Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)
Ronald Hande, Die Linke:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht noch eine Anmerkung zu dem, was wir gerade von Kollege Kästner gehört haben. Also, Herr Kollege Kästner, Ihre Rede gerade, die, muss ich leider sagen, war inhaltlich sehr, sehr dünn. Sie war vom Stil her unterirdisch. Und das Maß, wie Sie hier Tatsachen versuchen zu verdrehen, was auch insbesondere das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion betrifft, ist schon bemerkenswert. Aber ich versuche gleich noch mal darauf einzugehen.
Herr Kästner, wenn Sie dann sagen, dass wir als Linke Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer nicht entlasten wöllten, dann widersprechen Sie Ihrer eigenen Koalitionspartnerin und das ist für mein Dafürhalten doch schon sehr spiegelbildlich für das Gesamtverhalten in der Regierungskoalition.
(Beifall Die Linke)
Ohne noch weiter auf Steuermesszahlen für Wohnen und Nichtwohnen, oder differenzierte Hebesätze einzugehen, was, wie Kollege Hey wahrscheinlich sagen würde, für die steuerpolitischen Feinschmecker unter uns, ein Wohlgenuss wäre, möchte ich doch sehr gern nochmal auf die Historie eingehen. Grundlage für das Handeln hier, wie auch bereits in der Vergangenheit bei der Reform der Grundsteuer, war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2018, dass die Grundlage zur Berechnung entsprechend verfassungswidrig ist. Der Bund hat daraufhin das sogenannte Bundesmodell, eine Vorlage, zur Verfügung gestellt, vereinfacht gesprochen, und den Ländern eine entsprechende Klausel eingeräumt, diese anzuwenden oder von dieser abzuweichen.
Thüringen hat sich seinerzeit dazu entschieden, dem Bundesmodell zu folgen, mit den entsprechenden Ergebnissen, die wir nun beobachten müssen, leider beobachten müssen, nämlich dass Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, damit auch Mieter, entsprechend teilweise enorm mehr belastet werden und dafür die Nichtwohngrundstücke, in Klammern Gewerbe, entlastet werden, teilweise auch drastisch entlastet werden.
Daraufhin hat die Koalition, die Landesregierung im März, Mitte März war das, glaube ich, angekündigt, entsprechend aktiv werden zu wollen. Leider ist wochenlang nichts passiert. Was der Grund war, dass meine Fraktion im Mai dann einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht hat, der – wie Sie auch in der Pressemitteilung der Ministerin nachlesen können – genau den Vorstellungen entsprach bzw. entspricht, die die Finanzministerin seinerzeit geäußert hat, nämlich die Möglichkeit differenzierter Hebesätze, die Möglichkeit, diese differenzierten Hebesätze ab 2026 einzuführen, natürlich sozusagen einen Mix aus Hebesätzen, und die entsprechende Ausbringung von Steuermesszahlen anzuwenden. Das haben wir aufgegriffen in dem Gesetzentwurf und diesen entsprechend eingebracht.
Wir, das heißt, die Fraktion Die Linke, haben unsererseits im Ergebnis der Beratungen gesagt, dass für uns das primäre Ziel ist, eine möglichst schnelle Entlastung der Wohneigentümer herbeizuführen, dafür zu sorgen, dass noch im Jahr 2026 eine entsprechende Entlastung auch wirksam werden kann. Mit jedem Tag, mit jeder Woche, mit jedem Monat der Verzögerung ist dieses Ziel – muss man ehrlicherweise sagen – immer schwieriger geworden. Wir haben in einem zweiten Punkt festgestellt bzw. als Ergebnis der Beratung auch mitgenommen, dass wir den Weg über die Ausbringung einer neuen Steuermesszahl, nämlich nur für Nichtwohngrundstücke, also Gewerbe, gehen wollen, um den Aufwand für die Einführung der neuen Grundsteuer und die Ausbringung der neuen Grundsteuer in der Verwaltung gering zu halten. Es beträfe nur 140.000 Messbescheide, die neu erlassen werden müssten, anstatt der genannten 865.000 Bescheide. Daher kann ich nur sagen, wollten wir den Prozess nicht nur vereinfachen und verschlanken, sondern damit entsprechend auch beschleunigen.
(Beifall Die Linke)
Das alles steht dem Grundziel einer Entlastung von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern absolut nicht entgegen. Auch wir verfolgen nach wie vor dieses Ziel. Wir wollen eine nach wie vor zügige Umsetzung, wenngleich sie mittlerweile – das hatte ich gesagt – sehr sportlich geworden ist. Deswegen lassen Sie uns zu einer schnellen Entscheidung kommen! Lassen Sie uns die Frage der differenzierten Hebesätze in einem Jahr vielleicht noch mal diskutieren und auswerten, um dann gegebenenfalls noch mal darüber entscheiden zu können, welchen Korrekturbedarf wir gegebenenfalls an dem vorliegenden Gesetzentwurf noch sehen. Für uns, für meine Fraktion, die Fraktion Die Linke, steht aber hier an erster Stelle, eine Entlastung der Bürger, die Mieter bzw. Eigentümer von Wohneigentum sind, nicht weiter zu verzögern. Ein entsprechendes Abstimmungsverhalten unsererseits werden wir dann in der Folge von der Entwicklung abhängig machen und entsprechend auch diesen Punkt deutlich machen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
