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Thüringer Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Thüringer Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – ThürDSAnpUG-EU –)

Katharina König-Preuss

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4943

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne und auch diejenigen am Livestream! Die ganze Zeit ging mir jetzt nach der Rede sowohl von Herrn Dr. Voigt als auch aus der AfD-Fraktion durch den Kopf „wow“. Bei der AfD-Fraktion insbesondere deswegen, weil ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass Sie die Datenschutz-Grundverordnung gar nicht gelesen haben, sondern nur die Artikel und die Seiten gezählt und ansonsten probiert haben, möglichst schnell auf Ihre zwei Klassikerthemen zu kommen, nämlich einmal Flüchtlinge und zum Zweiten angebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit. Bei der CDU, weil ich doch etwas mehr erwartet hätte. Was ich damit meine, ist: Ja, es gibt zurzeit sehr viel Unsicherheit bezüglich des Umgangs mit der Datenschutz-Grundverordnung, bezüglich der Auswirkungen, seien es Vereine, seien es kleinere Unternehmen, seien es Privatpersonen, was auch immer, diejenigen, die einen Blogg betreiben, die meinten, sie müssten was weiß ich was alles tun. Ich sehe unsere Aufgabe als diejenigen, die mit für die Gesetze verantwortlich sind, die die Gesetze mit überarbeiten, die Änderungsanträge stellen – zumindest die Koalition hat das ja gemacht, auch bereits innerhalb der Ausschusssitzungen –, darin, dass wir nicht noch die Ängste der Menschen schüren, also erhöhen und erweitern, sondern sie auch ein Stück weit aufklären. Das hätte ich, ehrlich gesagt, auch von der CDU erwartet.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Aber wenn ich mir die Rede von Ihnen hier vorn anhöre, dann geht das eher in Richtung Ängste bestätigen, als Ängste zu nehmen. Um diese Ängste zu nehmen, wäre ein ganz einfaches Beispiel, denjenigen aus den Vereinen, die sich jetzt bei Ihnen gemeldet haben oder auch noch melden, zu sagen: Leute geht auf die Website des Thüringer Datenschutzbeauftragten www.tlfdi.de. Dort gibt es genau die Hinweise, was denn jetzt für Vereine, für Ehrenamtler, für kleine Unternehmen usw. zu beachten ist, wo ich Lösungsmöglichkeiten, wo Unterstützung finde – nur mal als ein Beispiel. Es wird ja ab morgen sozusagen verlangt, dass jede Website ein entsprechendes Datenschutzimpressum hat und auch darauf hinweist, welche Daten werden wo, wie gespeichert, was passiert damit, werden die verarbeitet, wenn ja, in welcher Form usw., usf. Da gibt es eine kostenfreie Website datenschutz-generator.de, die das kostenfrei für Vereine, für Kleinunternehmen bzw. Einzelpersonen zur Verfügung stellt und das erstellt. Anstelle das zu machen, schüren Sie die Ängste derjenigen, die verunsichert sind von diversen Meldungen, die gerade kursieren, die davon verunsichert sind, dass überall die Zahl erwähnt wird, es könnten jetzt Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro erhoben werden, wenn man gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Da kann ich nur sagen: Nein, dem ist eben nicht so.

 

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Stimmt doch!)

 

Ja, 20 Millionen Euro sind in der DSGVO festgelegt, aber nicht nur 20 Millionen Euro, sondern man muss es richtig lesen. Da steht nämlich: 4 Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro. Dann bitte ich darum, mal zu rechnen: Wen betrifft das denn dann mit den 20 Millionen Euro? Das betrifft diejenigen Unternehmen, die eine halbe Milliarde Umsatz machen. Warum wird so eine hohe mögliche Bußgeldsumme in ein solches Gesetz formuliert? Um einen Druck auszuüben auf Unternehmen, eben weil sie bisher sich nicht an datenschutzrechtliche Vorgaben gehalten haben,

