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Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Sascha Bilay

Sascha Bilay, Die Linke:

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin in zweifacher Hinsicht verwundert. Zum Ersten bin ich darüber verwundert, dass die Koalition hier für die Regierung einen Gesetzentwurf eingebracht hat und ihn nicht mal begründet hat.

Zweitens bin ich auch verwundert – es ist ja gar nicht so ungewöhnlich, dass die Landesregierung über Formulierungshilfen einen Gesetzentwurf geschrieben hat und dann den Koalitionsfraktionen rüberreicht. Das haben wir ja früher auch gemacht. Aber wir haben das irgendwie noch wenigstens begründet mit Zeitverzug und was weiß ich nicht was. Die Begründung der Landesregierung war ja, Sie wollen einen Nachtragshaushalt vermeiden. Das ist Ihre offizielle Begründung. Und wenn Sie eben in der Fragerunde dargestellt haben, wie prekär aus Ihrer Sicht die Finanzsituation des Landes ist, hätten Sie doch eine ehrliche Debatte darüber führen müssen: Sie haben 2024 von Rot-Rot-Grün eine Rücklage von rund 1,2 Milliarden Euro geerbt. Die ist jetzt in nicht mal drei Jahren Brombeerlandesregierung auf 340 Millionen Euro abgeschmolzen. Der Großteil ist weg. Das restliche Geld, was noch in der Rücklage ist, was Sie von Rot-Rot-Grün geerbt haben, verbrauchen Sie jetzt, um mit einem Gesetzentwurf Ihrer Koalitionsfraktionen die Beamtenbesoldung zu regeln.

Wir sind der Auffassung – und die Debatte werden Sie nicht verhindern können –, dass tatsächlich ein Kassensturz dieser Landesregierung notwendig ist. Ob mit oder ohne Beamtenbesoldung, das Verfahren werden wir dann diskutieren. Aber aus unserer Sicht will ich eines deutlich sagen: Wir lehnen längere Lebensarbeitszeiten per Gesetz ab.

(Beifall Die Linke)

Wir lehnen die Reform auf Bundesebene, die der Bund gestern angekündigt hat, genauso ab wie eine Erhöhung des Pensionseintrittsalter in Thüringen. Wir bleiben als Linke bei dieser Position standhaft. Das ist unser Versprechen an die Menschen in diesem Land. Wir haben das schon in der letzten Legislaturperiode abgelehnt, als beispielweise die CDU-Fraktion ein höheres Wahlalter für Bürgermeisterinnen und Landrätinnen vorgeschlagen hatte, mit genau derselben Begründung: Wenn Sie einmal in die Spirale eintreten, das Renteneintrittsalter oder das Pensionseintrittsalter zu erhöhen, zieht es von unten alle mit nach oben. Das ist am Ende eine Rentenkürzung, das ist eine Pensionskürzung. Das war damals falsch, so was zu fordern. Das ist auch heute falsch. Deswegen lehnen wir das genauso für die Beamten ab, wir lehnen das für Tarifangestellte ab, wir lehnen das aber auch für Arbeiterinnen und Arbeiter in der freien Wirtschaft ab.

(Beifall Die Linke)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Jary hat es eben gesagt, es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das kann man zur Kenntnis nehmen. Daran sind wir auch gebunden, das entsprechend mit umzusetzen. Aber man darf natürlich auch, ohne Justizschelte zu betreiben, ein Urteil politisch bewerten. Das ist ausdrücklich zulässig. Ein Argument des Verfassungsgerichts war ja, dass insbesondere die unteren Besoldungsgruppen – also die unterste ist die A6 – mit einem Abstand zu Bürgergeldbezieherinnen und Bürgergeldbeziehern nicht in die Armut fallen dürfen. Erst mal ist es ein Eingeständnis dafür, dass Bürgergeld Armut per Gesetz ist. Das ist genauso ein Problem. Aber wer ein A6-Beamter oder eine A6-Beamtin ist, muss eben bessergestellt werden. Und wenn das Bundesverfassungsgericht einmal festgestellt hat, dass das Armutsgehälter sind, dann gibt es aus unserer Sicht nur eine politische Lösung: Wir müssen die A6 abschaffen. Bei der Polizei haben wir es gemacht. Die fangen alle höher an.

