Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/8060
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, viel Richtiges ist schon gesagt worden. Ich will als Erstes Herrn Walk und der CDU-Fraktion auch noch mal erklären, warum es Sinn macht, dass Sie Ihren eigenen Änderungsantrag nicht abstimmen lassen und warum der den Kommunen am Ende nichts nützen würde.
Es tut mir leid, Herr Walk lacht, vermutlich, weil er es schon weiß.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Weil wir ihn doch zurückgezogen haben!)
Die CDU geht in ihrem Änderungsantrag in der Drucksache 7/8347 nur auf die Änderung in Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 ein und ersetzt dort die Zahl „32,1“ durch die Zahl „43,5“ Millionen Euro.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wir haben ihn doch zurückgezogen!)
Was die CDU nicht macht, ist, in Artikel 3 und dort Nummer 1 die Summe auch in der dortigen Zahl sozusagen zu ändern und ich zitiere ganz kurz. Das ist nämlich der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen und das ist auch der Änderungsantrag der rot-rot-grünen Fraktionen. Die CDU hat nämlich nicht formuliert: „Im Jahr 23 sind bei den Anteilen des Landes aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer Einnahmen in Höhe von 34,1 Millionen Euro außer Betracht zu lassen.“ So war die alte Formulierung im Gesetzentwurf und die CDU hat das nicht beachtet. Was das in der Konsequenz bedeuten würde …
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Hätte!)
Was das in der Konsequenz würde, wenn der Änderungsantrag der CDU heute hier eine Mehrheit bekommen würde, dass im Jahr …
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein, wir haben ihn doch zurückgezogen!)
Herr Walk, der Änderungsantrag liegt vor und ich rede jetzt zu Ihrem Änderungsantrag und erkläre, warum es sinnvoll ist, dass Ihr Änderungsantrag heute hier nicht abgestimmt wird.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Er ist zurückgezogen!)
Unabhängig davon kann man doch mal erklären, warum dieser Änderungsantrag der CDU den Kommunen am Ende geschadet hätte.
(Beifall DIE LINKE)
Danke schön, dass ein paar Kolleginnen sich dafür interessieren, dass die CDU hier einfach nicht im Sinne der Kommunen einen Änderungsantrag vorgelegt hat, den sie mittlerweile zurückgezogen hat.
Nämlich die 11,4 Millionen, die Sie mehr eingeplant haben in Ihrem Änderungsantrag, haben Sie nicht mit in dem Finanzausgleich 2024 reingerechnet, das heißt, die würden den Kommunen dann wiederum fehlen und das hätte überhaupt keinen Mehrwert für die Kommunen auch infolge 2024 gehabt. Insofern ist es nur gut, dass Sie den zurückgezogen haben. Vermutlich hätten Sie den nicht zurückgezogen, hätte Rot-Rot-Grün nicht den klugen Änderungsantrag vorgelegt, in dem sowohl die Mittel für dieses Jahr entsprechend eingeplant sind, und zwar die vollen Mittel,
(Beifall DIE LINKE)
und zum Zweiten eben auch der Finanzausgleich entsprechend mitbeachtet wird. Das, finde ich, kann man dann auch schon mal nicht so abtun mit „wir stimmen jetzt zu“, weil dort mehr Geld drinsteht, sondern Sie stimmen auch zu, weil Ihr Änderungsantrag am Ende eben zum Nachteil der Kommunen ausgegangen wäre. Das, glaube ich, wäre auch ein bisschen ehrlich, das hier einzugestehen, Herr Walk, dass Sie an der Stelle einen Fehler gemacht haben.
In Bezug auf den Entschließungsantrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen, wo ja die FDP erklärt hat, dass sie dem nicht zustimmen würde: An erster Stelle, Frau Baum, ein Dankeschön für Ihre klare Position am Anfang Ihrer Rede, nämlich, dass es immer um Menschenrechte geht, dass es auch eine humanitäre Verpflichtung gibt, sich um Geflüchtete zu kümmern. Wir sind nicht Ihrer Ansicht, dass der Rechtskreiswechsel nicht für alle Geflüchteten sinnvoll ist und infrage kommt, sondern wir bekommen ja aktuell mit, um wie viel einfacher es sowohl für die Geflüchteten ist, die hier ankommen, wenn sie sofort in die Lage versetzt werden, arbeiten zu können, sich selber auch den Wohnort zu suchen, und eben auch im Sinne einer Selbstständigkeit hier in Deutschland Unterstützung finden. Das zum einen, insofern fänden wir das sehr sinnvoll, wenn es hier nicht zweierlei Maß gibt im Umgang mit Geflüchteten, sondern wenn alle Geflüchteten gleichermaßen menschenwürdig behandelt werden und eben auch die, die aus Afghanistan kommen oder aus Syrien kommen – wo ist der Unterschied zwischen Kriegen dort und dem Krieg in der Ukraine? – die Möglichkeit haben, sich hier eine Wohnung zu suchen, hier auch sofort die Arbeitsgenehmigung erhalten usw. usf.