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

weil sie bisher den Datenschutz weitgehend umgangen haben. Anstelle an dem Punkt dann auch mal zu betonen, welche Wichtigkeit, welche Notwendigkeit und welche Relevanz dieses Gesetz insbesondere für die jeweils einzelnen Bürger und Bürgerinnen hat, gehen Sie auf die Unsicherheit und bestärken die darin. Da muss ich mal ehrlich sagen, Herr Dr. Voigt, da bin ich auch von Ihnen ein bisschen enttäuscht, denn da bin ich mehr gewohnt gewesen in den letzten Jahren, insbesondere wenn es um die Themen „Internet“, „Datenschutz“ und ähnliches mehr geht. Aber irritiert war ich ehrlich gesagt sowieso schon, dass Sie hier vor gegangen sind und nicht die Kollegen und Kolleginnen von Ihnen, die im Innenausschuss mit sitzen und dort ja das Ganze auch mit beraten haben.

 

Sie kritisieren, dass das Gesetz zu spät kommt. Die AfD kritisiert, dass es zwei Tage vorher erst hier beschlossen wird. Nein, AfD, auch das teile ich Ihnen jetzt mit: Ab morgen bereits gilt die Datenschutzgrundverordnung, nicht erst ab übermorgen. Das heißt, Sie müssten heute Ihre Webseiten auch entsprechend anpassen und ändern. Aber das Entscheidende, warum erst heute, hat auch etwas damit zu tun, dass die CDU-Fraktion darum gebeten hat, die Frist für Änderungsanträge zu verlängern, und wir darauf eingegangen sind. Nur kam dann kein Änderungsantrag von Ihnen und der Änderungsantrag liegt jetzt zum Plenum, heute dann auch noch in einer Neufassung vor. Wissen Sie, die Datenschutzgrundverordnung tritt nicht erst morgen in Kraft, sondern Sie wirkt ab morgen. Das ist der entscheidende Unterschied. Seit zwei Jahren ist sie bereits in Kraft getreten. Das eigentlich fatale ist doch, dass sich jetzt hier vorne Politiker und Politikerinnen hinstellen und auch in anderen Parlamenten hinstellen oder gegenüber Zeitungen hinstellen, wo auch immer hinstellen und sozusagen die Panik schüren und erklären, was ab morgen alles Schlimmes passiert. Warum ist es denn in den letzten zwei Jahren nicht gelungen, darauf aufmerksam zu machen, dass die Datenschutzgrundverordnung kommt? Warum haben bestimmte Verbände nicht in den letzten zwei Jahren vielleicht auch schon entsprechende Weiterbildungen, Hilfsangebote, Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt? Ich weiß, dass es zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer gemacht hat, zumindest zum Teil. Ich weiß auch, dass es der Datenschutzbeauftragte nicht nur von Thüringen, sondern auch aus anderen Bundesländern schon gemacht hat. An der Stelle kann man doch nur festhalten: Sehr wahrscheinlich verstoßen Unternehmen in den letzten Jahren nicht nur gegen die Datenschutzgrundverordnung, sondern auch in weiten Teilen gegen das bereits seit Jahren in Deutschland bestehende Gesetz, was abgelöst wird ab morgen, nämlich das Bundesdatenschutzgesetz. So viele Unterschiede zwischen dem Bundesdatenschutzgesetz und der neuen Datenschutzgrundverordnung gibt es nämlich gar nicht.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und da kann man dann auch mal sagen: Liebe Unternehmer, auch liebe Vereine, Datenschutz wird ein immer wichtigeres Mittel, Datenschutz wird immer wichtiger, insbesondere wenn mit unseren Daten mittlerweile sehr lax umgegangen wird, zum Teil Geld damit gemacht wird. Ja, ich weiß, dass das die Vereine nicht machen. Aber an der Stelle mal ein Stück weit die Sensibilität für den Datenschutz zu schärfen, ist notwendig und zeigt sich daran, dass auch Sie, Herr Dr. Voigt, sich hier vorn hinstellen und anstelle darauf aufmerksam zu machen, dass scheinbar in den letzten Jahren nicht mal das geltende Bundesdatenschutzgesetz in weiten Teilen eingehalten wurde, jetzt die Datenschutzgrundverordnung in den Punkten, in der Sie sie kritisiert haben, kritisieren. Das finde ich, ehrlich gesagt, ein Stück weit schwierig.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Frau Marx und Madeleine Henfling haben ja hier vorn bereits darauf hingewiesen, was das Positive, vor allem das Positive an der Datenschutzgrundverordnung ist. Es wird ja suggeriert nach außen, das eigentliche Problem wären jetzt die ganzen Folgen, die kämen, die ganzen Kosten, die in Kraft treten würden. Ja, ich sage Ihnen ganz ehrlich, Herr Dr. Voigt, da haben Sie recht. Auch ich fand das Interview von Herrn Dr. Hasse unglücklich, weil es nämlich am Ende Ängste von einigen bestätigt hat, zumindest in der Schlagzeile, wobei die Schlagzeile ja nicht

