Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern 2/2
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9866
Immerhin geht es emotional zu, ist ja auch ein verdammt wichtiges Thema. Sie merken, wir sind emotional dabei.
Herr Dietrich, eigentlich habe ich nicht so richtig Lust, auf Ihren Redebeitrag zu reagieren, denn wer schreit, kennt sich meistens nicht gut aus. Das haben Sie gerade eben bewiesen.
(Beifall DIE LINKE)
Immerhin haben Sie den Antrag von Rot-Rot-Grün richtig vorgelesen, vielen Dank dafür. Mehr haben Sie nicht gebracht, außer immer wieder zu erzählen, die Kommunen hätten viel zu wenig Geld bekommen. Noch nie haben die Thüringer Kommunen so viel Geld erhalten wie von dieser Landesregierung – Nummer 1.
Nummer 2: Da Sie hier von den richtigen ernsthaften Problemen reden, über die niemand zu sprechen scheint – ich würde mich gern über die 300 Millionen Euro
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Einnahmen und Aufgaben, das verstehen Sie eben nicht!)
Überschuss unterhalten, die die Kommunen eben nicht ausgegeben haben, und mich über die Ursachen unterhalten, nämlich Fachkräftemangel usw. usf. Stattdessen schwafeln Sie hier von – ich habe ja die Hälfte nicht verstanden, weil Sie wie immer geschrien haben. Aber das ist ungebührlich und dem Thema nicht dienlich.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dem Thema nicht dienlich finde ich, offen gestanden, auch – Herr Kowalleck, Sie haben ja gesagt, es ist ein bisschen ungewöhnlich, dass wir hier zwei Berichterstattungen haben. Das ist so, weil Sie sich in der Tagesordnung entschieden haben, ganz unterschiedliche Themen zusammenzuführen. Ja, es geht um Schwimmbäder. Aber wenn man es ernst meint mit Schwimmbädern, dann unterhält man sich differenziert über die unterschiedlichen Problemlagen. Denn zum einen haben wir es hier mit einer langfristigen Problemlage zu tun, nämlich unserem Schwimmbadentwicklungskonzept. Das ist der Antrag der FDP, dem stimmen wir auch zu. Zum anderen geht es um die Energiekrise, auf die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün reagiert haben. Rot-Rot-Grün – ich erinnere mal an das Jahr 2023 –, da haben wir bereits – Sie haben es erwähnt, Herr König – 57,5 Millionen Euro an Landkreise und kreisfreie Städte gegeben, um Betriebskosten im Zuge der Energiekrise abzufedern. Und wir haben gelernt – und da haben wir auch schon vorher Zuschriften von kleineren Kommunen bekommen –, dass die zum einen Probleme haben, die Energiekosten in ihren Schwimmbädern abzufedern, vor allen Dingen in Hallenbädern, zum anderen, dass sie nicht von diesem Förderfonds partizipiert haben. Dieses Gesetz ist entsprechend eine Ergänzung, und wir wollen relativ unkompliziert, schnell den Bedarfen der Kommunen nachkommen. 20.000 haben wir ursprünglich gesagt, die Grenze hat Rot-Rot-Grün auf 50.000 richtig nach oben geschoben, weil wir eben die Stellungnahmen bekommen haben. Vielen Dank an dieser Stelle noch mal. Diese Kommunen können sich bis zum 10. August sehr unkompliziert beim zuständigen Ministerium für Kommunalfinanzen melden und bekommen bis zum 30. August dann dieses Geld ausgeschüttet. Das umfängt ungefähr 150.000 Euro. Das ist ziemlich viel Geld für Schwimmbäder, wenn es darum geht, die erhöhten Energiekosten abzufedern. Ich finde das, ehrlich gesagt, eine ziemlich großartige Sache, weil es pünktlich zum Höhepunkt der Schwimmsaison noch mal Geld für die Bäder, die von den Kommunen betrieben werden, gibt – gute Sache.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt haben Sie natürlich das Interesse gehabt, diese beiden Dinge, also das langfristige Problem und das kurzfristige Problem, in einen Topf zu werfen, weil Sie gern den Frame erzeugen wollen, dass Rot-Rot-Grün sich nicht mit den langfristigen Problemen beschäftigen will, ignorieren allerdings, dass es ja bereits einen Antrag gibt, mit dem wir uns beschäftigt haben, eben den Antrag der FDP, der sehr richtige Ansätze hat und dem wir auch zustimmen. Das heißt, es gab bereits einen Plan hier im Landtag, wie man mit diesem Problem in Zukunft umgehen möchte, und zwar seriös. Zusätzlich haben Sie auch erwähnt, dass sich das Ministerium für Sport ja bereits damit beschäftigt hat, also der Weg, den die FDP gehen möchte, ist vom Ministerium bereits begangen worden, also sind wir uns in dieser Sache einig. Nicht einig sind wir uns bei dem Selbstbewusstsein, das Sie zu Ihrem Antrag an den Tag gelegt haben, denn ich mag Sie gern mal daran erinnern, Ihr Antrag hat im Ausschuss keine Mehrheit erhalten, und das hat Gründe.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Weil Sie sich mit der FDP verständigt haben!)
Grund Nummer 1 ist der Antrag der FDP gewesen, der gut und richtig ist. Wir müssen eine Bestandsaufnahme machen, wir müssen schauen, wie ist der Investitions- und Sanierungsbedarf in den Schwimmbädern und dann müssen wir entsprechend Maßnahmenkataloge seriös vorlegen, um langfristige Ziele zu erschaffen. Sie glauben, Sie können das allein? Sie haben in Ihrem Antrag bewiesen, dass Sie das nicht können. Wir lehnen den Antrag der CDU entsprechend ab.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch wenn ich unglücklich darüber bin, dass diese Anträge gemeinsam behandelt werden, aber vielleicht möchte Herr Korschewsky – er ist der Profi für Schwimmbäder, ich ja nur für Kommunales und spreche deswegen heute – etwas ergänzen. Ich finde es nicht glücklich, dass die beiden Anträge und unser Gesetzentwurf gemeinsam behandelt werden, aber ich bin sehr glücklich, wenn wir heute den Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, wie auch schon im Ausschuss, mit Mehrheit beschließen und am 30. August die Kommunen konkret Geld in der Hand haben, damit Schwimmunterricht stattfinden kann, damit Spaß in unseren Schwimmbädern stattfinden kann und damit Rot-Rot-Grün einmal mehr bewiesen hat, dass soziale Politik konstruktiv, pragmatisch und einfach gelöst werden kann. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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