Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Ulrike Grosse-Röthig

Ulrike Grosse-Röthig, Die Linke:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Präsidentin, mit dem durch die Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Übergangsregelungen im Gerichtsstandortegesetz entgegen der ursprünglichen Planung nun um ca. sieben Jahre – Frau Ministerin hat es eben ausgeführt – bis Ende 2032 verlängert werden. Für die Fraktion Die Linke sind zwei Aspekte in diesem Prozess entscheidend. Zum einen, dass rechtssuchenden Menschen in Thüringen flächendeckend eine effizient arbeitende und gut erreichbare Justiz zur Verfügung steht, und zum anderen, dass diese Struktur auch eine Zukunft hat in diesem Land.

(Beifall Die Linke)

Die Struktur sowie die personelle und sächliche Ausstattung der nunmehr vom Gesetzgebungsverfahren betroffenen Gerichtsstandorte sollen diese zwei Seiten der Medaille zum Ausgleich bringen. Nun müssen wir feststellen, dass bei einer bloßen Fortschreibung der bisherigen angedachten Struktur dieser sinnvolle Ausgleich und die Wirksamkeit der beiden Funktionen nicht für alle Gerichtsstandorte gewährleistet sind. Das gilt vor allem für einige der Zweigstellen. Gerichtsverfahren werden – und das weiß jeder, der sich mit dem Justizsystem in Berührung befindet – auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit immer komplexer, werden immer aufwendiger, werden immer länger. Die notwendige Digitalisierung der gerichtlichen Arbeitsprozesse als Operation am offenen Herzen kommt zum Normalbetrieb hinzu. Daher ist es nach Ansicht der Fraktion Die Linke sinnvoll, Gerichtsstandorte zu bilden, die im richterlichen und – Frau Ministerin hat es ausgeführt – auch im nichtrichterlichen Bereich personell und sächlich aus einem entsprechenden Pool schöpfen können, sodass zum Beispiel beim Ausfall von Personal Arbeitsabläufe auch ohne größere Reibungsverluste im Interesse der Rechtssuchenden weiterlaufen können. Angesichts der laufenden Pensionswelle, die das Justizsystem trifft, und auch des sich im juristischen Bereich anbahnenden Fachkräftemangels wird das eine immer drängendere, eine immer herausforderndere Aufgabe. Ob diese Herausforderungen nur durch Instrumente wie die Bildung oder Beibehaltung von Zweigstellenlösungen erreicht werden können, bedarf unserer Meinung nach der ernsthaften Überprüfung, zumal die Beibehaltung dieser einiger Zweigstellen nach dem Abbruch eines eigentlich konzipierten Neuordnungsprozesses gedacht war. So zeigen beispielsweise die langjährigen Erfahrungen aus dem Bereich der Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit, dass auch mit der regelmäßigen Abhaltung von Gerichtstagen an verschiedenen Orten innerhalb des Gerichtsbezirks für die Rechtssuchenden und deren Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen eine gute Erreichbarkeit erreicht werden kann. Wir sehen das sehr gut am Arbeitsgericht in Suhl, das in Eisenach tagt. Da sollte auch versucht werden, die Verlängerung der Geltung der Übergangsregelung auf maximal drei Jahre zu begrenzen und diese Zeit für die Herstellung langfristig tragbarer Strukturen zu nutzen. Es wird einige überraschen, aber die Fraktion Die Linke befürwortet die Amtstracht für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Erfahrungen zeigen, die Verwendung einer Amtstracht bei bestimmten Verfahrenshandlungen kann dazu beitragen, Rechtssuchenden die Wichtigkeit der jeweiligen Vorgänge für ihre Lebensumstände bewusst zu machen und auch die Akzeptanz der getroffenen Entscheidung erhöhen. Deshalb bewerten wir auch die neu vorgesehene Eröffnungsklausel für die Verwendung von Amtstracht positiv. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erfüllen heute Aufgaben, die früher in die Zuständigkeiten des richterlichen Personals gefallen sind und das sollte sich auch in der Amtstracht ausdrücken.

Jetzt zu den Gerichtsvollziehern: Die neu vorgesehene Überwachung von Schuldnerinnen und Schuldnern kann und wird unsere Zustimmung in der aktuellen Form wegen schwerer verfassungsrechtlicher Bedenken nicht finden.

(Beifall Die Linke)

Grundsätzlich sollte Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Brombeerkoalition, diese Argumentation bekannt vorkommen. Schließlich haben wir uns hier im Hohen Haus ein Verfahren gegeben, dass den sperrigen Namen „prälegislatives Konsultationsverfahren“ trägt. Nun ist es leider so, dass die Landesregierung nach ziemlich exakt neun Monaten im Amt immer noch nicht in der Lage ist, für das von ihr selbst vorgeschlagene Verfahren einen funktionierenden Prozess zu gestalten. Der vorliegende Gesetzentwurf war der erste, der uns auf abenteuerlichen Wegen erreicht hat. Und bis heute gibt es nicht einmal eine Eingangsbestätigung für unsere Stellungnahme dazu. So geht Respekt gegenüber dem Parlament nicht.

(Beifall Die Linke)

Gespräche, die in der Öffentlichkeit vorgespielte Kompromissfähigkeit – alles nur gute Worte, die nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen. Ich muss gestehen, so richtig überrascht bin ich davon nicht. Es wird Sie nach unserer ausführlichen Stellungnahme sicherlich nicht verwundern, dass wir Ihrem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen können. Vielen Dank.

(Beifall Die Linke)