Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Ulrike Grosse-Röthig, Die Linke:
Tatsächlich halte ich es für nötig, hier noch einmal etwas klarzustellen. Sie mögen mich für konservativ halten, aber ich habe durchaus ein
(Heiterkeit CDU)
– meine Herren, schön vorsichtig – Faible für geordnete Prozesse, schon berufstechnisch habe ich ein Faible für geordnete Prozesse und ich bin dankbar, wenn das auch hier im Hohen Hause gilt, das heißt, wenn eine Verlässlichkeit dessen besteht, worauf man sich selbst verpflichtet. Selbstverpflichtungen sind für mich zumindest eine Grundlage des Handelns, offenbar ja für die Brombeere nicht.
Wir haben tatsächlich eine sachliche Debatte über das Gesetz versucht, wir haben eine ausführliche Stellungnahme inhaltlicher Natur dazu abgegeben. Leider wurde dazu nicht das Gespräch mit uns gesucht, leider wurde kein Versuch der Verständigung unternommen, irgendwie in eine sachliche Debatte zu kommen. Es war nichts möglich. Mich jetzt als beleidigte Leberwurst zu bezeichnen zeigt, wie wenig Sie an Prozessen hängen, wie wenig Klarheit in Regierungsprozessen im Moment auch existiert. Ich sage es immer wieder: Selbstverpflichtungen sind für uns Grundlage unseres Handelns. Wir halten uns an unsere Versprechen. Das sehen wir nicht überall. Wir freuen uns darauf, dass wir in diese Prozesse der Regierungsarbeit, aber auch in Prozesse der Arbeit hier der Fraktionen, der Brombeere und endlich in eine Arbeitsverhandlung kommen, die den Namen auch wert ist.