(Beifall DIE LINKE)
Ich glaube, das wäre eigentlich auch im Sinne der FDP, wenn Sie zumindest das, was Sie ganz am Anfang Ihrer Rede gesagt haben, ernst meinen.
Das Zweite: Wir sind der Überzeugung, dass es notwendig ist, dass Positivbeispiele, die wir hier in Thüringen hinbekommen haben, wie beispielsweise die Gesundheitskarte für alle Geflüchteten, auch auf Bundesebene sinnvoll zu regeln wären und bitten mit dem Entschließungsantrag die Landesregierung, auch auf Bundesebene genau diese positiven Beispiele aus Thüringen anzuregen, bundespolitisch mit umzusetzen. Dazu gehört eben auch der Spurwechsel, um Menschen, die hierhergekommen sind, die Möglichkeit zu geben, aus dem Asylsystem in die Erwerbsmigration zu wechseln. Auch das halten wir für eine richtige politische Forderung, auch vor dem Hintergrund dessen, was der Ministerpräsident schon gesagt hat.
Da vielleicht noch eine Information für Sie, Herr Walk: Wir haben im Innenausschuss sehr wohl die Zuschriften sowohl vom Gemeinde- und Städtebund, aber auch von anderen gelesen. Wir haben im Innenausschuss, glaube ich, auch gemeinsam darüber gesprochen, dass es notwendig ist, nicht nur in 2023, sondern auch in 2024 die Kommunen entsprechend zu unterstützen und die Mittel zur Verfügung zu stellen. Zumindest unter den demokratischen Fraktionen ist da eine sehr große Einigkeit. Das hat natürlich auch was damit zu tun, dass wir alle wissen, wer am Ende vor Ort die Arbeit macht, wer am Ende vor Ort die Geflüchteten unterstützt, wofür wir sowohl den Kommunen als auch den Initiativen und Vereinen, den Mitarbeitenden in den Unterkünften, die sich da einsetzen, sehr dankbar sind.
Im bisherigen Gesetzentwurf stand bereits drin: 100 Prozent. Im Entschließungsantrag steht auch ganz klar drin, dass wir die Kommunen auch in den Folgejahren finanziell unterstützen wollen und werden. Es steht aber auch drin, dass das eben nicht allein nur das Land machen kann, sondern dass es dafür auch entsprechende Bundesmittel benötigt. Da wären wir sehr froh, wenn sich die CDU unserem Entschließungsantrag anschließen könnte. Wir zumindest haben bei Ihrem Entschließungsantrag keine Vorbehalte, weil wir natürlich auch die Notwendigkeit der hundertprozentigen Kostenerstattung für die Kommunen für notwendig halten. Aber weil wir die für notwendig halten, wäre es auch gut, wenn die CDU dann im Kontext des Haushalts 2024 für notwendige Mittel, die eingestellt werden müssen, mit bereit wäre und konstruktiv in die Verhandlung gehen würde. Das sage ich nicht nur im Hinblick auf die Kostenerstattung für die Kommunen, sondern das sage ich auch im Hinblick auf die Digitalisierungsmittel, die wir für die Ausländerbehörden in den Kommunen benötigen und die im ursprünglichen Entwurf mit vorgesehen waren, die jetzt erst mal nicht mit eingeplant sind. Die brauchen wir dann, Herr Walk – und das müsste eigentlich auch im Sinne der CDU sein –, im Haushaltsjahr 2024, weil wir alle wissen, dass die Digitalisierung in den Ausländerbehörden natürlich auch den Kommunen vor Ort nützt, natürlich auch den Strukturen vor Ort nützt, natürlich auch den Geflüchteten nützt. Insofern wäre es, glaube ich, ganz gut, wenn Sie noch mal überlegen, inwieweit es auch die Möglichkeit gibt, dem Entschließungsantrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen zuzustimmen.
Zuletzt: Der Änderungsantrag mag knapp eingegangen sein, aber dass wir das vorhaben, hat der Ministerpräsident schon seit Wochen verkündet. Insofern haben die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen nichts anderes gemacht, als der Ankündigung des Ministerpräsidenten auch die entsprechende Untersetzung in Form eines Änderungsantrags Folge zu leisten. Der liegt heute vor und wir freuen uns, dass die CDU-Fraktion und, wenn ich es richtig verstanden habe, zumindest die FDP-Fraktion nicht dagegen stimmen werden, dass sich die CDU-Fraktion dem anschließt und auch eine gute Politik zur Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in Thüringen damit mit ermöglicht. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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