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Thüringer Gesetz zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen 1/2

Karola Stange

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6495

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Thamm, auf das Gleichstellungsgesetz warten wir im Prinzip ja schon über zehn Jahre. Die letzte Legislatur hat es nicht hinbekommen, ich gehe aber davon aus: Spätestens im Januar werden wir es haben, diese Legislatur wird hier noch eine Novelle des Gleichstellungsgesetzes erleben und wir werden uns darüber noch inhaltlich auseinandersetzen; da bin ich doch ganz bei Ihnen. Manchmal braucht gut‘ Ding etwas länger.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir reden heute über den Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, der die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse in Thüringen mit auf den Weg bringt. Wir sind zwar mit unserem Gesetzentwurf nicht das erste Bundesland, das dieses unternimmt, aber auch nicht das letzte. Die Bundesregierung hat bis heute nur angekündigt – anlässlich des 3. Dezembers dieses Jahres, anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderungen –, Anfang 2019 einen diesbezüglichen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Ob dieser Gesetzentwurf, werte Kolleginnen und Kollegen, so weitreichend ist wie der, den wir Ihnen heute vorlegen, lässt sich abwarten.

Aber zurück zum Land Thüringen: Sie haben gerade bei der Einbringung gehört, aber auch von Herrn Thamm, was wir als rot-rot-grüne Koalition vorhaben, Menschen, die in Vollbetreuung sind, aber auch Menschen, die ihr Leben im Moment wegen schuldunfähig begangener Straftaten in einer Forensik vollziehen, von den Wahlrechtsausschlüssen zu befreien.

 

Ja, wir haben die UN-Behindertenrechtskonvention in den Mittelpunkt gestellt. Bereits heute Morgen haben wir darüber diskutiert, dass natürlich UN-Recht geltendes Recht ist und dass es in Thüringen umgesetzt wird und darum der Artikel 29 „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ nicht nur in Deutschland, sondern auch hier in Thüringen in Bezug auf die Wahl umgesetzt werden muss.

 

Richtig ist auch, werte Kolleginnen und Kollegen, dass viele Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, psychische Beeinträchtigungen haben und deshalb eine umfassende Unterstützung für den Alltag brauchen. Die bisherigen pauschalisierten Wahlrechtsausschlüsse der kommunalen und Landtagswahlen gehen aber davon aus – gemessen an der Realität –, dass diese Menschen nicht in der Lage seien, ihre politische Auffassung zu artikulieren. Die Betreuung, die man ihnen angedeihen lässt, wird durch die jetzigen Ausschlüsse vom Wahlrecht oft dazu genutzt, dass es zu einer Art Diskriminierung kommt, denn damit wird den Menschen die Möglichkeit genommen, ihre politische Auffassung zu artikulieren, die sie sich bilden können. Es ist in meinen Augen somit sogar eine gesellschaftliche Bestrafung, die in den zurückliegenden Jahren an der Stelle damit einherging. Ich denke – da sind wir uns hier einig, zumindest soweit ich die Rednerinnen gehört habe, die hier gerade am Pult zu diesem Thema gesprochen haben –, dass politische Meinungsäußerung und politische Entscheidungen gefällt werden können, egal ob ich unter Vollbetreuung stehe oder nicht. Auch Menschen, die in psychiatrischen Einrichtungen leben, können meiner Meinung nach auch genau dieses tun. Sie haben und sollten die Möglichkeit bekommen, bei Kommunal- und Landtagswahlen von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist gut – und an der Stelle will ich das noch einmal wiederholen –, dass wir diesen Gesetzentwurf an die Ausschüsse überweisen. Es ist genauso gut, dass zu diesen Gesetzentwürfen eine breite politische Diskussion durchgeführt werden muss durch Betroffenenverbände, durch juristischen Sachverstand, und dass wir dann mit noch mal verstärkten Inhalten hier in die zweite Lesung gehen können und hier unsere gesetzliche Grundlage noch im Frühjahr kommenden Jahres abstimmen können.

 

Wir als Linke haben in den zurückliegenden Legislaturen immer gefordert, dass die Wahlrechtsausschlüsse abgeschafft werden, denn zu den Menschen- und Bürgerrechten gehört meiner Meinung und der Meinung der Fraktion Die Linke nach auch, dass die Menschen in die Wahllokale gehen können und dort ihre politische Auffassung kundtun können.

