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Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften 2/2

Katharina König-Preuss

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4753

 

Danke schön, Herr Präsident. Ich mag ja diese Nerddebatten und ich mag es ja, wenn dann auch mal jemand von der CDU vorn steht, bei dem man zumindest davon ausgehen kann, dass es verständlich ist, worum es in diesem Gesetz geht.

 

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Wie frech ist denn das?)

 

Entschuldigen Sie, dass ich das an der Stelle mal kritisiere: Ihre Kollegin Floßmann hat die ganze Zeit darüber gesprochen, was mit der kommunalen Finanzierung ist, ohne gleichzeitig den Änderungsantrag mit aufzunehmen und mit wahrzunehmen.

 

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ihre Kollegin Floßmann hat nicht davon gesprochen, dass dieses Gesetz nicht den Ansprüchen einer modernen Zeit gerecht wird, sondern hat sich auf einen sehr minimalen, kleinen Teil des Gesetzentwurfs zurückgezogen.

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Auch das reicht!)

 

Und an der Stelle muss ich einfach mal sagen: Dann stimmen Sie sich doch innerhalb der CDU-Fraktion mal untereinander ab, was Ihre Hauptkritikpunkte an diesem Gesetz sind. Dann überlegen Sie, ob Sie möglicherweise im Haushalts- und Finanzausschuss oder auch im Wirtschafts-/Wissenschaftsausschuss entsprechende Anregungen, Fragen oder auch Änderungsanträge stellen. Aber wenn Sie das nicht machen, dann ist halt auch irgendwann mal der Punkt da, wo man sagen muss: Auf Augenhöhe zusammenarbeiten – ja sehr gern. Aber da gehört eben auch dazu, dass das, was man ändern will, entsprechend formuliert wird. Aber zumindest aus der Haushalts- und Finanzausschusssitzung, in der ich war, kann ich sagen: Da ging es nicht um Datenschutz, da ging es nicht darum, was jetzt hier kritisiert wurde von Ihnen, sondern da ging es immer nur darum, wie die Kommunen ausfinanziert werden.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Unruhe CDU)

 

Und da noch mal: Wir haben in unserem Änderungsantrag ganz klar formuliert, dass in den nächsten Jahren für die Kommunen 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Und dann nehmen Sie das doch mal bitte entsprechend zur Kenntnis, dass wir da auf Kritik entsprechend reagieren und das entsprechend umsetzen.

Zur Datenschutzgrundverordnung will ich nur eins sagen: Natürlich wird die Datenschutzgrundverordnung, wenn sie hier in Kraft getreten ist, das heißt Ende Mai, für das E-Government-Gesetz gelten. Da machen wir uns doch alle nichts vor. Und dann kommt aber von mir wieder eine Kritik: Jetzt bringen Sie plötzlich die Datenschutzgrundverordnung hier mit ins Spiel, Frau Floßmann. Reden Sie doch mal bitte mit Ihren Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Thüringen

 

(Zwischenruf Abg. Floßmann, CDU: Wir haben doch dazu das Gutachten gefordert im Ausschuss!)

 

– warten Sie doch mal, bis mein Satz zu Ende ist, dann verstehen Sie vielleicht, was ich Ihnen sagen will – einen Datenschutzbeirat, der sich unter anderem mit der Datenschutzgrundverordnung schon länger befasst

 

(Unruhe CDU)

 

und der unter anderem auch dort thematisiert, was sozusagen notwendig ist.

 

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: … wenn man keine Argumente hat!)

 

Ihre Kollegen und Kolleginnen kommen nicht zu den Sitzungen des Datenschutzbeirats

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

und dann stellen Sie sich hier vorne hin und wollen uns erklären, dass wir die Datenschutzgrundverordnung nicht im Blick haben. Entschuldigen Sie, aber das ist für mich keine Auseinandersetzung auf Augenhöhe. Ich bin – wie gesagt – gern bereit, darüber mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, nur jetzt ist der Punkt auch irgendwann mal vorbei. Wir wollen, dass Thüringen vorangeht. Wir wollen, dass endlich mal die entsprechenden Umsetzungen stattfinden. Deswegen werden wir heute hier das E-Government-Gesetz beschließen. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Unruhe CDU)

 

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