 

(Beifall CDU)

 

von Herrn Dr. Hasse kam, sondern die Schlagzeile von der Zeitung gewählt wurde. Allerdings kenne ich Herrn Dr. Hasse und habe ihn auch im Datenschutzbeirat dazu erlebt und da muss ich leider zum Weiß-ich-nicht-wievielten-Mal wiederholen: Wir hatten am Dienstag Datenschutzbeiratssitzung und wieder waren Ihre Mitglieder im Datenschutzbeirat nicht da; und wir haben uns am Dienstag darüber unterhalten, was passiert denn ab dem Moment, an dem die Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt. Dort ist ganz klar von Herrn Hasse geäußert worden, dass er natürlich nicht auf Jagd von Vereinen oder kleinsten Unternehmen oder Ähnlichen mehr gehen wird und dass es darüber hinaus das Bußgeld gibt, das aber an der Spitze der ganzen Sanktionsmaßnahmen steht, die in der Datenschutzgrundverordnung formuliert sind. Was auch drinsteht und was Sie in Ihrer Rede ignoriert haben, ist, dass der Datenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörden, die die Datenschutzbeauftragten zukünftig werden, ein ureigenes Anliegen haben und auch einen Auftrag haben, nämlich die Beratung – das ist der Hinweis darauf, wenn verstoßen wird und das ist dann eben auch die Möglichkeit der Maßnahme, dass man keine Bußgelder erhebt, sondern das Unternehmen oder auch den Verein darauf aufmerksam macht, an der und der Stelle sind eure Regularien, sind eure Webseiten, ist euer Umgang mit Daten nicht datenschutzkonform. Anstatt das zumindest zu erwähnen, gehen Sie nur auf die 20 Millionen bzw. auf die harten Maßnahmen, die in der Theorie möglich sind, ein. Ich würde einfach um ein bisschen mehr Pragmatismus und ein bisschen mehr Realismus bitten. Ich glaube, natürlich werden wir in den nächsten Monaten und Jahren an der einen oder andere Stelle die Datenschutzgrundverordnung nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Bundesebene nachbessern müssen, da brauchen wir uns doch nichts vormachen, denn es erprobt sich ein neues Gesetz immer erst in der Praxis.

Davon ausgehend würde ich mich jetzt auch hier dagegen verwahren, zu sagen, das ist ein absoluter Meilenstein im Bereich Datenschutz. Nein, den Meilenstein, denke ich, hatten wir schon, aber jetzt führt er sozusagen auch zu einer konkreten Umsetzung des Ganzen. Ich würde mich aber auch dagegen verwahren, mich hier hinzustellen und zu sagen, das ist alles ganz schlimm, was da jetzt ab morgen auf uns zukommt. Ich glaube, beides trifft den Kern des Ganzen nicht. Die Notwendigkeit des Datenschutzes ist hoffentlich allen, ausgenommen AfD, ausgehend von der Rede, die hier vorn gehalten wurde, bewusst. Ich glaube, darum geht es am Ende, nämlich dass der Datenschutz einen viel höheren Wert nicht nur in der Politik, sondern insbesondere bei Unternehmen erfährt. Und das setzt die Datenschutzgrundverordnung um.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ansonsten zumindest noch ein, zwei kleinere Sachen: Es wurde von der AfD behauptet, dass die Datenschutzgrundverordnung dazu beitragen würde, die Meinungsfreiheit zu beschränken. Nein! Noch mal der Hinweis: Bitte lesen Sie die Gesetze und zählen nicht nur die Seiten.

