind anders und alle sind doch gleich im Sinne von Gleichstellung und gleicher Teilhabe, niemand ist draußen, sie sind alle eingeschlossen. Das ist wirklich Inklusion, so, wie sie nach den Buchstaben des Gesetzes steht, aber auch wie wir sie gemeinsam leben sollten.
In einer inklusiven Gesellschaft haben alle das gleiche Recht auf umfassende Teilhabe, auf ein selbstbestimmtes Leben. Und das, werte Kolleginnen und Kollegen, wird auch mit diesem Gesetzentwurf weiter verankert und festgeschrieben.
Ich sage auch: Bei Inklusion zugunsten behinderter Menschen geht es nicht um „wohlfeiles Mitleid“ von oben herab, es geht um Anerkennung und Respekt von behinderten Menschen auf gleicher Augenhöhe, werte Kolleginnen und Kollegen.
Und beim Thema „gleiche Augenhöhe“ kann ich es Ihnen nicht ersparen, noch mal ein paar Sätze zu der Aktuellen Stunde vom vergangenen Mittwoch zu äußern, wo die Abgeordnete Muhsal hier in der Aktuellen Stunde von Bündnis 90/Die Grünen äußerte, ich zitiere, werte Frau Präsidentin, so war in der TA und bei dpa zu lesen: „Klimafanatiker schrecken nicht davor zurück, den Protest eines autistischen schwedischen Mädchens zu instrumentalisieren.“ Ja, wo sind wir denn hier, sage ich an der Stelle, Frau Muhsal.
(Beifall DIE LINKE)
(Unruhe AfD)
Ich finde, das ist einfach skandalös, was Sie hier gesagt haben, denn in einer inklusiven Gesellschaft, die niemanden ausschließt, ist es egal, ob ein Mensch, der sich für ein wichtiges Problem, für ein wichtiges Thema persönlich engagiert, behindert ist oder nicht. Es zählt das persönliche Engagement des Menschen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Da ist es wirklich egal, ob es ein behinderter oder ein nicht behinderter Mensch ist, Frau Muhsal.
(Unruhe AfD)
Das ist Ihr Bild von einem behinderten Menschen, Kollegin Muhsal. Wir sagen an der Stelle ausdrücklich, das ist menschenfeindlich.
(Beifall DIE LINKE)
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben vorhin schon viel über das Prinzip „nichts über uns ohne uns“ gehört. Ja, das ist hier bei der Erstellung des Gesetzentwurfs ausdrücklich gelebt worden. Es ist in die Erarbeitung mit eingeflossen. Ich bin mir sehr sicher, dieses Prinzip werden wir in der Anhörung, die wir gemeinsam beschließen werden, auch leben.
Mir ist es sehr wichtig, dass wir uns vielleicht auch gemeinsam über die demokratischen Fraktionen hinweg darauf verständigen, dass es uns in der Aussage darauf ankommt, es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich diskriminiert oder ausgegrenzt werden. Wir müssen alles dafür tun, dass konkrete Lebensumstände im Alltag so gestaltet werden, dass alle Menschen die gleichen Rechte in Thüringen haben, werte Kolleginnen und Kollegen.
Meine Vorredner haben sich in ihren Reden also schon auf verschiedene Paragrafen berufen, die wir in dem Gesetzentwurf lesen können. Ich werde das auch noch einmal tun. Für mich ist auch sehr gut und wichtig, dass in § 16 die Zielvereinbarungen genau formuliert worden sind, denn sie sind in unserem Sinne, im Sinne der Fraktion Die Linke unter anderem ein Garant dafür, dass dieser Gesetzentwurf auch auf allen unterschiedlichsten Ministerien in den öffentlichen Einrichtungen, in den kommunalen Einrichtungen umgesetzt werden kann. Man verständigt sich auf eine gemeinsame Verabredung.
Wichtig ist uns auch – und das haben meine Vorrednerinnen bereits gesagt –, dass das Thema der Barrierefreiheit jetzt einen höheren Stellenwert erhält. Es ist also vorgesehen, mehr zwingende Maßnahmen einzuführen. Dass der Finanzvorbehalt für die Kommunen endlich wegfällt, ist gut und richtig, denn das war in den zurückliegenden zwölf Jahren immer ein Argument, warum Kommunen nicht an der Barrierefreiheit gearbeitet haben.
