Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Ulrike Grosse-Röthig, Die Linke:
(Beifall Die Linke)
Das Gesamtkonzept zur Ausgestaltung der Gerichtsstandortestruktur in Thüringen, das dem jetzigen Gesetz zugrunde liegt, stammt aus dem Haushaltsbegleitgesetz für den Haushalt 2006/2007. Angestrebt war eine weitgehende Übertragung des Verwaltungsordnungsprinzips der Einräumigkeit auf die Thüringer Gerichtsstrukturen. In der Folge wurde der Übergangsprozess mehrfach zeitlich gestreckt. Ein Grund war, dass bestimmte mit der Umsetzung des Modells verbundene Bauprojekte nicht rechtzeitig fertig wurden. Das gilt offensichtlich auch noch jetzt und deshalb eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung.
Schon damals wurde der Gesetzentwurf kritisch diskutiert, inwiefern die Bürgernähe und gute Erreichbarkeit der Justiz gewährleistet werden kann oder nicht. Diese Frage steht nach wie vor im Raum. Hinzu kommt, seit Beginn des bis heute laufenden Strukturreformprozesses haben sich bei den Gerichtsstandorten gesellschaftlich, fachlich, logistisch Rahmenbedingungen geändert, zum Teil erheblich verändert: demografisch, technisch, gesellschaftspolitisch und auch rechtlich, inhaltlich. Deshalb muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke das mit dem aktuellen Thüringer Gerichtsstandortegesetz verfolgte Strukturmodell nun noch mal diskutiert werden.
(Beifall Die Linke)
