Thüringer Gesetz zur Ausreichung von Leistungen an Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9866
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich schon angekündigt wurde, mache ich es auch noch mal. Weil, lieber Kollege König, lieber Thadeus, es sind viele Dinge in dem Antrag, die ich durchaus teilen würde, aber ich will mal auf genau den Punkt zurückkommen, der hier eben noch mal genannt wurde, nämlich im Antrag der CDU im Punkt 4. Da ist eben von hier vorn genannt worden „eine Erfassung und Bestandsaufnahme der aktuellen und perspektivischen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe an den Thüringer Schwimmhallen und ‑bädern“ – und jetzt kommt, was du nicht mehr genannt hast – „bis zum 30. Juni 2024“. Genau das ist unrealistisch. Das wissen wir doch alle.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Genau das ist der Punkt, der unrealistisch ist, was überhaupt nicht geht. Auch der nächste Punkt 5, „die Thüringer Schwimmbad-Entwicklungskonzeption aus dem Jahr 2005 bis zum 31. Dezember 2024“ – auch das ist doch unrealistisch. Die Ausschreibungen laufen. Ich weiß nicht, wie weit die sind. Es muss doch eine realistische Bestandsaufnahme gemacht werden, bevor wir das alles machen.
Vizepräsident Bergner:
Herr Kollege, einen kleinen Moment.
Abgeordneter Korschewsky, DIE LINKE:
Das ist mein Punkt, den ich die ganze Zeit auch im Ausschuss gesagt habe. Ich teile doch viele dieser Punkte hier drin. Aber die sind doch im Wesentlichen schon eine Vorwegnahme der Konzeption. Egal in welchen Punkten hier drin, ob es nun die Frage Sonderinvestitionsprogramm ist. Das muss doch eine Quintessenz aus der Konzeption sein, dass wir das möglicherweise brauchen. Oder aber auch zweckgebundene Landeszuschüsse, das ist eine Quintessenz aus der Konzeption usw. usf. Oder 50 Euro für jeden Erstklässler und Vorschulkinder, auch das ist doch alles eine Geschichte, die aus der Konzeption reifen muss. Deshalb steht die Konzeption an der ersten Stelle und muss erst mal gemacht werden, danach können wir auch über die Punkte reden, die in eurem Antrag stehen, und dann – bin ich der Überzeugung – können wir diesem auch zustimmen.
Vizepräsident Bergner:
Herr Kollege, Sie erlauben eine Zwischenfrage?
Abgeordneter Dr. König, CDU:
Lieber Kollege Korschewsky, lieber Knut, ist Ihnen bekannt, dass wir einen Änderungsantrag im Ausschuss eingebracht hatten, der die Fristen in das Jahr 2025 gelegt hat und die Kritikpunkte die auch hier noch mal genannt wurden, aufgegriffen hatte?
Abgeordneter Korschewsky, DIE LINKE:
Das ist mir wohl bekannt, aber genau diese Frage 2025, ist genauso aus der Luft gegriffen, denn im Jahr 2025 kann diese Bestandsaufnahme überhaupt noch nicht fertig sein. Das geht überhaupt nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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