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Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften 1/2

Katharina König-Preuss

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4753

 

Danke schön, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer und Zuhörerinnen auf der Tribüne, aber auch diejenigen, die möglicherweise am Livestream zuschauen, zuerst: Ich glaube, zu dieser inkompetenten Rede des AfD-Abgeordneten gibt es nur einen Satz zu sagen: Ich versichere Ihnen eins und das verspreche ich hoch und heilig: Wir werden keine Gebietsreform im Internet umsetzen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Heiterkeit DIE LINKE)

 

Zu den Ausführungen von Frau Floßmann: Da würde ich mir wünschen, dass Sie sich vielleicht noch mal mit dem Gesetzentwurf befassen – insbesondere auch mit dem Änderungsantrag, den Rot-Rot-Grün nicht nur eingebracht, sondern auch schon im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen hat – und sich eben nicht hier vorne hinstellen und kritisieren, dass keine Mittel zur Verfügung gestellt werden würden, dass in den Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds bzw. des Thüringischen Landkreistags entsprechende Summen angegeben werden würden, was eben auch nicht so konkret der Fall ist. Ich will da mal ganz kurz zitieren: Die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds spricht davon, dass die Kosten im Bereich „E-Government“ und „IT“ für Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis über die Schlüsselzuweisung im kommunalen Finanzausgleich respektive den Mehrbelastungsausgleich vollständig zu erstatten sind; das fordern sie – und dann: „Insoweit gehen wir überschlägig von Kosten in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro für die vorgesehenen Umsetzungen in diesem Bereich in Thüringer Gemeinden und Gemeindeverbänden aus.“ Das ist keine Rechnung, die dort dargelegt wird. Da können Sie sich nicht hier vorne hinstellen uns sagen: Die und die Kosten entstehen, das fordert der Gemeinde- und Städtebund, das fordert der Thüringische Landkreistag und Rot-Rot-Grün ignoriert das einfach.

 

(Zwischenruf Abg. Floßmann, CDU: Sie können ja gar keine Kosten darlegen!)

 

Um noch mal auf den Thüringischen Landkreistag und dessen Stellungnahme zu verweisen, auf Seite 2 steht: „Aufgrund der vorgenannten Ausführungen ist davon auszugehen, dass mindestens ein dreistelliger Millionenbetrag für Investitionen zur Umsetzung von E-Government in Thüringen für die Landkreise bzw. Kommunen erforderlich sein wird!“ Dreistellig – das können jetzt 100 Millionen Euro sein, das können aber auch 999 Millionen Euro sein. An der Stelle können Sie uns nicht den Vorwurf machen, dass es keine präzisen Kostenrechnungen gibt für das, was entsteht,

 

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

wenn gleichzeitig die von Ihnen hier vorne gelobten Stellungnahmen des Landkreistags bzw. Gemeinde- und Städtebundes ebenso wenig in der Lage sind, das zu tun. Das vielleicht nur mal zur Erklärung.

 

Und Sie könnten beachten, dass im Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün mittlerweile sehr wohl aufgrund der Vorschläge, aufgrund der Hinweise der beiden Kommunalen darauf eingegangen wurde – Herr Werner Pidde hat es ja hier vorne schon entsprechend verlesen und zitiert –, dass wir in den kommenden Jahren 80 Millionen Euro dafür zur Verfügung stellen. Das wird aber von Ihnen nicht gewürdigt, sondern Sie stellen sich hier vorne hin und tun so, als ob es durch Rot-Rot-Grün sozusagen nur die heutige Umsetzung und Beschlussfassung des Gesetzes gebe ohne gleichzeitig entsprechende Mittel für die Kommunen zur Verfügung zu stellen.

 

Was komplett ignoriert wird und was ich auch – ehrlich gesagt – ein bisschen schwierig finde, wenn Sie auf der einen Seite sagen, Sie finden so etwas ja gut, aber Sie können da heute hier nicht zustimmen.

 

Präsident Carius:

 

Frau Abgeordnete Floßmann hat eine Nachfrage und sie ist offensichtlich zugelassen.

 

Abgeordnete König-Preuss, DIE LINKE:

 

Nein, im Moment nicht.

 

Präsident Carius:

 

Nein?

 

Abgeordnete König-Preuss, DIE LINKE:

 

Ich würde gern erst mal meine Rede halten. Vielleicht erschließt sich dann für Frau Floßmann auch einiges aus der Rede. Relativ einfach.

Sich hier vorne hinzustellen und zu sagen, dass Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können, dass Sie es aber generell gut finden, ist irgendwie ein Widerspruch in sich, weil das ist ein zukunftsweisender Gesetzentwurf. Das ist ein Gesetzentwurf, der Thüringen modern gestaltet, der es ermöglicht, dass endlich bürgerfreundliche Verfahren auch im Digitalbereich möglich sind. Die Wirtschaft hat das schon über Jahre gefordert, dass es entsprechende Umsetzungen in Thüringen gibt.

Ich will darauf verweisen, wenn Sie sagen, es kann nicht sein, dass das drei Jahre dauert bis so ein Gesetzentwurf vorgelegt wird bzw. solange daran gearbeitet wird – der Staatssekretär hatte das glaube ich in der letzten Debatte hier schon dargestellt –, einer der Gründe dafür ist, dass es keinerlei Vorbereitungen im Finanzministerium – das bis zur vergangenen Legislatur ja von der CDU geführt wurde – für den Bereich „E-Government“, für den Bereich „Umsetzung“, für den Bereich „Wir müssen Thüringen fit machen in der Digitalisierung“ gab. Dann muss ich ehrlich sagen, ein bisschen mehr Fairness an der einen oder anderen Stelle wäre sinnvoll. Vor allem, wenn Sie so viele Änderungswünsche haben, dann machen Sie doch Änderungsanträge.

