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Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/645

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon mehrfach angesprochen worden, dass die FDP ihren eigenen Gesetzentwurf von vor acht Jahren noch mal zu recyceln versucht hat, ohne aber daran wirklich etwas verändern zu wollen. Schon damals 2012 hat Die Linke deutlich gemacht und festgestellt, dass der Gesetzentwurf sehr abstrakt formuliert ist. Sie haben das ganz bewusst gemacht und benutzen dann solche Schlagworte – Frau Marx hat das gesagt –, wie „Standardsenkung“ und „Bürokratieabbau“, weil sich das in der Öffentlichkeit immer gut anhört. Das ist eine reine populistische Effekthascherei.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Herr Bergner, was Sie gesagt haben, die positiven Erfahrungen mit Brandenburg: Gerade mal 15 Prozent der dortigen Kommunen nutzen die Möglichkeiten, die das Gesetz dort eröffnet. Das ist offensichtlich ein Beleg dafür, dass das Gesetz selbst viel zu bürokratisch formuliert worden ist.

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das richten Sie mal Rot-Rot in Brandenburg aus!)

 

Herr Bergner, wenn Sie über Standardsenkungen nachdenken und hier Vorschläge unterbreiten, die Sie ja wirklich gar nicht substanziiert und konkret gemacht haben, dann haben wir die Angst davor, dass Sie Standards senken wollen, wo wir in den letzten fünf Jahren unter Rot-Rot-Grün erfolgreich die Standards erhöht haben, zum Beispiel bei mehr Demokratie in den Kommunen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Da sind wir Spitzenreiter bundesweit geworden, und da lassen wir Standardsenkungen nicht mal in der Debatte zu. Frau Marx hat es deutlich gemacht: Wenn es um Kinderbetreuung oder soziale Standards geht, da werden wir mit Ihnen nicht in die Debatte einsteigen, Standards zu senken. Da werden wir streiten und dafür kämpfen, die Standards auch weiter zu erhöhen.

 

(Beifall DIE LINKE, Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wir müssen auch in anderen Bereichen darüber nachdenken, vielleicht Standards zu erhöhen, wenn wir beispielsweise mal das Wort von Gemeinwohlbilanzen auf kommunaler Ebene in den Mund nehmen wollen, dann dürfen wir auch darüber diskutieren wollen, wer welchen Beitrag an welcher Stelle zu welcher Zeit vielleicht geleistet hat, um Pandemien oder andere Krisensituationen globaler Art zu vermeiden oder zu befördern. Auch das muss dann einfach mal entsprechend thematisiert werden.

 

Was auch gar nicht vergessen werden soll: Es gibt natürlich auch Bürokratieabbau. Allein die Fusion von Eisenach mit dem Wartburgkreis wird in der Region deutlich Bürokratie abbauen, das ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Nach meiner Überzeugung sollten wir an dieser ganzen Latte, die in den letzten zehn Jahren diskutiert worden ist von Enquete Kommission in der 4. Legislatur, dann gab es in der 5. Legislatur den entsprechenden Expertenbericht und in der letzten Legislatur vielzählige freiwillige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen, anknüpfen. Daran sollten wir anknüpfen, weil das ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Kostenminimierung auf kommunaler Ebene wäre.

 

Und, Herr Bergner, wenn Sie von Standardsenkungen reden: Es gab ja mal 2011 eine Änderung der Bauordnung, da haben Sie das auch zu thematisieren versucht. Da waren Sie immer sehr vorsichtig, was Standardsenkung und Bürokratieabbau anging. Aber da haben Sie wahrscheinlich nur das eigene Klientel in den Blick genommen. Das Einzige, wo Sie damals in der Bauordnung für Standardsenkungen gekämpft haben, das waren Standardsenkungen im Bereich „Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung“.

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Quatsch!)

 

Da sage ich Ihnen, da machen wir nicht mit bei Standardsenkungen. Das ist ein Beispiel dafür, wo wir mehr statt weniger Standards brauchen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Deswegen sehen wir Ihren Gesetzentwurf äußerst skeptisch. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE)

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