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Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften 1/2

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5766

 

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung beraten, ist aus unserer Sicht die logische Konsequenz dessen, worauf sich Rot-Rot-Grün und CDU ja mit dem Fusionshilfegesetz schon mal verständigt hatten, um finanzielle Absicherung von Gemeindeneugliederungsmaßnahmen auch mit zu begleiten. Das haben wir hier gemeinsam gemacht und deswegen ist es auch ein gutes Zeichen, dass jetzt die Kommunen diese verlässliche Grundlage dafür nehmen, auch die entsprechenden Anträge zu stellen, sich neu zu gliedern.

 

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ist es aber nicht nur so, dass sich Gemeinden neu gliedern, sondern das hat auch finanzielle Auswirkungen, weil nämlich im Rahmen dessen, was wir mit dem Gesetz im Vorfeld schon beschlossen hatten, dass also die Finanzhilfen bereitgestellt werden, am Ende 10 Millionen Euro seitens des Landes bereitgestellt werden. Das ist zum einen die sogenannte Kopfprämie oder Fusionsprämie in Höhe von 200 Euro pro Kopf. Aber es soll auch eine Strukturbegleithilfe mit ausgereicht werden. Das ist für die Gemeinden wichtig, die in einer finanziellen Schieflage sind und sich gegebenenfalls auch in der Haushaltssicherung befinden. Das ist wichtig, damit also auch die wieder eine Entwicklungsperspektive bekommen.

 

Ich will voranstellen, dass wir großen Respekt vor den Akteuren vor Ort haben, weil wir wissen, dass vor Ort die Notwendigkeit von solchen Reformen erkannt wurde und wir es anerkennen, wenn sich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderäte mit der Einwohnerschaft in den Diskurs begeben, um diesen durchaus schwierigen Weg miteinander zu gehen. Das ist also auch nicht selbstverständlich, dass gerade mit Blick auf die Thüringer Siedlungsstruktur die oftmals gelebte Selbstständigkeit nach vielen Jahrhunderten freiwillig aufgegeben wird. Aber es ist auch erkennbar, dass am Ende die Gemeinden, die sich in den letzten Jahren freiwillig auf den Weg gemacht haben, davon profitiert haben. Insgesamt hat die kommunale Ebene davon profitiert, ohne dass dabei neue Probleme produziert wurden, sondern gerade auch die Kommunen, die sich vorher in schwierigen Verhältnissen befunden haben, haben insgesamt eine gute Entwicklung genommen. Und die aufnehmenden Gemeinden, die also vorher schon gut dastanden, sind dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen worden, sondern insgesamt hat sich die kommunale Ebene dadurch gestärkt gezeigt.

 

In den Debatten, das haben wir in den letzten Jahren erlebt und das werden wir vielleicht auch bei diesem Gesetzentwurf wieder diskutieren, spielt auch immer mit eine Rolle, inwieweit Selbstverwaltungsrechte am Ende aufgegeben werden und das ist natürlich auch eine hohe verfassungsrechtliche Hürde. Dazu gibt es bereits seit vielen Jahren – ich will daran erinnern, das war damals die CDU, die ja die Ortschaftsverfassung reformiert hatte mit der Einführung der Landgemeinde – Artikel 45 a Kommunalordnung, damit ist das kommunale Ortschaftsrecht ja weiter ausgebaut worden. Bedauerlicherweise gilt das ausgebaute Ortschaftsrecht nur für die Landgemeinde und nicht für die klassische Einheitsgemeinde. Wir sind gern bereit, auch ausgehend von dem hier zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf über eine weitere Demokratisierung auf kommunaler Ebene mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Wir wollen tatsächlich die Kommunen demokratischer gestalten und wenn das am Ende bestehende Vorbehalte aufzulösen hilft in Gemeinden, wo man vielleicht jetzt noch nicht so weit ist, weil man sagt, wir wollen unsere Demokratie, unsere Selbstentscheidung nicht aufgeben, wir wären aber gern bereit, diesen Weg mitzugehen. Wenn wir wissen, dass wir am Ende von einer größeren Flächengemeinde nicht untergebuttert werden, dann kann das vielleicht auch den Prozess der freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen entsprechend mit befördern.