Ja, dann müssen wir das abschaffen, wenn also hier nicht mal mehr Beamtinnen und Beamte sicher sein können, dass sie aus der Armut herauskommen. Und es gibt ja eine Gruppe, die besonders davon profitiert – die in der A6, das ist klar, aber aufgrund des Abstandsgebots alle oberen Besoldungsgruppen auch. Es sind ja Ihre Staatssekretäre, die Sie auf Lebenszeit politisch verbeamtet haben in einer B9 – die kriegen das meiste Geld –, und die Präsidentin des Landesrechnungshofs – danach kommt nur noch der Chef der Staatskanzlei in der B10, aber der ist ja auch immerhin Minister, der zählt da also nicht –, die am meisten profitieren. Aus unserer Sicht ist das skandalös und es bleibt dabei: Wer als Beamtin oder Beamter in der A6 ist, kann davon nicht ordentlich leben. Wir müssen politisch darüber reden, diese Stellen entsprechend aufzuwerten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht ist es auch ein politisches Problem, wenn mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf nur diejenigen für die letzten Jahre einen Nachschlag erhalten sollen, die bis zum Ende geklagt haben. Die Dienstherren haben den Beamtinnen und Beamten immer gesagt: Zieht die Klagen zurück. Wir klären das für euch. Ihr bekommt all euer Geld, alles das, was euch zusteht. – Und jetzt wird im Gesetz geregelt, die, die Klagen zurückgezogen oder gar nicht erst geklagt haben, kriegen davon nichts. Die kriegen in der Zukunft das Geld, aber nicht für die Vergangenheit. Aus unserer Sicht ist das ein politisches Problem, weil die Beamtinnen und Beamten für ihre Dienstherren mit einem gewissen Vertrauensvorschuss gehandelt haben, ihre Leistungen erbracht haben. Wir müssen ernsthaft in den Ausschüssen darüber diskutieren, dass auch die Nachzahlungen für alle Beamten in diesem Land ins Gesetz hineingeschrieben werden.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen natürlich auch über unterschiedliche Systeme im öffentlichen Dienst reden. Ich komme selbst aus der Verwaltung. Ich hatte teilweise Leute, die saßen im selben Büro. Die haben dieselbe Arbeit gemacht. Die haben sich im Urlaub und bei Krankheit gegenseitig vertreten. Die eine Kollegin war verbeamtet, der Kollege war Tarifangestellter. Es gibt überhaupt keine sachliche Begründung, warum das öffentliche Dienstrecht in ganz vielen Fällen so weit auseinanderklafft. Auch der Gesetzentwurf, der sehr dick ist – und Sie brauchen ja umfangreiche Begründungen für die Alimentation der Beamtinnen und Beamten, was gar nicht mehr im Einzelfall nachvollzogen werden kann und auch wenig akzeptiert werden kann –, lässt doch die Frage offen, ob dieses Weiter-auseinander-Diffundieren im öffentlichen Dienst noch zeitgemäß ist oder nicht. Das ist im Übrigen auch ein demokratisches Problem. Frau Jary hat darauf hingewiesen. Wir vollziehen ja nur das nach, was die Tarifparteien für die Tarifangestellten schon erkämpft haben. Es waren die Gewerkschaften, die das erkämpft haben. Es ist doch ein Unding, dass dann immer ein halbes Jahr später der Landtag hergeht und sagt: Na ja, wenn die Tarifangestellten eine Gehaltserhöhung kriegen, müssen wir das für die Beamtinnen und Beamten auch machen.

Ja, aber da müssen wir doch eher die Frage stellen, ob wir dieses Auseinanderfallen im öffentlichen Dienst weiterhin so aufrechterhalten können. Das ist aus meiner Sicht höchst undemokratisch, dass Beamtinnen und Beamte für höhere Besoldung nicht auch streiken dürfen.

(Beifall Die Linke)

Von daher müssen wir auch darüber diskutieren, inwieweit unterschiedliche Systeme im öffentlichen Dienst noch zeitgemäß sind. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und ich freue mich, dass wir die vielen Fragen – ich konnte nicht alle ansprechen – dann im Ausschuss detailliert diskutieren können.

(Beifall Die Linke)

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