 

(Heiterkeit DIE LINKE)

 

Die Datenschutzgrundverordnung ist sozusagen kein über allem stehendes Gesetz, sondern natürlich ist die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit in die Auslegung und Anwendung der Datenschutzgrundverordnung mit einzubeziehen. Wissen Sie, das ist so platt, was Sie hier kontinuierlich probieren, und vor allem ist es so gefährlich. Ich bitte darum, an der Stelle immer mal so eine kritische Reflexion mit einzuschalten, was erzählt die AfD hier vorn, was stimmt davon. So grundsätzlich können Sie davon ausgehen – nichts.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Zuletzt vielleicht eines noch zum Thema „Schonfrist bis Ende 2018“: Ich glaube, die Schonfrist braucht es nicht, denn der Vorteil an der Umsetzung ab morgen ist ja, dass jetzt und in den letzten Wochen Unternehmen, Vereine, Verbände sozusagen wach geworden sind und gesagt haben, okay, wir müssen da rangehen und ja, da braucht es Unterstützung.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Da braucht es nicht nur Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten, sondern – das ist jetzt mal eine kleine Kritik an die Ministerien – da braucht es auch Unterstützung durch die jeweiligen Ministerien. Da braucht es Unterstützung für die Sportvereine, wobei der Landessportbund schon viel zur Verfügung gestellt hat, da braucht es aber auch Unterstützung für die jeweiligen Sozialträger, die beispielsweise gar nicht wissen, welche Teilnehmerlisten sie ab Freitag oder ab Montag noch verwenden können und dürfen, weil die vom Ministerium aktuell noch zur Verfügung gestellten überhaupt nicht DSGVO-konform sind. An der Stelle eine Bitte, nein, nicht nur Bitte, ehrlich gesagt eine Aufforderung an die Ministerien, stellen Sie entsprechend DSGVO-konforme Formulare, die von den Vereinen auf kommunaler Ebene oder auch von den Sozialträgern auf kommunaler und auf Landesebene verwendet werden können, zur Verfügung und überlassen Sie das nicht jedem einzelnen kleinen Verein, wie er ab morgen damit zurechtkommt. Und ja, das ist ein Problem, dass weder die Bundesministerien noch die Landesministerien noch die zuständigen Unternehmen sich bisher entsprechend darauf vorbereitet haben. Insofern, was bringt eine Schonfrist bis Ende 2018? Dass sie noch ein halbes Jahr mehr haben, um zu warten? Nein, ich sage, ab morgen gilt sie und ich erwarte und hoffe, dass ab nächster Woche spätestens dann auch die entsprechenden Formulare zur Verfügung gestellt werden, dass ab morgen die höhere Sensibilität vorhanden ist und dass perspektivisch und grundsätzlich mit der Datenschutzgrundverordnung nicht nur hier in Thüringen, sondern generell das Verständnis und die Sensibilität für Datenschutz steigen, denn das ist das Entscheidende und das Maßgebliche des heute hier zu beschließenden Gesetzentwurfs. Ich persönlich gehe davon aus, der geht hier durch. Ich freue mich auch darauf, dass der durchgeht. Verbesserungen und Veränderungen: Wissen Sie, da schauen wir mal, wie es in der Praxis ist. An der einen oder anderen Stelle, gehe ich davon aus, wird es dann noch Änderungsnotwendigkeiten geben. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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