 

(Beifall Abg. Müller, DIE LINKE)

 

Danke, Kollegin. Es ist gut und an diesem Prinzip sollten wir auch zukünftig festhalten, dass Selbstbestimmtheit und Selbstermächtigung behinderter Menschen wirklich durchgeführt werden kann. Sie sollten nicht von arroganter Bevormundung geprägt sein, die nicht behinderte Menschen über sie ausüben.

Wir haben heute Morgen gehört, dass die Gefahr groß ist, dass man gern zwar über Behinderte redet, aber sie selten mitentscheiden lässt. Dagegen verwahren wir uns sehr ausdrücklich.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben bereits darauf hingewiesen, dass eine Anhörung durchgeführt werden muss. Ich will ein kurzes Zitat noch bringen, welches auch aus Thüringen hätte stammen können. Einem „SPIEGEL“-Artikel aus dem Jahr 2017 ist zu entnehmen, wie ein junger Mann gefragt worden ist, wie er sich auf die Landtagswahl 2017 vorbereitet. Es ging um Pascal aus Dortmund und er sagte, er kenne die CDU, er kenne die SPD und die Grünen und auch die Linken, er wisse auch, wer Angelika Merkel ist und Siegmar Gabriel. Und er wird in seinem Bundesland auch zur Wahl gehen. Die Besonderheit ist – und auch das ist in Thüringen immer wieder zu finden –, dass der junge Mann geistig behindert ist und eine Betreuung hat. Er hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass die Betreuung nicht die leiblichen Eltern sind, sondern dass er einen Betreuer zugeteilt bekam. Was aber war passiert? Pascal P. bekam eine Vollbetreuung und die Vollbetreuung hätte gar nicht sein müssen, aber Pascal war an dem Tag, als er bei dem Gutachter war, sehr eingeschüchtert, war einsilbig, war schlecht auf das Gespräch vorbereitet. Somit passierte es, dass er statt einer Teilbetreuung für einzelne Bereiche – Sie wissen ja, Gesundheit, Geldversorge, Punkt, Punkt, Punkt – die Vollbetreuung bekam. Darüber hat sich natürlich auch der ihm dann zugeordnete Betreuer, er kommt von der Lebenshilfe, sehr erregt und meinte, eigentlich ist das nicht in Ordnung. Sie haben sich dann gefreut, dass das Bundesland, aus dem Pascal kam, diese Wahlrechtsausschlüsse bereits abgeschafft hatte und er somit auch an der Wahl zu den Landtagswahlen teilnehmen konnte.

 

Genau das sollten wir uns zum Vorbild machen und mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf die Möglichkeit geben, dass die in Thüringen 781 Personen, Herr Thamm, die unter Vollbetreuung stehen, und die 77 Personen, die im Maßregelvollzug untergebracht sind, an einer zukünftigen Wahl, zur Kommunalwahl, unserer Landtagswahl partizipieren können. Das sind die richtigen Zahlen, jetzt haben Sie sie gehört.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Kolleginnen und Kollegen, Sie haben bereits gehört, das Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg usw. an der Stelle schon etwas eifriger waren wie wir. Wir werden in Thüringen perspektivisch den nächsten Schritt tun. Nun werden Sie im Gesetzentwurf gelesen haben, dass er erst 2020 in Kraft treten soll. Ich sage aber an der Stelle auch und da bin ich optimistisch, dass wir vielleicht gemeinsam als rot-rot-grüne Landesregierung und auch den Kollegen der CDU-Fraktion gute Argumente finden, dass der heutige Gesetzentwurf noch so schnell verabschiedet werden kann, dass er vielleicht schon vor den Kommunalwahlen und den Landtagswahlen im kommenden Jahr greifen könnte.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Dann hätten wir wirklich eine gute Variante, um ein Versprechen, welches auch in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert worden ist, die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse hier in Thüringen für die betroffenen Menschen umzusetzen. Da bin ich sehr gespannt, an uns als Linke wird es an der Stelle nicht liegen. Ich glaube, wir brauchen die guten Argumente, um rechtssicher die Kommunalwahlen und Landtagswahlen an diesem Punkt vorzubereiten. Ich bedanke mich für die gute Diskussion bisher, sage ich ausdrücklich. Die Überweisung an die Ausschüsse ist bereits benannt worden. An der Stelle, denke ich, werden wir eine gute Diskussion haben. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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