Zum Hauptinhalt springen

Thüringer Gesetz zur Bekämpfung von Korruption (Thüringer Antikorruptionsgesetz - ThürAntiKorrG -)

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/6717


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, warum ein Antikorruptionsgesetz in Thüringen? Ist das nicht exotisch? Nein, ist es nicht. Auch in Thüringen gab es schon Lobby- und Finanzaffären, die den Beigeschmack des Korruptionsverdachts an sich hatten. Ich nenne die CD Suhl-Albrechts, kurz Pilzaffäre, das Dom-Hotel Erfurt und das CCS in Suhl des Herrn B., hier gab es auch einen Untersuchungsausschuss der letzten Legislaturperiode, genauso wie zum Flughafen Erfurt oder jüngst auch die sogenannte Beschaffungsaffäre um blaue Autos.


Ausgehend von den Vorgängen um die Beschaffungsaffäre gab es aus den Reihen der LINKEN eine Anfrage zur Arbeit des Antikorruptionsbeauftragten in der Thüringer Verwaltung. Davon abgesehen, dass sie nicht so umfassend beantwortet wurde wie es sachgerecht notwendig gewesen wäre, gaben die Antworten doch genügend Stoff zur weiteren kritischen Beschäftigung mit diesem Thema. Denn, um nur eine Punkte zu nennen, gibt es bisher nur eine Richtlinie von August 2002, auf deren Grundlage gearbeitet wird. Eine Richtlinie hat aber Schwächen, weil nur verwaltungsinternen Bindungscharakter. Es gibt zum Beispiel nicht flächendeckende Antikorruptionsbeauftragte, obwohl die Richtlinie für entsprechende Stellen ein Rotationsprinzip festschreibt, gab es zum Zeitpunkt der Beantwortung im März 2013 noch eine Reihe von Antikorruptionsbeauftragten, die laut Aufstellung seit 2003 bzw. 2004 im Amt sind. Nicht einmal die notwendige Stellenrotation in korruptionsgefährdenden Bereichen wird aus dieser Antwort ersichtlich. Hinzu kommt, dass die Korruptionsbeauftragten laut Antwort der Landesregierung nicht unabhängig und weisungsungebunden arbeiten, sondern vielmehr ihren Auftrag von Behördenleitern bekommen. Artikel 6 der UN-Konvention gegen Korruption verlangt aber ausdrücklich eine unabhängige Stellung dieses Beauftragten.


Meine Damen und Herren, laut Antwort sind in Thüringen im Zeitraum 2009 bis 2012 nur acht Korruptionsverdachtsfälle aufgetreten. Im Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamts sind aber für Thüringen im Jahr 2010 vermerkt 79 Delikte und 18 Ermittlungsverfahren und für das Jahr 2011 sind es 351 Delikte und 27 Verfahren aus dem Bereich Korruption. Hier ist schon, abgesehen von der hohen Dunkelziffer, von der Fachleute ausgehen, eine entsprechende Diskrepanz sichtbar.


Meine Damen und Herren, mit der weiteren Diskussion zum Gesetzentwurf soll daher auch geklärt werden, welche Verbesserungen bei der Stellenausgestaltung, den Handlungsbefugnissen, den Aufgabenstellungen, den Arbeitsprinzipien für den Antikorruptionsbeauftragten und deren Arbeit notwendig sind, damit auch in Thüringen eine starke aktive Antikorruptionsarbeit geleistet werden kann und wie mit Transparenz Korruptionsgefahren bekämpft werden können, Stichwort Zuverlässigkeitsregister und Transparenzregister. Dazu gehört auch, mittels einer verbindlichen gesetzlichen Grundlage, und ich betone gesetzlichen Grundlage, und verbunden mit Überprüfungsmechanismen sicherzustellen, dass sinnvolle Prinzipien wie die Trennung von Bedarfsfeststellung und Mittelbewilligung oder das Mehraugenprinzip verbindlich eingeführt bzw. endlich Verwaltungsalltag werden.


Ein wichtiger Baustein, den der Gesetzentwurf vorsieht, ist eine flächendeckende Korruptionsgefährdungsanalyse in allen öffentlichen Stellen, die auch kontinuierlich fortgeschrieben werden soll. Damit sollen die strukturell korruptionsgefährdenden Bereiche bestimmt werden. Nicht zuletzt sollten auch die Stellen eines Landesantikorruptionsbeauftragten geschaffen werden, der beim Landtag angesiedelt unabhängig und weisungsfrei und in eigenständigen Strukturen arbeitet. Dieser Beauftragte soll auch Anlaufstelle sein für Menschen aus Thüringen, die in einem geschützten Rahmen Hinweise auf Korruptionsfälle geben möchten. Beschäftigte, die sich für Antikorruptionsarbeit engagieren, erhalten nach dem Gesetzentwurf Schutzrechte. Diese Schutzrechte sind notwendig, um die Mauer von Angst und Repressionsfurcht zu durchbrechen.


Nach all den, ich hoffe, deutlich gewordenen Argumenten, Sicherstellung einer wirksamen Antikorruptionsarbeit ist das auch für Thüringen ein Thema. Daher sollte der Gesetzentwurf unter Hinzuziehung von Expertenverstand in den Ausschüssen breiter diskutiert werden. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien

Zurück zum Kopf der Seite