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Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften (Thüringer Standarderprobungsgesetz – ThürStEG)

Sascha Bilay

Zur Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/645

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es am Anfang gleich vorwegstellen: Ein wirklicher Beitrag zum Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene ist der heute vollzogene Zusammenschluss von Eisenach und dem Wartburgkreis.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das ist ein wirklicher Beitrag zum Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene. Dafür haben wir nicht die FDP gebraucht, sondern das war ein Gesetz, das Rot-Rot-Grün in der letzten Legislatur zu verantworten hatte, und die haben das auch erfolgreich durchgezogen. Und, Herr Bergner, zum Abstimmverhalten im Innenausschuss will ich auch an dieser Stelle deutlich machen – und da spreche ich auch insgesamt in meiner Rede sowohl für die Linke als auch für SPD und Bündnis 90/Die Grünen –: Was Sie hier gesagt haben, das ist äußerst bedenklich. Wir brauchen die AfD nicht, um Ihre unnötigen Vorschläge im Innenausschuss und auch hier im Plenum abzulehnen. Das sage ich ausdrücklich an dieser Stelle. Die AfD ist – ich hoffe, daraus haben wir alle gelernt – für niemanden von uns ein akzeptabler Partner. Die AfD wusste ja im Innenausschuss nicht mal mehr, dass sie eine eigene Änderungsvorlage zu Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Da musste ich als Ausschussvorsitzender nachfragen, ob sie das überhaupt im Blick hatten. Dann mussten sie eine Auszeit nehmen, um sich zu beraten. Auch das, was Herr Sesselmann eben erzählt hat, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sie vielleicht für die Öffentlichkeit so tun, als würden Sie in der Materie stehen, aber tatsächlich kommt von Ihnen nichts. Insofern, Herr Bergner, enttäuscht mich Ihr Vergleich von vorhin zum Abstimmverhalten, und ich kann nur davor warnen, auch als Betroffener, in dieser Frage irgendwie mit dem Feuer zu zündeln, denn das hilft uns am Ende allen nicht.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gesagt worden, der Gesetzentwurf hat uns viele Monate im Innen- und Kommunalausschuss begleitet, und es war auch mir wichtig, das hier heute zu einem endgültigen Abschluss zu bringen. Die Argumente sind ausgetauscht, es ist auch im Innenausschuss nichts wesentlich Neues hinzugekommen, und ich spreche deswegen auch für unsere Partner SPD und Grüne mit: Wir bleiben bei unserer ablehnenden Haltung zum Gesetzentwurf.

 

Und weil ja ein paar Anmerkungen zu den Stellungnahmen gegeben wurden: Für uns ist relevant, was insbesondere die kommunalen Spitzenverbände gesagt haben. Der Gemeinde- und Städtebund hat deutlich gemacht: Ja, das, was die FDP hier vorgeschlagen hat, das kann man machen, muss man aber nicht. Ein wesentlicher Mehrwert für die kommunale Praxis ist nicht zu erkennen. Und wenn Sie schon darauf abstellen, dass es in anderen Bundesländern vergleichbare Regeln gibt – das haben Sie ja aus anderen Ländern abgeschrieben. Also Sie haben es nicht nur aus anderen Ländern abgeschrieben, sondern Sie haben auch Ihren alten Gesetzentwurf, den Sie schon mal eingereicht haben, einfach abgeschrieben.

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Man kann ja auch mal was von anderen Ländern übernehmen. Das sollten Sie auch mal versuchen!)

 

Da hatten wir ja wenigstens die Hoffnung, dass im Laufe der Jahre noch das eine oder andere Sachargument mit dazu kommt, aber das ist nicht geschehen. Und wenn Sie auf andere Länder verweisen: Es gibt die Regelung in Brandenburg. Da haben wir die Information, dass dort nur rund 15 Prozent der Kommunen in Brandenburg überhaupt von der gesetzlichen Ermächtigung, von bestehenden Standards abweichen zu können, Gebrauch gemacht haben. Das war auch die Kritik, weil ich dachte, Sie sagen, das Gesetz in Brandenburg ist ja auch mit Stimmen der Linken gemacht worden. Aber auch die Linke in Brandenburg hatte damals immer eine skeptische Haltung zu diesem Gesetzentwurf, weil offensichtlich – und das sagt die Zahl der zu geringen Anwendungen auf kommunaler Ebene – die Regelungen in dem Gesetz, womit man Standards senken will, einfach zu hoch sind und viel zu bürokratisch sind.

 

Und Herr Bergner, Sie reden immer von Bürokratieabbau und Standardsenkung usw., usf. Ich will nur mal daran erinnern: Wenn wir darüber diskutiert haben, beispielsweise bei Baugenehmigungsverfahren Standards senken zu wollen, dann war es insbesondere die FDP, die mit Blick auf ihre Wählerklientel solche Standardsenkungen immer weitestgehend abgelehnt hat.

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was? Wo nehmen Sie denn das her? Das ist eine Unwahrheit!)

 

Also, da sind Sie offensichtlich auch nicht wahrhaftig.