 

Jetzt noch mal ein paar grundsätzliche politische Anmerkungen. Die CDU thematisiert ja gern und fortwährend eine Erzählung, dass das Land die Kommunen ausbluten lassen würde und dass insbesondere der ländliche Raum darunter leiden würde. Wir als Linke verfolgen eine andere Politik. Wir stehen nämlich für einen Ausgleich. Wir sagen, sowohl die ländlichen Räume als auch die Städte brauchen eine Zukunftsperspektive, deswegen stehen wir auch für den Prozess von Gebietsreformen. Wir stehen für eine ausgewogene Politik, weil wir wissen, das Umland braucht die zentralen Städte und die zentralen Städte brauchen aber auch gleichzeitig das Umland. Es geht nicht gegeneinander, es geht nur miteinander. Deswegen ist es also gut, wenn wir uns hier auf einen gemeinsamen Weg begeben. Am Ende bieten leistungsfähigere, effizientere Verwaltungsstrukturen auch die Chance dafür, dass kommunales Leben vor Ort in den Kirmesvereinen, in den Sportvereinen, in den Feuerwehrvereinen usw., usf. funktionieren kann, weil die Menschen vor Ort einen Anspruch darauf haben, dass die Kommune, aber auch das Land ausreichend Geld zur Verfügung stellt, damit eben dieses Vereinsleben auch tatsächlich ausgelebt werden kann.

 

(Beifall CDU)

 

Denn am Ende – und das wissen wir – macht sich daran auch kommunale Identität fest. Die macht sich nicht an den Verwaltungsstrukturgrenzen fest – wo hört die Zuständigkeit meinetwegen des Ordnungsamts zum Verteilen von Knöllchen auf –, sondern die Identität der Menschen vor Ort macht sich daran fest, gibt es einen Schwimmverein, gibt es einen Fußballverein, gibt es einen Kirmesverein, wo kann ich mich einbringen, auch ehrenamtlich mit einbringen, für meine Gemeinschaft da sein? Das ist am Ende auch eine Frage, wie wir Demokratie ausgestalten. Wenn nämlich Kommunen nicht mehr leistungsfähig, nicht mehr effizient sind, diese Strukturen nicht mehr aufrechterhalten, nicht mehr finanzieren können, leidet am Ende auch die Demokratie darunter und insgesamt fehlt es an politischer Akzeptanz. Insofern werben wir dafür, ausgehend von dem Prozess, den wir heute hier gesetzgeberisch auf den Weg bringen, dass auch weitere Kommunen sich der Debatte stellen. Wir wissen, dass es auch zahlreiche Kommunen gibt, wo die Diskussionen laufen, die jetzt noch nicht so weit gewesen sind, auch den Antrag zu stellen, aber die Diskussionen gehen weiter. Und wir versprechen dadurch, dass das Gesetz zur finanziellen Förderung der Neugliederungsmaßnahmen auch weitergeht, über die nächsten Jahre hinaus vereinbart ist, dass es also eine gesetzliche Garantieerklärung dafür gibt, dass also auch die finanziellen Mittel weiterhin zur Verfügung stehen.

 

Ich hoffe, dass am Ende daraus auch ein Anreiz erwächst, dass wir darüber diskutieren, wie sich die Landkreise weiterentwickeln. Auch im jetzigen Gesetzentwurf ist enthalten, dass sich Gemeinden über Landkreisgrenzen hinweg bewegen. Daran merkt man schon, dass offensichtlich die Frage der Identität mit den Gemeinden und den Ortschaften stärker ausgeprägt ist als mit den Landkreisen. Dafür ist aber auch den Landkreisen versprochen worden, dass sie zumindest übergangsweise finanziell einen Ausgleich erhalten. Am Ende müssen wir auch darüber reden, ob und inwieweit wir vielleicht mit den Landkreisen darüber reden, Fusionsprozesse auf Kreisebene finanziell zu untersetzen und zu fördern. Das ist nicht nur eine Einladung für Gespräche an die Landkreise, sondern auch für bestimmte kreisfreie Städte, die vielleicht jetzt darüber diskutieren oder auch künftig ernsthaft darüber diskutieren, sich effizienter, modern und zukunftsgerecht aufzustellen. Insofern sehe ich der Beratung, die morgen im Innen- und Kommunalausschuss beginnen wird, mit Freude entgegen. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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