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Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1719

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Sesselmann, zu Ihnen: Sie haben offensichtlich das Gesetz nicht gelesen, sonst hätten Sie eine andere Rede gehalten. Wir beschließen hier nicht über irgendwelche Neugliederungsmaßnahmen, sondern wir eröffnen mit unserem Gesetz einen Rahmen, innerhalb dessen die Kommunen sich in den nächsten Jahren bewegen können, als Anreiz dafür, sich auf den Weg von Neugliederungsmaßnahmen zu begeben. Das setzt natürlich voraus, dass sich die Kommunen auf freiwilliger Basis in einem langen Prozess vor Ort mit ihrer Einwohnerschaft und den benachbarten Kommunen zusammensetzen und über diesen Fusionsprozess miteinander reden, dann die entsprechenden Beschlüsse in den Gemeinderäten fassen und dann einen Antrag beim Land stellen. Auf Grundlage dieser gefassten Beschlüsse werden wir dann natürlich über einzelne konkrete Maßnahmen mit entsprechenden Einzelgesetzen reagieren und die Fusion dann auch hier beraten und entscheiden. Wir geben nur den Anreiz und den Rahmen dafür. Weil wir einen gewissen zeitlichen Vorlauf dafür brauchen, haben wir gesagt, wir schaffen diesen zeitlichen Vorlauf jetzt, damit die Kommunen Planungssicherheit haben, worauf sie sich verlassen können, unter anderem auf die 200 Euro pro Einwohner und weitere Entschuldungshilfen. Wenn Sie den ganzen Prozess anzweifeln und auch die Leistungsfähigkeit ansprechen, will ich noch mal ein ganz konkretes aktuelles Beispiel nennen: Am 1. Dezember wird sich die Kreisstadt des Wartburgkreises Bad Salzungen noch mal enorm territorial vergrößern, indem nämlich Moorgrund eingemeindet wird. Und anhand des Beispiels von Bad Salzungen können wir sehen, dass es eben richtig ist, dass wir in den letzten Jahren die entsprechenden Maßnahmen unterstützt und begleitet haben, weil dadurch die Leistungsfähigkeit der gesamten Region im südlichen Wartburgkreis enorm davon profitiert, dass Bad Salzungen diesen Weg mit den Nachbarkommunen gegangen ist.

 

In der letzten Legislaturperiode ist dieser Weg, leistungsfähigere Kommunalstrukturen zu schaffen, schon gegangen worden. Es gab Ende 2017 in Thüringen insgesamt 843 kreisangehörige Gemeinden, mit Blick auf den Stand vor einem Jahr ist das immerhin auf 628 reduziert worden, und weit über 300 Gemeinden haben in der letzten Legislatur diese Chance genutzt. Es wurden über 200 Millionen Euro an Fusionsprämien in den Haushalten 2018 und 2019 dafür zur Verfügung gestellt. Aber wir haben eben den Bedarf erkannt, dass es weiteren Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene gibt, weil die Thüringer Gemeinden noch immer von einer starken Kleinteiligkeit geprägt sind. Von den 634 Gemeinden und Städten, die wir im letzten Jahr gehabt haben, waren 388 unter 1.000 Einwohner, das sind 60 Prozent aller Kommunen, die wir in Thüringen haben. 45 Prozent aller Einwohner des Landes leben in Städten unter 10.000 Einwohnern.

 

(Beifall CDU)

 

Das muss man sich mal vergegenwärtigen. Und gerade mal 35 Städte zählen mehr als 10.000 Einwohner.

 

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: …)

 

Ja, aber, Herr Walk, Sie haben eben von Leistungsfähigkeit gesprochen.

Und wenn ich mir anschaue, was Sie alles an Anforderungen an die kommunale Ebene gestellt haben, Sie wollen Digitalisierung,

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nennen Sie doch mal eine Studie!)

 

Sie wollen konkrete Ansprechpartner vor Ort in den Verwaltungen, Sie wollen die entsprechende Fachkompetenz in all den Aufgabenbereichen, die Sie auch kennen, dann stelle ich mir das eben schwer vor, wenn Kleinstkommunen mit 500 Einwohnern dieses ganze Leistungsspektrum in der ganzen Komplexität, wie Sie das eben auch nur angedeutet haben, tatsächlich abdecken wollen.

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sehr gut!)

 

Herr Bergner, ich rede erst mal nur über die Strukturen vor Ort, die demokratisch legitimiert sind, und das sind die Verwaltungsgemeinschaften ausdrücklich nicht.

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: …)

 

Herr Voigt, Sie haben die Möglichkeit, aus Ihrer Erfahrung zu berichten. Ich weiß ja, dass Sie da familiäre Verknüpfungen haben. Da finden sicherlich entsprechende Austausche statt.

 

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: …)

 

Dann können wir uns auch gern in den Dialog begeben.

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: …)

 

(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: …)

 

Und Herr Walk, wir gehen ja ausdrücklich mit unserem vorgelegten Gesetzentwurf den Weg der Freiwilligkeit. Aber ich will noch mal eines geraderücken, wenn Sie immer so sagen, dass Rot-Rot-Grün in der letzten Legislatur mit dem Vorhaben der Gebietsreform gescheitert ist:

 

(Beifall CDU, FDP)

 

Das Vorhaben ist gescheitert, weil der damalige CDU-Landtagspräsident nicht in der Lage gewesen ist, ein Protokoll in der zeitlichen Nähe zur Sitzung auch vorzulegen. Daran ist das Verfahren gescheitert.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass zu den inhaltlichen Aspekten des damaligen Prozesses überhaupt keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Aber wir haben daraus gelernt und setzen deswegen konsequent auf den Weg der Freiwilligkeit, aber ich will auch deutlich sagen: Freiwilligkeit im Rahmen des Leitbildes. Es darf keine Fehlentwicklung geben, darauf werden wir auch mit den bevorstehenden Neugliederungsmaßnahmen sehr genau achten. Deswegen freue ich mich auf die Debatte und ich gehe davon aus, dass wir diesen Konsens der Freiwilligkeit auch mit diesem Gesetz gemeinsam unterstützen werden. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE)

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