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Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/7452


Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Zuerst, Herr Gentzel: Das eine ist, dass Sie sich formal an meinem Kollegen Herrn Kalich abgearbeitet haben. Ich glaube aber, auch Ihnen hätte das gut angestanden, sich auch inhaltlich mit dem auseinanderzusetzen, was er gesagt hat und ich möchte an der Stelle auf den einen Punkt verweisen, der mir aus auch natürlich persönlichen Gründen besonders wichtig ist, nämlich die Manifestation dessen, dass Mitarbeiter von Abgeordneten angeworben werden können.


(Beifall DIE LINKE)


Ich erinnere Sie an das, was Sie vor zwei Jahren damals gesagt haben, als eben der Fall meines Mitarbeiters hier im Landtag öffentlich wurde, und wie Sie sich da verhalten haben. Da hätte ich mir gewünscht, dass zumindest Ihre Kritik, die Sie damals geäußert haben, auch heute von Ihnen stärker benannt wird und dass möglicherweise auch diese Kritik in Ihre Änderungsanträge zum Verfassungsschutzgesetz mit einfließt. Ich finde es schade, dass von dieser Kritik in der Konsequenz nichts mehr übrig bleibt, eine kurze Empörung über den aktuellen Fall, allerdings keine Konsequenzziehung im Anschluss, wenn man dann am Verfassungsschutzgesetz herumdoktert, nenne ich es jetzt mal. Das finde ich schade.


(Beifall DIE LINKE)


Herr Adams, Sie sagen, der Gesetzesentwurf der Grünen geht dahin, dass wir auf dem Weg zu einer geheimdienstfreien Gesellschaft sind. Dem schließe ich mich an und ich glaube, nicht nur ich, sondern auch die Fraktion DIE LINKE im Gesamten. Ich wundere mich aber, wieso Sie uns dann hier den Vorwurf machen, dass wir zu allem einfach nur Nein sagen würden, weil das möglicherweise einfach und richtig wäre, wenn in der Konsequenz das Ziel doch dasselbe höchstwahrscheinlich ist. Zumindest verstehe ich so einige Beschlüsse sowohl der Grünen hier in Thüringen, als auch der Grünen Jugend, als auch der Grünen in anderen Bundesländern, die dann nicht unbedingt Ihre Meinung teilen im Bezug Verfassungsschutz beibehalten, V-Leute auf Probe abschaffen und Ähnliches mehr.


Ich rede jetzt erst mal zu Ende, Herr Adams, danach nehme ich gerne Ihre Frage zur Kenntnis. Hat übrigens auch was damit zu tun, die Redezeit, die Herr Kalich übrig gelassen hat, die brauche einfach ich, deswegen haben Sie die nicht bekommen. Um Ihnen das noch mal so am Rande mitzuteilen.


Zu den V-Leuten: Es wird hier immer so umfangreich über die V-Leute Tino Brandt und Trinkaus geredet, weil die natürlich in den zwei Untersuchungsausschüssen die maßgebliche Rolle gespielt haben. Was vergessen wird, sind die anderen V-Leute in Thüringen.



Vizepräsidentin Hitzing:


Frau Abgeordnete König, ich muss Sie trotzdem unterbrechen, auch wenn Sie das in Ihrer Rede schon gesagt haben, lassen Sie die Anfrage von Herrn Abgeordneten Adams zu?



Abgeordnete König, DIE LINKE:


Ja, aber im Anschluss an meine Rede.



Vizepräsidentin Hitzing:


Danke.



Abgeordnete König, DIE LINKE:


Die anderen V-Leute, die nicht nur in Thüringen, sondern auch in anderen Bundesländern und vom Bundesamt geführt wurden, betrifft es doch genauso. Es ist doch nicht so, dass wir hier in Thüringen von der Ausnahme reden, wenn wir über die geführten V-Leute reden, sondern wir reden von der Regel und wenn es um die Regel geht, kann es doch in der Konsequenz nicht bei dem bleiben, was schon war. Das ist leider das, was ich dem Gesetzentwurf der CDU und der SPD in Bezug auf die V-Leute entnehme. Beim Gesetzesentwurf der Grünen ist es anders und ich möchte zumindest einige Beispiele dafür bringen. Nämlich Thomas Dienel, der unter anderem wegen Holocaust-Verleugnung, wegen Volksverhetzung - wenn Sie sich mal eine Rede von Thomas Dienel angehört haben, die gibt es heute noch online verfügbar auf YouTube, dann sollten Sie erkennen, es betrifft nicht nur Brandt, es betrifft nicht nur Trinkaus, es betrifft genauso Thomas Dienel, der übrigens im Anschluss nach seiner V-Mann-Tätigkeit mit einem weiteren V-Mann, Andreas Rachhausen, versucht hat, gestohlene Akten der Thüringer Polizei zurück zu verkaufen an das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, das nur mal zu den V-Leuten, die geführt wurden. Ebenso in anderen Bundesländern, Carsten Szczepanski, der versucht hat, Steve Erenhi, einen Asylbewerber, mit weiteren mehr als 10 Neonazis umzubringen. Der in einer Diskothek erst von denen zusammengeschlagen wurde, dann von diesen Neonazis an einen See gezerrt wurde, versucht wurde, anzuzünden, als das nicht funktioniert hat, weil Steve Erenhi eine Lederjacke anhatte, hat man ihn in den See hineingeworfen. Es ist pures Glück gewesen, dass Steve Erenhi überlebt hat,


(Beifall DIE LINKE)


dass es V-Mann Carsten Szczepanski, alias Piatto, der immerhin eine Information zum NSU-Trio mit geliefert hat, die aber hier in Thüringen a) nicht angekommen, b) nicht verwertet und überhaupt nicht eingeordnet wurde,