 

(Unruhe FDP)

 

Herr Bergner, es klingt ja immer gut, wenn sich die FDP hier hinstellt und sagt: Wir sind für einen Bürokratieabbau. Das kann man in der Öffentlichkeit immer ganz gut erklären. Aber Sie wollen Standards senken, darüber können wir im Einzelfall gerne reden. Aber ich sage es Ihnen für Rot-Rot-Grün insgesamt auch deutlich, worüber wir mit Ihnen nicht reden: Wir verweigern uns der Debatte, wenn Sie hier anfangen, im Bereich kommunaler Demokratie beispielsweise Standards senken zu wollen. Da machen wir mit Ihnen nicht mit.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Es war Rot-Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode, welches Thüringen im Bereich von Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten von kommunaler Demokratie bei Bürgerentscheiden an einen Spitzenplatz in der Bundesrepublik katapultiert hat.

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was erzählen Sie denn da für Zeug?)

 

(Unruhe FDP)

 

Da reden wir nicht über Standardsenkung, sondern da reden wir ernsthaft und da haben wir als Rot-Rot-Grün auch mit der Änderung der Kommunalordnung, die wir ja auch jüngst verändert haben, einen umfangreichen Kriterienkatalog vorgelegt, wie wir

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie wissen genau, dass davon nichts drinsteht!)

 

kommunale Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger transparenter machen können, wie wir mehr Demokratie auf kommunaler Ebene ermöglichen können. Da war es insbesondere die FDP, aber auch die CDU, die diesen Vorschlag abgelehnt und verhindert hatten. Deswegen hoffe ich – auch das sage ich deutlich an dieser Stelle – auf den 19.07. und am Ende auf den 26. September, dass wir als Rot-Rot-Grün eine eigene Gestaltungsmehrheit in diesem Landtag haben und diesen Gesetzentwurf

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Heiterkeit AfD)

 

dann auch wieder auf die politische Bühne heben können.

 

Ich will Ihnen auch deutlich sagen, wo wir durchaus über höhere Standards reden sollten: Im Bereich der Bildung. Kindergärten und Schulen. Ja, da müssen wir über höhere Standards reden. Aber auch auf kommunaler Ebene, wenn es beispielsweise darum geht, kommunale Beschaffungsvorgänge so auszugestalten, dass sie ökologischen und Nachhaltigkeitskriterien besser entsprechen als heute. Über Gemeinwohlbilanzen sollten wir reden, damit transparent und nachvollziehbar wird, wie Kommunen ihre Aufgaben realisieren.

 

Weil das immer wieder mal eine Rolle spielt: Die Frage „Verfassungsänderung/Konnexität“ wabert ja immer so herum.

 

Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja, damit können Sie ja nichts anfangen!)

 

Da ist ein Vorwurf, dass gerade unter Rot-Rot-Grün seit 2014 zunehmend Aufgaben kommunalisiert und die Standards erhöht wurden und dass die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben würden.

 

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das stimmt doch auch!)

 

Frau Tasch, danke für den Einwurf. Also zwei Dinge. Es gibt einen Unterausschuss „Kommunaler Finanzausgleich“. Der ist auf Antrag der CDU gebildet worden – das ist auch gut –, damit sich da die Fachleute mit den Details intensiv beschäftigen können. Das tun wir auch – da müssen Sie mal mit Ihren Mitgliedern im Unterausschuss reden –, das machen wir sehr intensiv. Ich bin dankbar, dass damit die Debatte der Kommunalfinanzen einen höheren Stellenwert in diesem Haus gefunden hat. Das begrüßen wir ausdrücklich.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Aber es war die CDU, die in einer der ersten Sitzungen einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt hat. Das Innen- und Kommunalministerium hat eine umfangreiche Datenanalyse vorgenommen mit zig Anlagen und Unterlagen.

Frau Tasch, wenn Sie schon nicht selbst in die Unterlagen reinschauen, dann fragen Sie doch einfach mal Ihre Fraktionsmitglieder, die im Unterausschuss mitarbeiten. Da ist diese Frage von Ihrer Fraktion gestellt worden: Aufgabenkommunalisierung, Kostenentwicklung, Standarderhöhung im kommunalen Bereich. Keine einzige Aufgabe seit 2014 ist kommunalisiert worden.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Es gab eine Aufgabe,

 

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Im Gegensatz zur CDU!)

 

wo das Land am Ende gesagt hat, weil die Kommunen ihre Aufgaben hier in dem Fall nicht umfangreich erfüllt haben, greift das Land ein. Das war die Frage „Pflichtverbände bei der Gewässerunterhaltung“. Da hat das Land das Gesetz geändert, da sind höhere Standards eingeführt worden, da sind die Kommunen verpflichtet worden, diese Aufgabe wahrzunehmen, die Verbände haben sich gebildet. Das bezahlt das Land vollständig. Vollständig! Da bleiben die Kommunen nicht auf einem Cent sitzen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

In dem Landeshaushalt für dieses Jahr sind 16 Millionen Euro dafür vorgesehen. Schauen Sie in die Unterlagen rein, ich reiche sie gern auch noch mal rüber, stelle sie Ihnen zur Verfügung. Es gibt keinen Beleg dafür, dass seit 2014 Standards erhöht wurden, Aufgaben kommunalisiert oder übertragen wurden und die Kommunen am Ende auf den Kosten sitzengeblieben sind. Alles gute Gründe, weshalb wir als Rot-Rot-Grün auch heute diesen Gesetzentwurf ablehnen. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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