Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (ThürAGZensG 2022)
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2237
Sehr verehrte Damen und Herren, zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung zum vorliegenden Ausführungsgesetz des Zensusgesetzes 2022 will ich darüber informieren, dass die Beratung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss stattgefunden hat. Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt und im Ergebnis der schriftlichen Anhörung auch noch mal die Formulierungen im Gesetzentwurf geändert. Das finden Sie in der Beschlussempfehlung auch ausgeführt.
Ich will zur Vollständigkeit und auch für die Öffentlichkeit zur Transparenz das kurz noch mal begründen, wozu diese Änderungen dienen. Im Ergebnis der Anhörung ist festgestellt worden, dass es eine Präzisierung im vorliegenden Gesetzentwurf geben muss, weil wir unter anderem eine Bundesbehörde in einem Thüringer Ausführungsgesetz verpflichten würden, bestimmte Leistungen zu vollziehen. Das würde die Kompetenz des Thüringer Landtags weit überschreiten. Deswegen haben wir klargestellt, es ist eine Landesbehörde, die diese Aufgabe wahrnehmen muss. Im Ergebnis der Anhörung ist auch noch mal deutlich geworden, dass wir insbesondere die Belange des Datenschutzes stärker zu berücksichtigen haben. Insofern ist hier auch noch mal eine klarstellende Formulierung erforderlich gewesen und auch diesem werden wir mit der Beschlussempfehlung – sofern wir das heute beschließen – Rechnung tragen.
Ich will noch einen Hinweis geben, weil in der Anhörung auch die Frage der Kostenregelung für die Kommunen thematisiert wurde, dass hierzu keine weitere gesetzliche Regelung erforderlich ist, weil dafür die Bestimmungen im Gesetzentwurf bereits ausführlich enthalten sind und der Landesregierung in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden ausreichend Möglichkeiten eröffnet wurden, über den Verordnungsweg die Details mit den kommunalen Spitzenverbänden auszudiskutieren und am Ende die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Insofern wird empfohlen, den vorliegenden Gesetzentwurf anzunehmen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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