Auch hervorheben möchte, dass § 14 vorsieht, die Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken so auf den Weg zu bringen, dass der Behördensprech, den wir alle oft verfluchen, endlich wegfällt. Man muss amtliche Schreiben verstehen können. Das hat nicht nur etwas mit behinderten Menschen zu tun, sondern auch ältere Seniorinnen und Senioren oder eine Vielzahl von ausländischen Bürgerinnen und Bürgern haben es schwer, Behördenbescheide zu lesen und zu verstehen. Darum ist der Paragraf wichtig für alle in der Gesellschaft der in Thüringen lebenden Menschen.
Ich will ganz ausdrücklich auch an dieser Stelle § 15, Verständlichkeit und Leichte Sprache, noch einmal zitieren, wenn ich darf, Frau Präsidentin. In § 15 ist zu lesen: „Die Träger der öffentlichen Gewalt sollen mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in einfacher und leicht verständlicher Sprache kommunizieren. Insbesondere sollen sie diesen Menschen auf Verlangen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten in einfacher und leicht verständlicher Art und Weise erklären. Diese Erklärung kann durch die Träger der öffentlichen Gewalt sowohl in mündlicher Form als auch in schriftlicher Form in Leichter Sprache erfolgen.“ Ja, was wollen wir denn mehr? Das ist ein Meilenstein, den wir in diesem Gesetz vorgelegt bekommen haben. Leichte Sprache – und Sie haben es vorhin erleben können – ist eine wirkliche Herausforderung für die Gesellschaft, damit Menschen mit Lernschwierigkeiten, ältere Menschen, die Bescheide lesen können. Das ist wichtig. Das werden wir im wirklichen Umsetzungsleben in den Kommunen und vor Ort erleben können.
Ich will noch einmal auf das Thema der Behindertenbeauftragten eingehen. Sicherlich können wir uns in den Ausschussberatungen darüber inhaltlich auseinandersetzen. Richtig ist die Ansiedlung des Landesbehindertenbeauftragten hier beim Thüringer Landtag. Das hat meine Fraktion in den zurückliegenden Legislaturen schon immer gefordert. Wir haben auch immer gefordert, dass er gemeinsam hier aus dem Hohen Hause heraus gewählt wird, dass die Vereine und Verbände ein Vorschlagsrecht haben und wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier können entscheiden, wen wir wählen werden, mit welchen Befugnissen er ausgestattet ist. Es steht hier drin. Ihr Gesetzentwurf, Frau Meißner, ich muss es Ihnen noch einmal sagen, war ein Stückchen Abschreibung eines alten linken Gesetzentwurfs einer Legislatur davor. Das war nicht wirklich eigenständige Initiative. Sie wollten als Opposition versuchen, zu punkten. Das haben Sie leider nicht geschafft, Frau Meißner. Das muss ich an der Stelle mal so formulieren.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn wir den Gesetzentwurf verabschiedet haben, wird der Behindertenbeauftragte hier im Landtag in einer neuen Legislaturperiode von einem neuen Landtag gewählt. Das ist gut und richtig. Wir haben ihn auch mit Befugnissen ausgestattet. Man kann immer über alles reden. Wenn wir einen Konsens finden, dass man noch etwas verbessern kann, so werden wir das auch tun. Wir verschließen uns an der Stelle nicht.
Ein Wort will ich noch zu den kommunalen Beauftragten sagen. Ja, Sie haben die Chance. Sie können jetzt kommunale Beauftragte und kommunale Behindertenbeiräte in den Kommunen wählen, Sie können sie in ihre Arbeit bringen. Dafür stellt das Land immerhin schon ab dem Haushaltsjahr 2019 700.000 Euro zur Verfügung. Wir sollten uns gemeinsam anstrengen, dass diese 700.000 Euro auch in diesem Jahr noch bei den Kommunen ankommen, dass wir sie nicht in den Haushalt zurückgeben, sondern dass wir auch in diesem Jahr noch sagen: Für die Arbeit der kommunalen Beiräte und Beauftragten gibt es Geld. Das ist ein erster Anreiz, dass in den Kommunen das Thema kommunale Behindertenbeauftragte nicht länger abgewehrt wird. An der Stelle bitte ich um sachliche, konstruktive und zügige Diskussion, denn die Verbände erwarten von uns, dass wir diesen Gesetzentwurf zeitnah verabschieden, vielleicht vor der Sommerpause. Dafür werde ich werben. Recht herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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