 

(Beifall SPD)

 

Rot-Rot-Grün hat bewiesen, dass wir in der Lage sind, wenn Änderungsanträge sinnvoll sind, wenn wir die für gut erachten, dann diesen auch zuzustimmen.

Frau Henfling hatte schon darauf hingewiesen, was sozusagen die großen Schritte auch im E-Government-Gesetz und insbesondere in dem von uns vorgelegten Änderungsantrag sind. Das eine ist § 4 im Änderungsantrag, nämlich dass wir uns dafür einsetzen, dass es quelloffene Software gibt.

 

Ich will § 4 dann doch schon mal verlesen, weil ich den sehr richtungsweisend finde und dieser vielleicht auch für andere Bundesländer, die sich noch auf dem Weg befinden, als ein Vorbild dienen kann: „§ 4 Offene Standards und freie Software“, Absatz 1: „Zur Gewährleistung einer weitreichenden Interoperabilität sind neue Anwendungen und Technologien mit offenen Schnittstellen sowie Standards auszustatten und hierüber nutzbar zu machen. Neue Anwendungen und Technologien sollen möglichst abwärts-kompatibel sein.“ Absatz 2: „Dort wo es technisch möglich und wirtschaftlich ist, soll der Einsatz von Open-Source-Software vorrangig vor solcher Software erfolgen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist und deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt.“ Absatz 3: „Bei neuer Software, die von der öffentlichen Verwaltung oder speziell für diese entwickelt wird, ist der Quellcode unter eine geeignete Freie-Software- und Open-Source-Lizenz zu stellen und zu veröffentlichen, soweit keine sicherheitsrelevanten Aufgaben damit erfüllt werden.“

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das ist wirklich richtungsweisend. Das mag für den einen oder die andere nicht verständlich sein. Aber Frau Henfling und auch Herr Pidde haben vollkommen richtig darauf hingewiesen, dass es das für den Nutzer sicherer macht, es aber auch für die Kommunen sicherer macht und es am Ende auch das Sinnvollere ist. Wir hatten schon mehrfach in den vergangenen Jahren über die Nutzung von quelloffener Software gesprochen.

 

Wenn dann an der Stelle der Gemeinde- und Städtebund bzw. der Thüringische Landkreistag – ich weiß gerade nicht, wer von beiden es formuliert hatte – darauf verweist – ah, es war der Gemeinde- und Städtebund –, dass es ja soviel Kritik an Open-Source-Produkten gibt und dann noch erklärt, dass unter anderem große Städte wie München nach einem Versuch mit Linux wieder zu Windows und damit zu Microsoft zurückgekehrt sind, dann muss man an der Stelle auch mal sagen: Lieber Gemeinde- und Städtebund, München hat zehn Jahre sehr erfolgreich mit Open-Source-Produkten gearbeitet. Als eine kleine Information, vielleicht finden Sie es ja auch merkwürdig, dass im Oktober 2016 Microsoft entscheidet, die Deutschlandzentrale in München aufzumachen bzw. nach München zu verlegen und dann nicht mal vier Monate später der Stadtrat in München beschließt, wir wenden uns jetzt von der Open-Source-Software ab und gehen wieder zurück zum Monopolisten Microsoft. Ich finde, das sollte zumindest mal mitbedacht werden, was möglicherweise ursächlich für den Wechsel bzw. für die Änderung gewesen ist.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Unterstellung!)

 

Zuletzt: Was wir zumindest sehr lange auch versucht haben zu erkämpfen, übrigens schon in der vergangenen Legislatur, nämlich die Einführung von wirklicher End-To-End-Verschlüsselung, heißt PGP-Mails und eben nicht De-Mail, wie es Frau Henfling hier schon gesagt hat, wird jetzt endlich umgesetzt. Und das „jetzt endlich“ betone ich deswegen, weil es in der vergangenen Legislatur, glaube ich, nur zwei Beschlüsse gab, die von der Opposition sozusagen dann eingebracht und durch die Koalition mit befürwortet wurden, und einer dieser Änderungsanträge war die Einführung von PGP-verschlüsselte, das heißt, wirklich sicherer E-Mail-Kommunikation zwischen Ministerien und Bürgerinnen und Bürgern. Das hat Ihr damaliges Finanzministerium in dem Zeitraum, wo Sie es hätten umsetzen können, nicht getan. Das spricht dafür, wie ernst Sie an der Stelle zumindest datenschutzrechtliche oder auch sicherheitsrelevante Interessen von Bürgerinnen und Bürgern nehmen.

 

Dann noch ein Hinweis, Frau Floßmann: Sie verweisen darauf, dass es Städte gibt, die schon eigene Systeme aufgebaut haben. Ja, das haben sie, wie beispielsweise Jena. Dann verweisen Sie darauf, dass jetzt das Gesetz erfordern würde und müsste, dass man sozusagen alles neu machen würde. Nein, dem ist nicht so. Worum es geht, ist, dass es Schnittstellen gibt. Die sind übrigens nicht nur durch das Thüringer Gesetz vorgeschrieben, was wir heute hier beschließen werden, sondern das ist eine bundesgesetzliche Vorgabe. Und wenn ich mich richtig erinnere, war sowohl in der letzten Legislatur als auch in der jetzigen Legislatur die CDU in irgend einer Form mit an der Regierung beteiligt. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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