Zum Hauptinhalt springen

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften 2/2

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5766

 

Herr Präsident, auch wenn Sie mir jetzt im Nacken sitzen, wenn ich das so sagen darf, ich will aber trotzdem noch mal darauf reagieren, was Sie vorhin zu der Sache hier gesagt haben. Es ist mitnichten so, dass die Kommunen einen so extremen Investitionsstau vor sich herschieben würden, wie Sie das vorhin angedeutet haben, und dass Rot-Rot-Grün in dieser Hinsicht untätig gewesen sei.

 

Ich will noch mal darauf hinweisen, 2015, das war der erste Landeshaushalt und der erste KFA, den Rot-Rot-Grün politisch zu verantworten hatte, hatten die Kommunen Ausgaben bei Sachinvestitionen in Höhe von 530 Millionen Euro, 2021 – letztes Jahr – 920 Millionen Euro. Das sind also knapp 400 Millionen Euro mehr Investitionstätigkeit, die die Kommunen realisieren konnten. Gleichzeitig sind die Schulden – im Jahre 2015 2 Milliarden Euro, im Jahre 2020 1,4 Milliarden Euro – um rund 600 Millionen Euro gesunken, also 400 Millionen Euro höhere Investitionstätigkeit und gleichzeitig 600 Millionen Euro geringere Schulden auf kommunaler Ebene.

 

Und was die Leistungsfähigkeit anbetrifft, der Minister hat es eben noch mal erwähnt, gerade in der aktuellen Situation, will ich darauf hinweisen, wir hatten die Debatte schon allein bei der Grundsteuerreform, dass insbesondere die Kleingliedrigkeit der Kommunalverwaltung eben auch daran hindert, dass sich die Kommunen auf den Weg machen, weil eben die Technik nicht vorhanden ist oder auch das notwendige Personal gar nicht die fachliche Ausbildung haben kann, weil eben in den kleinen Strukturen gar nicht so viele Menschen da sind, die diese Kompetenzen erwerben können. Und natürlich profitieren die Kommunen, die sich zusammenschließen, durch die Wirkung des Finanzausgleichs bei der Hauptansatzstaffel, also die Einwohnerveredelung, wo mehr Einwohnerinnen und Einwohner in die Waagschale geworfen werden, dauerhaft von einer höheren, besseren finanziellen Ausstattung über den Kommunalen Finanzausgleich. Das darf man nicht unter den Tisch kehren.

 

Eine abschließende Bemerkung: Für uns gilt – und das ist das politische Versprechen, und das haben wir in den letzten Jahren auch durchgehalten – das Prinzip der Freiwilligkeit als Prinzip ohne Ausnahme. Das hat nichts mit freiwilligem Zwang zu tun, sondern das ist freiwillig, das unterstützen wir. Wir sind davon überzeugt, dass die Kommunen sich auch nach langen Debatten und einem intensiven Austausch mit den Einwohnerinnen und Einwohnern vor Ort nicht irgendwie willfährig auf den Weg machen, sondern es sehr gut begründet ist.

 

Ich will noch mal darauf hinweisen, zu dem, was die AfD angekündigt hat, allein schon die Ausschussüberweisung zu verhindern oder dem nicht zuzustimmen, das ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sich in den letzten Jahren vor Ort für ihre Gemeinschaft engagiert haben.

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die Kommunen haben einen Rechtsanspruch. Sie haben einen verfassungsmäßigen Rechtsanspruch, dass wir hier im Parlament deren Anträge auch ordnungsgemäß bearbeiten. Dazu gehört die Ausschussüberweisung. Da kann man im Einzelfall über bestimmte Fragen diskutieren, da kann man vielleicht auch mal das eine oder andere noch verändern, da kann man noch was verbessern.

 

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Was machen Sie denn mit unseren Anträgen?)

 

Das ist auch angekündigt worden. Aber das, was Sie hier betreiben, ist Arbeitsverweigerung,

 

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD)

 

das ist ein Schlag ins Gesicht der Kommunen und aus unserer Sicht ein verfassungswidriger Umgang mit der kommunalen Ebene.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien

Zurück zum Kopf der Seite