(Beifall DIE LINKE)


weil man eben den Rechtsterrorismus, der sich in den 90er-Jahren entwickelt hat, nicht sehen wollte, nicht erkennen wollte und nicht damit umgehen wollte. Ihre Konsequenz ist: Beibehaltung des V-Leute-Systems. Konsequenz der Grünen ist zumindest die Abschaffung auf Zeit. Aber wir sind noch nicht fertig. Enrico R., ich glaube, seinen Nachnamen darf ich zumindest derzeit nicht aussprechen, auch wenn es den Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses bekannt sein dürfte, der wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, wegen Maschinengewehren, die er in einer Diskothek zwischengelagert hat in Sonneberg, vom Thüringer Verfassungsschutz beschützt wurde vor den Ermittlungen durch die Thüringer Polizei.


(Beifall DIE LINKE)


Egal, über welchen V-Mann in Thüringen wir reden, egal, über welchen V-Mann wir bundesweit reden, ich könnte mit Thomas Richter, alias Corelli weitermachen, oder auch mit Michael See, alias Tarif, der zusammen mit einem weiteren Neonazi, Marco Polzius, zusammen einen Menschen in seiner Wohnung aufgesucht, zusammengeschlagen hat, dass der mehrere Tage im Krankenhaus lag. Das sind die V-Leute, die sie beibehalten wollen. Das ist die V-Mann-Regelung, die Sie beibehalten wollen und da frage ich mich schon, wie viel Konsequenzen ziehen Sie denn wirklich aus dem, was über die beiden Untersuchungsausschüsse 5/1 und 5/2 herausgearbeitet wurde?


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Fiedler, wir haben nicht vergessen, warum wir einen Verfassungsschutz brauchen. Umgekehrt, ich habe heute zumindest kein Argument gehört, warum ein Verfassungsschutz überhaupt nötig ist. Ich höre immer wieder tradierte Linien, ich höre immer wieder, weil es schon immer so war, weil wir einen Verfassungsschutz brauchen. Ich höre immer wieder die Frage, wer soll denn sonst die Verfassung schützen? Das sind die Fragen, die Sie immer wieder stellen. Bringen Sie mir doch mal ein Argument, warum der Verfassungsschutz in Thüringen eine Notwendigkeit hat.


(Beifall DIE LINKE)


Ich sage Ihnen, das von Ihnen gebrachte Argument, ISIS, da bin ich ganz an ihrer Seite, vor diesen habe ich auch Angst. Aber Herr Fiedler, wenn man schon in der Logik der Notwendigkeit von Geheimdiensten bleibt, meinen Sie nicht, für ISIS, eine ausländische Organisation, wäre der Bundesnachrichtendienst zuständig? Zumindest so viel Verständnis unterstelle ich Ihnen und glaube, dass das vorhin nur ein rhetorischer Fehler war und hoffe das auch.


Zuletzt: Der Verfassungsschutz hat nicht nur vorbestrafte und weiter straftätige Neonazis geführt, der Verfassungsschutz auch versucht, Gewährspersonen, V-Frauen, in dem Fall handelt es sich um die ehemalige Lebensgefährtin von Ralf Wohlleben, Juliane Walther, in die Neonaziszene hineinzuführen, um weitere Informationen zu bekommen. Nach all dem, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, erklären Sie mir einmal kurz mit Argumenten und nicht mit Traditionen, warum es den Verfassungsschutz benötigt. Vielleicht kommen wir dann in eine wirkliche Debatte, die sich an Argumenten und an Sachen und an Fakten abarbeitet. Eine gesellschaftliche Entwicklung, Herr Adams, ist, glaube ich, nicht mit der Beibehaltung des Verfassungsschutzes und mit der Beibehaltung von V-Leuten, sei es auf Probeabschaffung oder sei es konsequente Beibehaltung, wie es der Gesetzentwurf CDU/SPD fordert, möglich, sondern ist nur möglich, in dem wir dem Verfassungsschutz die Überwachung, die Kontrolle, die unkontrollierte Kontrolle, das liegt nämlich einem Geheimdienst zugrunde, abschaffen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)



Vizepräsidentin Hitzing:


Vielen Dank, Frau Abgeordnete König. Herr Adams, Sie können jetzt Ihre Frage stellen.



Abgeordneter Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:


Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau König, für die Möglichkeit der Zwischen- oder abschließenden Frage. Ich frage Sie wirklich: Nur weil Sie die 100-prozentige Abschaffung des Verfassungsschutzes nicht durchbekommen, wollen Sie die V-Leute, eine schlechte Dokumentation, falsche Übertragungsrichtlinien und eine ungenügende Benachrichtigung von Bürgerinnen und Bürgern beibehalten?



Abgeordnete König, DIE LINKE:


Nein, Herr Adams, das wollen wir nicht und das habe ich auch nicht gesagt, sondern ich habe Ihnen begründet, warum wir es für notwendig halten, den Verfassungsschutz abzuschaffen. Eine Notwendigkeit, den Verfassungsschutz abzuschaffen ist, dass Bürgerinnen und Bürger nicht informiert werden, ist, dass der Verfassungsschutz unkontrolliert kontrolliert, und zwar wen er will, wann er will, ohne Argumentation und dass es leider zu häufig, auch in den letzten Jahren, in der Parlamentarischen Kontrollkommission überhaupt keine, ich nenne es mal, Kontrolle durch die PKK gegeben hat, auch an den Stellen, wo es sie hätte geben können. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)



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